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   BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97   

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https://dejure.org/1997,2056
BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97 (https://dejure.org/1997,2056)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1997 - 2 StR 420/97 (https://dejure.org/1997,2056)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 420/97 (https://dejure.org/1997,2056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - Verletzung der Buchführungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263, § 283, § 283 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 247
  • StV 1999, 26
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Sollte der den Angeklagten zu machende Vorwurf sich darauf beschränken, daß sie die für die Auftragserteilung zuständigen Mitarbeiter generell (konkludent) zur Erteilung weiterer Aufträge angehalten haben, dann würden sich die als Betrugshandlungen bewerteten Vorgänge in ihrer Person zu einer Handlung verbinden (BGH, Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 = wistra 1996, 230; Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 = wistra 1996, 303; BGHR StGB § 52 Abs. 1 = Handlung dieselbe 26; s. a. BGHSt 40, 218).
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Zwar waren beide Angeklagten, jedenfalls nachdem sie Kenntnis von den Zahlungsschwierigkeiten der GmbH hatten - unabhängig von ihrem jeweiligen Aufgabenbereich - unmittelbar dazu verpflichtet, die rechtzeitige Abführung der Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter der GmbH sicherzustellen (BGHZ 133, 370, 376; BGH NJW 1997, 133, 134).
  • BayObLG, 31.01.1990 - RReg. 3 St 166/89
    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Diese Frist lief auch gegenüber dem Mitangeklagten V., der erst zum 4. Juli 1991 zum Mitgeschäftsführer bestellt wurde (vgl. BayOblG wistra 1990, 201 zum Liquidator).
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Wenn eine genaue Feststellung der auf Geringverdiener entfallenden Beträge nicht möglich ist, wird der Tatrichter - gegebenenfalls durch Schätzung - Mindestfeststellungen zur Schadenshöhe zu treffen haben (vgl. BGHSt 34, 166, 167 [BGH 24.09.1986 - 3 StR 336/86] zu hinterzogenen Lohnsteuern).
  • BGH, 25.04.1996 - 4 StR 612/95

    Mittelbare Täterschaft - Betrügerische Vertragsabschlüsse - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Sollte der den Angeklagten zu machende Vorwurf sich darauf beschränken, daß sie die für die Auftragserteilung zuständigen Mitarbeiter generell (konkludent) zur Erteilung weiterer Aufträge angehalten haben, dann würden sich die als Betrugshandlungen bewerteten Vorgänge in ihrer Person zu einer Handlung verbinden (BGH, Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 = wistra 1996, 230; Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 = wistra 1996, 303; BGHR StGB § 52 Abs. 1 = Handlung dieselbe 26; s. a. BGHSt 40, 218).
  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Für die Annahme strafbarer unsorgfältiger Buchführung fehlen konkrete Angaben dazu, daß es einem sachverständigen Dritten nicht gelungen ist, sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über den Vermögens- und Schuldenstand des Unternehmens zu verschaffen (vgl. BGHSt 4, 270, 275).
  • BGH, 28.01.1982 - 1 StR 756/81

    Unterlassen einer ordnungsgemäßen Buchführung im Sinne einer

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Daran kann es fehlen, wenn - wie hier - die vorhandenen Unterlagen und Belege offenbar ausreichten, um die Bilanz des Geschäftsjahres 1991/1992 erstellen zu können (vgl. BGH Beschluß vom 28. Januar 1982 - 1 StR 756/81 S. 3 und bei Holtz MDR 1980, 455).
  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 3/96

    Tateinheit - Betrug - Mehrere selbständige Täuschungshandlungen - Anweisung des

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Sollte der den Angeklagten zu machende Vorwurf sich darauf beschränken, daß sie die für die Auftragserteilung zuständigen Mitarbeiter generell (konkludent) zur Erteilung weiterer Aufträge angehalten haben, dann würden sich die als Betrugshandlungen bewerteten Vorgänge in ihrer Person zu einer Handlung verbinden (BGH, Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 = wistra 1996, 230; Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 = wistra 1996, 303; BGHR StGB § 52 Abs. 1 = Handlung dieselbe 26; s. a. BGHSt 40, 218).
  • BGH, 27.05.1992 - 1 StR 176/92

