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   BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02   

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BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02 (https://dejure.org/2002,1619)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2002 - 2 StR 43/02 (https://dejure.org/2002,1619)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/02 (https://dejure.org/2002,1619)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK; § 46 Abs. 2 StGB
    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles; zeitweiser Stillstand; Ausnutzen von Verteidigungsrechten); Strafzumessung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Bestechlichkeit - Verfall des Wertersatzes - Verletzung formellen Rechts - Verletzung materiellen Rechts - Verfahrensrüge - Kriminalhauptkommissar - Illegaler Bordellbetrieb - Dienstlich gebotene Kontrollen - Beschleunigungsgebot - Verfahrensverzögerung - ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1
    Anspruch auf Abschluss des Verfahrens in angemessener Zeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 384
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02
    Dabei ist auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens verbundenen Belastungen für den Beschuldigten zu berücksichtigen (BVerfG NJW 1992, 2472, 2473; BGH NStZ 1999, 313; Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01; EGMR EuGRZ 2001, 299, 301; 1983, 371, 380).

    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt daher nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGH NStZ 1999, 313; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).

  • BGH, 14.05.2002 - 3 StR 128/02

    Beschleunigungsgrundsatz; Recht des Angeklagten auf Erledigung seiner Sache in

    Auszug aus BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02
    Die dargestellten Zeiträume, in denen die Sache nicht erkennbar gefördert wurde, sind nicht so lang, daß sie entweder für sich allein oder im Hinblick auf die Gesamtdauer des Verfahrens die Annahme einer relevanten Verfahrensverzögerung zu begründen vermögen (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 14. Mai 2002 - 3 StR 128/02).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00

    Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt daher nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGH NStZ 1999, 313; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02
    Dabei ist auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens verbundenen Belastungen für den Beschuldigten zu berücksichtigen (BVerfG NJW 1992, 2472, 2473; BGH NStZ 1999, 313; Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01; EGMR EuGRZ 2001, 299, 301; 1983, 371, 380).
  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02
    Dabei ist auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens verbundenen Belastungen für den Beschuldigten zu berücksichtigen (BVerfG NJW 1992, 2472, 2473; BGH NStZ 1999, 313; Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01; EGMR EuGRZ 2001, 299, 301; 1983, 371, 380).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Auszug aus BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02
    Dabei ist auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens verbundenen Belastungen für den Beschuldigten zu berücksichtigen (BVerfG NJW 1992, 2472, 2473; BGH NStZ 1999, 313; Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01; EGMR EuGRZ 2001, 299, 301; 1983, 371, 380).
  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung

    Zwar liegt keine prozeßordnungswidrige, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, wenn im Rahmen des Revisionsverfahrens ein zeitaufwendiges Anfrage- und Vorlageverfahren nach § 132 GVG durchgeführt werden muß (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 106 f.); im Hinblick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) hält es der Senat jedoch für nicht vertretbar, das Verfahren, obwohl es zum - für den Angeklagten im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch entscheidungsreif ist, bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens insgesamt nicht weiter zu betreiben.
  • BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Antwort auf Anfragebeschluss; Prüfung

    Der 2. Strafsenat hat in mehreren Entscheidungen eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß er für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich die Erhebung einer zulässigen Verfahrensrüge für erforderlich hält (vgl. u.a. Beschluß vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01; Beschluß vom 26. April 2002 - 2 StR 55/02 und Urteil vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/02).

    In der Regel fehlen in den schriftlichen Urteilsgründen (weil ansonsten unerheblich) unter anderem folgende zur Beurteilung eines Verstoßes gegen Artikel 6 MRK erforderliche Feststellungen: Zeitpunkt der Kenntnis des Beschuldigten von den gegen ihn gerichteten Ermittlungen (= Fristbeginn), Beweisanträge im Ermittlungsverfahren, Richterablehnungen, Beschwerden an das Oberlandesgericht, Ablehnung der Eröffnung, Klageerzwingungsverfahren, ob der Angeklagte sich ins Ausland abgesetzt hatte, ob der Angeklagte geladen werden konnte, ob Zeugenermittlungen oder Zeugenladungen sich schwierig gestalteten, ob Sachverständigengutachten sich verzögert haben, ob Anklagepunkte, die umfangreiche Ermittlungen erforderlich machten, nach §§ 153 a, 154, 154 a StPO erledigt wurden (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/02), ob etwaige Verfahrensverzögerungen in anderen Verfahrensabschnitten kompensiert wurden, ob und wann ein Mittäter oder der Angeklagte geständig war, wenn ein glaubhaftes Geständnis des Angeklagten in der Hauptverhandlung vorliegt, ob und wie die Verzögerung den Angeklagten belastet hat; dies kann nur dieser selbst vortragen.

