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   BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83   

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https://dejure.org/1983,13627
BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83 (https://dejure.org/1983,13627)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1983 - 2 StR 427/83 (https://dejure.org/1983,13627)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1983 - 2 StR 427/83 (https://dejure.org/1983,13627)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Blutalkohols und des tatsächlichen Verhaltens eines Angeklagten für die Beurteilung der Schuldfähigkeit - Bedeutung der Erinnerungsfähigkeit sowie eines zielstrebigen und folgerichtigen Verhaltens eines Angeklagten für die Bejahung einer erheblichen ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83
    Dabei bleibt außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erinnerungsfähigkeit sowie das zielstrebige und folgerichtige Verhalten des Angeklagten der Bejahung einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens (§ 21 StGB) nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Urt. v. 7. Okt. 1981 - 2 StR 356/81).
  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81

    Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes -

    Auszug aus BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83
    Dabei bleibt außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erinnerungsfähigkeit sowie das zielstrebige und folgerichtige Verhalten des Angeklagten der Bejahung einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens (§ 21 StGB) nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Urt. v. 7. Okt. 1981 - 2 StR 356/81).
  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern;

    Auszug aus BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83
    Dies ist unrichtig, weil damit die Bedeutung des Blutalkoholgehalts für die Beurteilung der Schuldfähigkeit unterbewertet wird (vgl. BGH, Urteil v. 21. Okt. 1981 - 2 StR 264/81).
  • BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in

    Auszug aus BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83
    Dabei bleibt außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erinnerungsfähigkeit sowie das zielstrebige und folgerichtige Verhalten des Angeklagten der Bejahung einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens (§ 21 StGB) nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Urt. v. 7. Okt. 1981 - 2 StR 356/81).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Gerade alkoholgewohnte Täter verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243 und 1983, 19 sowie BGH Beschlüsse vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83, vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).

    Die Formulierung im angefochtenen Urteil, bei den Angeklagten hätte die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit "deutlich über 2 Promille" gelegen, dieser Zahl komme jedoch "keine entscheidende Bedeutung" zu (UA 26), läßt befürchten, daß die Jugendkammer die Bedeutung des Blutalkoholgehalts für die Beurteilung der Schuldfähigkeit unterbewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und Beschluß vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83).

  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Begeht ein Angeklagter mit einer Blutalkoholkonzentration von 2, 6 Promille eine strafbare Handlung, dann liegt es besonders nahe, daß er sich in einem Zustand befand, in dem sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigt war (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81; Beschluß vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; Beschluß vom 15. April 1983 - 2 StR 73/83; Beschluß vom 11. November 1982 - 1 StR 699/82 und Beschluß vom 30. April 1982 - 2 StR 142/82).
  • BGH, 11.10.1983 - 4 StR 582/83

    Knie des Täters als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 223a StGB - Bejahung

    Das Landgericht übersieht dabei, daß auch und gerade ein Alkohol gewohnter Täter sich häufig im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll verhalten kann, obwohl sein Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen ist (BGH, Beschluß vom 30. April 1982 - 2 StR 142/82 und vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83).
  • BGH, 11.03.1992 - 2 StR 88/92

    Verurteilung wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes braucht das zielstrebige und folgerichtige Verhalten eines Angeklagten der Bejahung einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH, Beschluß vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83 mwN).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83

    Verminderung des Hemmungsvermögens eines Angeklagten - Vorliegen von

    Das Schwurgericht läßt dabei außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erinnerungsfähigkeit, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten sowie das Fehlen erkennbarer grober Ausfallserscheinungen des Angeklagten der Bejahung einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 - und vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; BGH NStZ 1982, 243, 376; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
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