    Fortlaufende Bestellungen trotz Säumnigkeit einer GmbH (Gesellschaft mit

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Da die Angeklagten hier die Aufträge aber nicht persönlich erteilt haben und sie innerhalb der GmbH für unterschiedliche Geschäftsbereiche zuständig waren, hätte es der Erörterung bedurft, inwieweit und in welchem Umfang sie jeweils - wenn auch nur indirekt - an den Bestellungen beteiligt waren, wie diese insbesondere in der fraglichen Zeit gehandhabt wurden, und aufgrund welcher Steuerungs- bzw. Kontrollfunktionen die Angeklagten dafür verantwortlich gemacht werden können (vgl. BGH Beschluß vom 27. Mai 1992 - 1 StR 176/92 = wistra 1992, 298).
  • BGH, 20.12.1978 - 3 StR 408/78

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
    Die rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit zur fristgerechten Aufstellung der Bilanz läßt die Tatbestandsmäßigkeit des Unterlassens im Sinne des § 283 b StGB entfallen (vgl. BGHSt 28, 231, 232 f).
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 327/95

    Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers für die Nichtabführung von

  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten -

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Die Annahme strafbarer unsorgfältiger Buchführung erfordert somit konkrete Angaben dazu, daß es einem sachverständigen Dritten nicht gelungen ist, sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über den Vermögens- und Schuldenstand des Unternehmers zu verschaffen (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5 Buchführung 2).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 376/04

    Unterschlagung (keine rechtswidrige Zueignung bei Verfügung des Sicherungsgebers

    Zwar ist mit der Eingehung einer vertraglichen Verpflichtung in der Regel die stillschweigende Erklärung des Schuldners verbunden, daß er zur Erfüllung des Vertrages in der Lage und bereit sei (vgl. BGH wistra 1998, 177).
  • BGH, 14.12.1999 - 5 StR 520/99

    Untreue; Bankrott; Buchführungspflicht; Vorsatz; Bilanzierungspflicht; Konkrete

    Die rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit zur fristgerechten Aufstellung der Bilanz läßt aber grundsätzlich die Tatbestandsmäßigkeit des Unterlassens entfallen (BGHSt 28, 231, 233 f.; BGHR StGB § 283b - Bilanz 1).
  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99

    Voraussetzung des Verteidigerausschlusses; Rechtscheinwirkung der amtlichen

    Durch das generelle (konkludente) Anhalten der zuständigen Mitarbeiter zum Verkauf und zur Auslieferung der von der Genossenschaft abgefüllten Weine hat er diesen Entschluss in die Tat umgesetzt (BGH WiStra 1998, 177 und bei Achenbach, NStZ 1998, 560; siehe auch BGH NStZ 1998, 569).

    Nach den in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Hintermannes entwickelten Grundsätzen, die auch bei unternehmerischer Betätigung gelten, kommt als Täter kraft Tatherrschaft auch derjenige in Betracht, der durch Organisationsstrukturen bestimmte Rahmenbedingungen ausnutzt, die regelhafte Abläufe auslösen, welche ihrerseits zu der von dem Hintermann erstrebten Tatbestandsverwirklichung führen, ohne dass es auf die Gut- oder Bösgläubigkeit des unmittelbar Handelnden ankommt (BGHSt 40, 218, 236 ff = NStZ 1994, 537; BGH NStZ 1998, 568 f; BGH WiStra 1998, 177).

  • BGH, 07.02.2002 - 1 StR 412/01

    Bankrott; faktischer Geschäftsführer; Beiseiteschaffen; unordentliche Buchführung

    Jedenfalls belegen die Feststellungen nicht, daß der Angeklagte vorsätzlich oder fahrlässig die Übersicht über den Vermögensstand der Gesellschaft erschwert hat (vgl. dazu BGH StV 1999, 26; 2000, 479).
  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 171/00

    Verbot der reformatio in peius (Verschlechterungsverbot)

    Dieses Urteil wurde durch Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 420/97 - (NStZ 1998, 247) mit Ausnahme des Schuldspruchs wegen Verstoßes gegen die Konkursantragspflicht aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Dann könnte die Täuschungshandlung allerdings auch in einem aktiven Tun zu sehen sein, weil mit der Eingehung einer vertraglichen Verpflichtung in der Regel die stillschweigende Erklärung des Schuldners verbunden ist, er sei zur Erfüllung des Vertrages in der Lage und bereit (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 14).
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