Rechtsprechung
BGH, 01.09.2010 - 2 StR 408/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 261 StPO
Beweiswürdigung hinsichtlich der verminderten Schuldfähigkeit (Bedeutung des "Spiegeltrinkens") - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei einem zum Tatzeitpunkt deutlich unter Alkoholeinfluss stehenden alkoholgewohnten "Spiegeltrinker"; Erforderlichkeit einer Maßregelanordnung im Fall der Begehung einer Tat durch einen Alkoholiker
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21; StGB § 64
Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei einem zum Tatzeitpunkt deutlich unter Alkoholeinfluss stehenden alkoholgewohnten "Spiegeltrinker"; Erforderlichkeit einer Maßregelanordnung im Fall der Begehung einer Tat durch einen Alkoholiker - rechtsportal.de
StGB § 21 ; StGB § 64
Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei einem zum Tatzeitpunkt deutlich unter Alkoholeinfluss stehenden alkoholgewohnten "Spiegeltrinker"; Erforderlichkeit einer Maßregelanordnung im Fall der Begehung einer Tat durch einen Alkoholiker - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 194
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig
Ob der Bundesgerichtshof inzwischen von dieser Rechtsprechung insoweit Abstand genommen hat, dass er sie nur noch im Hinblick auf den Ausschluss einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit, nicht aber mehr im Hinblick auf den Ausschluss der Schuldunfähigkeit angewendet wissen will, worauf jüngere Entscheidungen hindeuten, in denen der Aspekt der Schuldunfähigkeit keine Erwähnung mehr findet (vgl. BGH, Beschl. v. 10.01.2012 - 5 StR 517/11 = BeckRS 2012, 03228; BGH, Beschl. v. 17.08.2011 - 5 StR 255/11 = BeckRS 2011, 22403; BGH, Beschl. v. 01.09.2010 - 2 StR 408/10 = BeckRS 2010, 23476), kann dahinstehen. - VG Wiesbaden, 07.10.2011 - 28 L 333/11
Antrag auf Aussetzung der Anordnung, Teile des Ruhegehalts einzubehalten
Der Umstand, dass es sich bei dem Antragsteller um einen alkoholgewöhnten Spiegeltrinker handelte, ist in seiner Bedeutung für die Steuerungsfähigkeit jedenfalls bei sehr hoher Blutalkoholkonzentration zu beachten (BGH, Beschluss vom 01.09.2010 - 2 StR 408/10 -, zitiert nach Juris).