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 155/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Durchführung eines

    Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Angeklagte nicht in Haft, sondern der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden ist (UA 6), ist es ihm mit Blick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) nicht zumutbar, auf die Entscheidung zum entscheidungsreifen - und für ihn ersichtlich im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens zu warten.
  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 175/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Durchführung eines

    Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Angeklagte nicht in Haft ist, ist es ihm mit Blick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) nicht zumutbar, auf die Entscheidung zum - entscheidungsreifen - Schuldspruch und Strafausspruch bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens weiter zu warten.
  • BGH, 13.02.2007 - 5 StR 400/06

    Bestechlichkeit und Untreue bei der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

    Der neue Tatrichter wird den hier dargestellten Verfahrensgang im Rahmen der Strafzumessung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen haben, ob die in Anspruch genommenen Bearbeitungszeiten bis zur Anklageerhebung, für die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit und das Beschwerdeverfahren nach Nichteröffnung des Hauptverfahrens vor dem Hintergrund der Gesamtverfahrensdauer eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung begründen können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17; BGH NStZ-RR 2006, 177, 178).
  • BGH, 25.10.2005 - 4 StR 139/05

    Recht auf Verfahrensbescheunigung (Beschleunigungsgebot; Prüfung auf eine

    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt daher nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. BGH NStZ 2003, 384 m.w.N.).

    Dieser Zeitraum ist aber auch unter Berücksichtigung der nach Anklageerhebung durch die Zustellung der Anklage an eine zunächst unzutreffende Anschrift des Angeklagten eingetretenen geringfügigen Verzögerung nicht geeignet, im Hinblick auf die Gesamtdauer des Verfahrens die Annahme einer im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK relevanten Verfahrensverzögerung zu begründen (vgl. dazu BGH NStZ 2003, 384 m.N.).

  • BGH, 24.08.2004 - 4 StR 293/04

    Voraussetzungen der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Recht auf

    Soweit die Strafkammer darauf hinweist, die Staatsanwaltschaft sei während dieses Zeitraums mit der Bearbeitung anderer, insbesondere vordringlicherer Haftsachen befaßt gewesen, verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig davon, ob ein Verfahren gegen einen inhaftierten oder einen nicht inhaftierten Angeklagten geführt wird (vgl. BGH NStZ 2003, 384) - lediglich ein vorübergehender Engpaß in der Arbeits- und Verhandlungskapazität der Strafverfolgungsorgane nicht zu einem Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK führt (vgl. BGH StV 1992, 452; BGH NStZ 1996, 506; EGMR NJW 1984, 2749, 2750).

    Soweit die Strafkammer darauf abstellt, die vorübergehende Untätigkeit führe jedenfalls im Hinblick auf die wegen der Schwere der Tatvorwürfe insgesamt angemessene Gesamtdauer des Verfahrens nicht zu einem Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, läßt sie bei der gebotenen Gesamtwürdigung (vgl. BGH NStZ 2003, 384 m.w.N.) außer acht, daß nach dem im Urteil dargestellten Verfahrensgang die Ermittlungen bereits im Zeitpunkt der Erhebung der ersten Anklage durch die Staatsanwaltschaft Siegen am 25. Oktober 2001 - mithin schon ca. fünf Monate nach Begehung der Tat - abgeschlossen waren.

  • BGH, 21.04.2011 - 3 StR 50/11

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Strafzumessung; Kompensation;

    Unabhängig hiervon lässt sich den Urteilsgründen auch der Umfang der eventuell staatlich zu verantwortenden Verzögerung, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die Auswirkungen all dessen auf die Angeklagte nicht entnehmen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/02, NStZ 2003, 384).
  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 499/04

    Beweisantrag auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens (grundsätzliche

    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt aber nicht ohne weiteres zu einer derartigen Verletzung (BGH NStZ 2003, 384).
  • BGH, 21.04.2004 - 5 StR 540/03

    Beweiswürdigung und Urteilsgründe bei Freispruch (Darlegung der erwiesenen

    Dabei sind zu berücksichtigen die (festzustellenden) Verzögerungen, die durch die Justizorgane verursacht worden sind, die Gesamtdauer des Verfahrens und die damit verbundene Belastung des Beschuldigten aber auch die Schwere der Schuld und der Umfang und die Schwierigkeiten des Verfahrensgegenstandes (vgl. BVerfG NJW 2003, 2225; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17).
  • OLG Köln, 01.06.2015 - 2 Ws 299/15

    Aufhebung des Haftbefehls nach mehr als fünf Jahren Untersuchungshaftdauer wegen

  • BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Begründungsanforderungen bei der

  • LG Potsdam, 15.12.2003 - 27 Ns 182/01
  • BGH, 21.08.2002 - 5 StR 326/02

    Strafzumessung (von Tatsachen nicht mehr gedeckte Negativwertung;

  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10

    Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei verhängter

  • BGH, 23.06.2004 - 3 StR 108/04

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nach Erlass des erstinstanzlichen

  • BGH, 19.11.2003 - 2 StR 368/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Recht auf Beschwerde (Kompensation

  • BGH, 17.09.2003 - 2 StR 220/03

    Strafzumessung (rechtsstaatswidrige Verzögerung; Recht auf Verhandlung in

  • BGH, 04.11.2010 - 3 StR 296/10

    Betrug (Tateinheit; mehrere irrtumsbedingte Vermögensverfügungen aufgrund einer

  • BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 301/02

    Verfahrenshindernis wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots - erforderliche

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 155/01
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