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   BGH, 16.04.2014 - 2 StR 435/13   

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https://dejure.org/2014,17588
BGH, 16.04.2014 - 2 StR 435/13 (https://dejure.org/2014,17588)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2014 - 2 StR 435/13 (https://dejure.org/2014,17588)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13 (https://dejure.org/2014,17588)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 257 StGB, § 263 StGB
    Ebay-Betrug: Tatbeendigung mit Eingang von Vorschusszahlungen auf dem Bankkonto des Täters; Abheben des Geldes vom Konto durch einen Beteiligten als Begünstigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beendigung des Betruges durch Eintritt des endgültigen Vermögensvorteils beim Täter i.R.d. Wertung der Unterstützungshandlung als Begünstigung statt Beihilfe zum Betrug (hier: Abheben von Bargeld)

  • online-und-recht.de

    Ebay-Betrug: Tatbeendigung mit Eingang von Vorschusszahlungen auf dem Bankkonto des Täters; Abheben des Geldes vom Konto durch einen Beteiligten als Begünstigung

  • rewis.io

    Ebay-Betrug: Tatbeendigung mit Eingang von Vorschusszahlungen auf dem Bankkonto des Täters; Abheben des Geldes vom Konto durch einen Beteiligten als Begünstigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 257
    Beendigung des Betruges durch Eintritt des endgültigen Vermögensvorteils beim Täter i.R.d. Wertung der Unterstützungshandlung als Begünstigung statt Beihilfe zum Betrug (hier: Abheben von Bargeld)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 516
  • StV 2014, 684
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03

    Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 2 StR 435/13
    Betrug ist beendet, wenn der Vermögensvorteil beim Täter endgültig eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, wistra 2004, 228, 229; Fischer, StGB 61. Aufl. § 263 Rn. 201; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 273).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Durch den nachfolgenden Abtransport sowie die zeitweilige Aufbewahrung durch ihn in seiner Wohnung und die über den Mitangeklagten P. erfolgte Weitergabe an andere Tatbeteiligte hat der Angeklagte Pa. zudem den Eintritt des endgültigen Vermögensvorteils bewirkt und so die Beendigung der Tat herbeigeführt (zu den Anforderungen an die Beendigung siehe nur BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, NStZ 2014, 516 f.).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo

    Die Geschädigte hatte den Umschlag mit dem Geld bereits übergeben und der Abholer sich damit zumindest zu seinem Fahrzeug begeben (s. zur Tatbeendigung etwa BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Beendigung 2 Rn. 16 ff.; vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Beendigung 1 Rn. 5).
  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Heilung formaler Mängel in der

    Ein Betrug ist beendet, wenn der Vermögensvorteil beim Täter endgültig eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, NStZ 2014, 516, 517; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, NStZ-RR 2018, 211, 212).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Beendet ist die Betrugstat, wenn der Vermögensvorteil beim Täter endgültig eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, NStZ 2014, 516).
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 12/22

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Täterschaft und Teilnahme: relevanter

    Die endgültige Erlangung des erstrebten Vermögensvorteils führt zur Beendigung eines Betrugs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 4 StR 357/21, NJW 2022, 1399 Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, NStZ 2022, 219 Rn. 6; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16, NStZ 2018, 45, 46; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, NStZ-RR 2016, 42 f.; vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, NStZ 2014, 516, 517; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 263 Rn. 201; MükoStGB/Hefendehl, 4. Aufl., § 263 Rn. 1192; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Aufl., § 263 Rn. 178).

    Nach Beendigung einer Tat ist weder eine mittäterschaftliche Beteiligung an dieser noch eine Beihilfe zu dieser durch zeitlich nachfolgende Tatbeiträge möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, NStZ 2022, 219 Rn. 6; vom 18. Februar 2021 - 4 StR 314/20, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 42 Rn. 6; vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135; vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, NStZ 2014, 516, 517; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 25 Rn. 39, § 27 Rn. 6a).

  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 357/21

    Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorliegen); Betrug

    Denn ein Betrug ist erst beendet, wenn der Vermögensvorteil beim Täter endgültig eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13 Rn. 5).
  • BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat

    Der Betrug ist beendet, wenn der Vermögensvorteil bei dem Täter endgültig eingetreten ist (s. BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Beendigung 1 Rn. 5).
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