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   BGH, 27.09.2016 - 2 StR 41/16   

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https://dejure.org/2016,36936
BGH, 27.09.2016 - 2 StR 41/16 (https://dejure.org/2016,36936)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2016 - 2 StR 41/16 (https://dejure.org/2016,36936)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2016 - 2 StR 41/16 (https://dejure.org/2016,36936)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 30 Abs. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Falles der unerlaubten bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme eines minder schweren Falles der unerlaubten bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 Abs. 2
    Annahme eines minder schweren Falles der unerlaubten bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    2 x nicht geringe Menge

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.2016 - 2 StR 476/15

    Verschlechterungsverbot (höhere Festsetzung einer Einzelstrafe bei Verbindung mit

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - 2 StR 41/16
    Das Zweifache der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln ist auch noch derart gering, dass dies jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet werden kann (vgl. für das 2, 5-fache Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141 sowie für das 2, 6-fache Senatsbeschluss vom 30. Juni 2016 - 2 StR 476/15).
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 39/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - 2 StR 41/16
    Das Zweifache der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln ist auch noch derart gering, dass dies jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet werden kann (vgl. für das 2, 5-fache Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141 sowie für das 2, 6-fache Senatsbeschluss vom 30. Juni 2016 - 2 StR 476/15).
  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln

    Eine starke Überschreitung der nicht geringen Menge ist bestimmender Strafschärfungsgrund (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141; vom 30. Juni 2016 - 2 StR 476/15 und vom 27. September 2016 - 2 StR 41/16).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Beihilfe dazu (Tateinheit;

    Der neu mit der Sache befasste Tatrichter wird den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 22. November 2016 dargelegten Bedenken hinsichtlich der strafschärfenden Berücksichtigung der nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2016 - 2 StR 41/16; vom 31. März 2016 - 2 StR 36/16, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 44) sowie der für die Bestimmung der maßgeblichen Strafrahmenuntergrenze relevanten Prüfung des minder schweren Falls nach § 30a Abs. 3 BtMG Rechnung zu tragen haben.
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