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   BGH, 30.01.1991 - 2 StR 428/90   

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https://dejure.org/1991,10277
BGH, 30.01.1991 - 2 StR 428/90 (https://dejure.org/1991,10277)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1991 - 2 StR 428/90 (https://dejure.org/1991,10277)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 2 StR 428/90 (https://dejure.org/1991,10277)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer erneuten Einbeziehung eines ausgeschiedenen Tatteils in das Verfahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1989 - 2 StR 55/89

    Förmliche Wiedereinbeziehung - Täuschung über die Beschaffung von

    Auszug aus BGH, 30.01.1991 - 2 StR 428/90
    Das gilt jedoch nicht, wenn die Beweislage die Beurteilung zuläßt, daß im Falle der Wiedereinbeziehung der Angeklagte auch von dem Vorwurf, der den ausgeschiedenen Tatteil betrifft, freizusprechen gewesen wäre; aufgrund einer solchen Beurteilung kann der Tatrichter von der förmlichen Wiedereinbeziehung des ausgeschiedenen Tatteils absehen (BGH NJW 1989, 2481 f).
  • BGH, 11.07.1985 - 4 StR 274/85

    Anklageerhebung - Verfahren - Anklage - Freispruch - Kognitionspflicht

    Auszug aus BGH, 30.01.1991 - 2 StR 428/90
    Zwar muß der Tatrichter grundsätzlich einen nach § 154 a StPO ausgeschiedenen Tatteil wieder in das Verfahren einbeziehen, falls er sonst wegen des verbliebenen Tatteils auf Freispruch erkennen würde (BGHSt 32, 84 ff [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BGH NStZ 1985, 515).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 30.01.1991 - 2 StR 428/90
    Zwar muß der Tatrichter grundsätzlich einen nach § 154 a StPO ausgeschiedenen Tatteil wieder in das Verfahren einbeziehen, falls er sonst wegen des verbliebenen Tatteils auf Freispruch erkennen würde (BGHSt 32, 84 ff [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BGH NStZ 1985, 515).
  • BGH, 07.06.2006 - 2 StR 72/06

    Verabredung zu einem Verbrechen; Aufklärungspflicht (Rügeanforderungen);

    Das gilt jedoch nicht, wenn die Beweislage die Beurteilung zulässt, dass im Falle der Wiedereinbeziehung der Angeklagte auch von dem Vorwurf, der den ausgeschiedenen Tatteil betrifft, freizusprechen gewesen wäre; aufgrund einer solchen Beurteilung kann der Tatrichter von der förmlichen Wiedereinbeziehung des ausgeschiedenen Tatteils absehen (Senatsurteil vom 30. Januar 1991 - 2 StR 428/90 - ; BGH wistra 1989, 309; StV 1997, 566).
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