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   BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00 (1)   

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BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00 (1) (https://dejure.org/2001,2747)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2001 - 2 StR 438/00 (1) (https://dejure.org/2001,2747)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00 (1) (https://dejure.org/2001,2747)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 699/92

    Mord - Arglosigkeit - Heimtücke

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
    Auch ein offener Angriff kann die Voraussetzungen erfüllen, wenn er so überraschend erfolgt, daß eine Gegenwehr unmöglich gemacht wird (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3 und 16).

    Eine nur feindselige Atmosphäre schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 1999, 506, 507).

  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
    Auch ein offener Angriff kann die Voraussetzungen erfüllen, wenn er so überraschend erfolgt, daß eine Gegenwehr unmöglich gemacht wird (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3 und 16).

    Eine nur feindselige Atmosphäre schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 1999, 506, 507).

  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96

    Abgrenzung von Totschlag und versuchtem Totschlag zu versuchtem und vollendetem

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
    Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382.384; 39, 353, 368: Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168).

    Eine nur feindselige Atmosphäre schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 1999, 506, 507).

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
    Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382.384; 39, 353, 368: Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
    Eine nur feindselige Atmosphäre schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 1999, 506, 507).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
    Daß dem Angeklagten die Tatsachen bekannt waren, die es rechtfertigen könnten, sein Tun als heimtückisches Vorgehen einzuordnen, und daß er diese Situation für sein Vorgehen ausnutzen wollte (vgl. BGHSt 6, 120 f; 11, 139, 144; BGH NStZ 1985, 216; 1987, 173; 554, 555: BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9 und 11).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
    Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382.384; 39, 353, 368: Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168).
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
    Daß dem Angeklagten die Tatsachen bekannt waren, die es rechtfertigen könnten, sein Tun als heimtückisches Vorgehen einzuordnen, und daß er diese Situation für sein Vorgehen ausnutzen wollte (vgl. BGHSt 6, 120 f; 11, 139, 144; BGH NStZ 1985, 216; 1987, 173; 554, 555: BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9 und 11).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
    Daß dem Angeklagten die Tatsachen bekannt waren, die es rechtfertigen könnten, sein Tun als heimtückisches Vorgehen einzuordnen, und daß er diese Situation für sein Vorgehen ausnutzen wollte (vgl. BGHSt 6, 120 f; 11, 139, 144; BGH NStZ 1985, 216; 1987, 173; 554, 555: BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9 und 11).
  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
    Eine nur feindselige Atmosphäre schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 1999, 506, 507).
  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 437/00
  • BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Hinderung des Opfers sich zu verteidigen oder zu

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen oder zu fliehen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00; BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609, 610).

    So kann ein Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig gegenübertritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00; BGH, Urteil vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35).

  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 150/13

    Vermögensschaden bei Verlust des illegal erlangten Besitzes (Erpressung; Betrug;

    Das war rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64; Beschluss vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, StV 2002, 236; Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, StV 2012, 710); das Beruhen der Verurteilung in diesen sechs Fällen auf dem Rechtsfehler lässt sich nicht ausschließen.
  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 437/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    Erwiese sich der Tatvorwurf einer gemeinschaftlichen Tötung des Lieferanten M. mit dem Ziel, sich in den Besitz des von diesem mitgeführten Rauschgifts zu bringen, als zutreffend, so hätte sich in der Tötungshandlung gerade die der verschärften Strafdrohung des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG zugrundeliegende Gefahr realisiert (vgl. BGHSt 42, 123, 125 ff; 43, 8, 13 ff.; BGHR BtMG § 30 a Abs. 2 Mitsichführen 1: Urteile des Senats vom 20. Juni 2000 - 2 StR 123/00 und vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00).
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BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00 (https://dejure.org/2001,46313)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
    Das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5 und 6).
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90

    Rechtmäßigkeit des Wechsels von Mittäterschaft auf Alleintäterschaft

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
    Das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5 und 6).
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