Rechtsprechung
   BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2167
BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94 (https://dejure.org/1994,2167)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1994 - 2 StR 431/94 (https://dejure.org/1994,2167)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1994 - 2 StR 431/94 (https://dejure.org/1994,2167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Finale Verknüpfung der Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Wegnahme als Raubmerkmal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 416
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Folgt die Wegnahme der Gewalt nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes aus (BGH NStZ 1982, 380, 381 m.w.N.), und zwar auch dann, wenn das Opfer auf Grund der vorangegangenen Gewaltanwendung bewußtlos ist (BGH DRiZ 1972, 30, 31).

    Der Sachverhalt rechtfertigt auch nicht die Annahme, daß die zuvor verübte Gewalt als aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung (vgl. BGH NStZ 1982, 380, 381; für § 178 StGB: BGH NJW 1984, 1632 m.w.N.; NStZ 1986, 409) weitergewirkt habe, da das Tatopfer bewußtlos am Boden lag, als der Angeklagte dessen Taschen nach Geld durchsuchte.

  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zwecke der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1983, 380, 381 m.W.N.; 1983, 364, 365).
  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Der Sachverhalt rechtfertigt auch nicht die Annahme, daß die zuvor verübte Gewalt als aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung (vgl. BGH NStZ 1982, 380, 381; für § 178 StGB: BGH NJW 1984, 1632 m.w.N.; NStZ 1986, 409) weitergewirkt habe, da das Tatopfer bewußtlos am Boden lag, als der Angeklagte dessen Taschen nach Geld durchsuchte.
  • BGH, 04.02.1983 - 2 ARs 328/82

    Zuständigkeitsstreit bei einer Verfahrenskostenentscheidung - Entscheidungen über

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zwecke der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1983, 380, 381 m.W.N.; 1983, 364, 365).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zwecke der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1983, 380, 381 m.W.N.; 1983, 364, 365).
  • BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Der Sachverhalt rechtfertigt auch nicht die Annahme, daß die zuvor verübte Gewalt als aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung (vgl. BGH NStZ 1982, 380, 381; für § 178 StGB: BGH NJW 1984, 1632 m.w.N.; NStZ 1986, 409) weitergewirkt habe, da das Tatopfer bewußtlos am Boden lag, als der Angeklagte dessen Taschen nach Geld durchsuchte.
  • BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83

    Kausalität zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zwecke der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1983, 380, 381 m.W.N.; 1983, 364, 365).
  • BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14

    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für

    Nutzt der Täter hingegen die durch die vorangegangene Gewaltanwendung entstandene Angst und Einschüchterung des Opfers nur aus, ohne diese durch eine ausdrückliche oder konkludente Drohung zu aktualisieren, fehlt es an der erforderlichen Finalität (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1994 - 2 StR 431/94, StV 1995, 416 mwN; Sander in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl. 2012, § 249 Rn. 31).
  • BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02

    Vollendeter Raub (Wegnahme; finaler Zusammenhang; schwerer Raub; versuchter Raub)

    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, kommt ein Schuldspruch wegen vollendeten Raubs nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1995 - 4 StR 738/94 - und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01).
  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7 = StV 1995, 416 m.w.N.).

    Folgt die Wegnahme der Gewalt nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes (mit Todesfolge) aus (BGHSt 32, 88, 92; 41, 123, 124; BGH NStZ 1982, 380; BGH StV 1983, 460; 1995, 416, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 16.05.2000 - 4 StR 89/00

    Wegnahme mit Nötigungsmitteln im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB; Schwerer

    Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß die Gewaltanwendung oder die Drohung als Mittel eingesetzt werden, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5 und 7 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12

    Raub (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben: Ausnutzen der Angst

    Folgt die Wegnahme einer Anwendung von Gewalt zu anderen Zwecken nur zeitlich nach, ohne dass diese finale Verknüpfung besteht, so scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes insoweit aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1994 - 2 StR 431/94, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7).
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 174/12

    Raub (Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme: Zeitpunkt des Vorliegens

    aa) Der Tatbestand des Raubes erfordert den Einsatz von Gewalt oder einer Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. September 1964 - 1 StR 267/64, BGHSt 20, 32, 33; Beschluss vom 7. September 1994 - 2 StR 431/94, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97

    'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert der Tatbestand des Raubes, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99

    Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft;

    a) Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme zu ermöglichen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat

    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt oder die qualifizierte Drohung eingesetzt werden, um die Wegnahme der Sachen zu ermöglichen; die Gewalt oder die Drohung müssen also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95

    Zueignung - Zueignungsabsicht - Wegnahme - Beweismittel - Entfernung von

    Dagegen tragen die bislang getroffenen Feststellungen deren Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen schweren Raubes nicht, weil offen bleibt, ob zwischen der Wegnahme der Handtasche und der gegen die Putzfrau zuvor verübten Gewalt die erforderliche finale Verknüpfung bestand (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5 und 7 m.w.Nachw.; andererseits BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94

    Raub - Diebstahl - Wegnahme - Finale Verknüpfung - Zeitlicher Zusammenhang -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht