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   BGH, 16.05.2018 - 2 StR 417/17   

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https://dejure.org/2018,17055
BGH, 16.05.2018 - 2 StR 417/17 (https://dejure.org/2018,17055)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2018 - 2 StR 417/17 (https://dejure.org/2018,17055)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 2 StR 417/17 (https://dejure.org/2018,17055)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Tatmehrheit bei Tätigung von wahrheitswidrigen Aussagen über die Wirkung von Nahrungsergänzungsmitteln im Rahmen von Verkaufsveranstaltungen an zehn verschiedenen Orten innerhalb Deutschlands

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen von Tatmehrheit bei Tätigung von wahrheitswidrigen Aussagen über die Wirkung von Nahrungsergänzungsmitteln im Rahmen von Verkaufsveranstaltungen an zehn verschiedenen Orten innerhalb Deutschlands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 2 StR 417/17
    Die Teilidentität der objektiven Ausführungshandlungen führt zu einer tateinheitlichen Verknüpfung der Betrugshandlungen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 17. Dezember 2014 - 4 StR 398/14, wistra 2015, 146; LK-Rissingvan Saan, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN), so dass sich der Angeklagte in den Fällen II. 7 und II. 8 der Urteilsgründe eines Betrugs in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig gemacht hat.
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 514/11

    Konkurrenzen beim uneigentlichen Organisationsdelikt

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 2 StR 417/17
    Der Senat kann ausschließen, dass das Landgericht bei zutreffender konkurrenzrechtlicher Beurteilung, die den Unrechts- und Schuldgehalt des Tuns des Angeklagten unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, wistra 2012, 146, 147), zu einer niedrigeren Gesamtgeldstrafe gelangt wäre.
  • BGH, 17.12.2014 - 4 StR 398/14

    Handlungseinheit und Handlungsmehrheit beim Betrug (Teilidentität der Handlungen)

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 2 StR 417/17
    Die Teilidentität der objektiven Ausführungshandlungen führt zu einer tateinheitlichen Verknüpfung der Betrugshandlungen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 17. Dezember 2014 - 4 StR 398/14, wistra 2015, 146; LK-Rissingvan Saan, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN), so dass sich der Angeklagte in den Fällen II. 7 und II. 8 der Urteilsgründe eines Betrugs in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig gemacht hat.
  • BGH, 24.10.2018 - 5 StR 73/18

    Konkurrenzen (Tateinheit; natürliche Handlungseinheit; einheitlicher

    Der Senat kann ausschließen, dass der Gesamtstrafenausspruch angesichts der vom Landgericht "sehr eng' zusammengezogenen (Einzel-) Strafen (UA S. 255) darauf beruht (§ 337 Abs. 1 StPO), zumal die unzutreffende konkurrenzrechtliche Bewertung den Unrechts- und Schuldgehalt des Tuns des Angeklagten unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 2 StR 417/17).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 171/21

    Konkurrenzen (Täterschaft und Teilnahme; Beihilfe: Tateinheit, Tatmehrheit,

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass für die Annahme von Tateinheit auch die teilweise Identität der objektiven Ausführungshandlungen ausreichend ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Mai 2018 ? 2 StR 417/17, juris Rn. 4 mwN; BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2018 ? 1 StR 535/17, NStZ 2019, 154, 155; vom 25. November 1997 ? 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., § 52 Rn. 21).
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