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   BGH, 04.03.2021 - 2 StR 423/20   

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https://dejure.org/2021,10220
BGH, 04.03.2021 - 2 StR 423/20 (https://dejure.org/2021,10220)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2021 - 2 StR 423/20 (https://dejure.org/2021,10220)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2021 - 2 StR 423/20 (https://dejure.org/2021,10220)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1 StPO
    Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff: Veränderung oder Erweiterung des Tatzeitraums bei einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegenüber Kindern über einen längeren Zeitraum)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 264 Abs 1 StPO, § 176 StGB
    Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.: Prozessuale Tat bei einer Vielzahl sexueller Übergriffe; Veränderung oder Erweiterung des Tatzeitraums bei einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegenüber Kindern über einen längeren Zeitraum)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 264 Abs. 1 StPO, § 264 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Individualisierung nach Tatzeit und exaktem Geschehensablauf bei einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegenüber Kindern i.R.d. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern im häuslich-familiären Bereich; Gegenstand der Urteilsfindung als die in der Anklage ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit einer Individualisierung nach Tatzeit und exaktem Geschehensablauf bei einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegenüber Kindern i.R.d. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern im häuslich-familiären Bereich; Gegenstand der Urteilsfindung als die in der Anklage ...

  • rechtsportal.de

    Möglichkeit einer Individualisierung nach Tatzeit und exaktem Geschehensablauf bei einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegenüber Kindern i.R.d. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern im häuslich-familiären Bereich; Gegenstand der Urteilsfindung als die in der Anklage ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 219 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 153/14

    Mangelnde Anklage (Eröffnungsbeschluss; Begriff der Tat im prozessualen Sinne und

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 2 StR 423/20
    Dies ist - ungeachtet gewisser Unterschiede - weiterhin dann der Fall, wenn bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (BGH, Urteile vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68, 69, und vom 22. Juni 2006 - 3 StR 79/06, NStZ-RR 2016, 316).

    Insofern kommt dem in der Anklageschrift genannten Tatzeitraum im vorliegenden Fall eine wesentliche, die Kognitionspflicht des Gerichts begrenzende Funktion zu (BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68, 69 mwN).

  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 79/06

    Tat im prozessualen Sinn (Identität; Nämlichkeit; unverwechselbares Geschehen;

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 2 StR 423/20
    Dies ist - ungeachtet gewisser Unterschiede - weiterhin dann der Fall, wenn bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (BGH, Urteile vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68, 69, und vom 22. Juni 2006 - 3 StR 79/06, NStZ-RR 2016, 316).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 2 StR 423/20
    Die Taten als Verfahrensgegenstand werden in diesen Fällen durch die Festlegung des zeitlichen Rahmens der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, die Person des Tatopfers und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bestimmt (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49; vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46 f.; vom 29. Juli 1998 - BGHSt 44, 153, 154 f.).
  • BGH, 05.05.1999 - 3 StR 153/99

    Gebot der Konkretisierung und Individualisierung bei der Anklageschrift

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 2 StR 423/20
    Beim sexuellen Missbrauch von Kindern im häuslich-familiären Bereich ist für die Frage, ob festgestellte einzelne Taten von der Anklage umfasst sind, die zeitliche Einordnung des Geschehens vor allem dann von besonderer Bedeutung, wenn ein gleichförmiges Handlungsmuster vorliegt (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ 1999, 520).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 2 StR 423/20
    Die Taten als Verfahrensgegenstand werden in diesen Fällen durch die Festlegung des zeitlichen Rahmens der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, die Person des Tatopfers und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bestimmt (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49; vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46 f.; vom 29. Juli 1998 - BGHSt 44, 153, 154 f.).
  • BGH, 22.10.2013 - 5 StR 297/13

    Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei einer Tatserie

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 2 StR 423/20
    Die Taten als Verfahrensgegenstand werden in diesen Fällen durch die Festlegung des zeitlichen Rahmens der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, die Person des Tatopfers und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bestimmt (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49; vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46 f.; vom 29. Juli 1998 - BGHSt 44, 153, 154 f.).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 2 StR 423/20
    Beim sexuellen Missbrauch von Kindern im häuslich-familiären Bereich ist für die Frage, ob festgestellte einzelne Taten von der Anklage umfasst sind, die zeitliche Einordnung des Geschehens vor allem dann von besonderer Bedeutung, wenn ein gleichförmiges Handlungsmuster vorliegt (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ 1999, 520).
  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 273/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Körperschaftssteuer: verdeckte

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 2 StR 423/20
    Tat im Sinne dieser Vorschrift ist ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der sich von anderen ähnlichen oder gleichartigen unterscheidet und innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 273/15, NJW 2016, 1747).
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