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   BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90   

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BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90 (https://dejure.org/1990,896)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1990 - 2 StR 44/90 (https://dejure.org/1990,896)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90 (https://dejure.org/1990,896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Mord durch einen SS-Hauptsturmführer - Mitwirkung an Deportationen - Vorliegen eines Tötungsvorsatzes - Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichtverlesen von Urkunden - Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

  • junsv.nl

    Mitwirkung an der Deportation von Juden aus dem Bereich der Sipo-Aussenstelle Chalons-sur-Marne durch Anordnung ihrer Verhaftung und Überstellung in das Haftlager Drancy, von wo sie ins KL Auschwitz verbracht wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 231 Abs. 2, § 338 Nr. 5
    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

    LG Bonn, 17.11.1988 - 24 N 3/83

    Modest Graf von Korff

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Modest Graf von Korff

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 249
  • NJW 1991, 1364
  • MDR 1991, 361
  • NStZ 1991, 246
  • StV 1991, 97
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • RG, 07.07.1896 - 2266/96

    1. Kann derjenige, welcher mit Bezug auf eine individuell erkennbar gemachte

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
    Sie dienen vielmehr auch dem öffentlichen Interesse einer möglichst umfassenden und zuverlässigen Wahrheitsermittlung (RGSt 29, 44, 48; 60, 179 f; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 339 Rdn. 5; Pikart in KK StPO 2. Aufl. § 339 Rdn. 3; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 339 Rdn. 5).

    Allein diese abstrakte Zweckbestimmung ist maßgebend; darauf, ob im jeweils konkreten Fall ein öffentliches Interesse an der Anwesenheit des Angeklagten besteht, kommt es - wie schon das Reichsgericht ausgeführt hat (RGSt 29, 44, 48) - nicht an.

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
    2 StPO unmittelbar Anwendung (BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; BGH NJW 1981, 1052 f).
  • BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80

    Herbeiführung einer Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten nach seiner

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
    2 StPO unmittelbar Anwendung (BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; BGH NJW 1981, 1052 f).
  • BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72

    Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
    Unter diesem Gesichtspunkt kann Eigenmacht dann zu verneinen sein, wenn das Gericht dem Angeklagten das Ausbleiben entweder gestattet oder den Eindruck des Einverständnisses erweckt (BGHSt 3, 187, 190; BGH NJW 1973, 522; BGH StV 1987, 189; 1989, 187).
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
    Unter diesem Gesichtspunkt kann Eigenmacht dann zu verneinen sein, wenn das Gericht dem Angeklagten das Ausbleiben entweder gestattet oder den Eindruck des Einverständnisses erweckt (BGHSt 3, 187, 190; BGH NJW 1973, 522; BGH StV 1987, 189; 1989, 187).
  • BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80

    Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof bisher den Begriff der Eigenmacht in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Angeklagte versucht haben müsse, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den "Gang der Rechtspflege zu stören" oder ihm "entgegenzutreten" (vgl. etwa BGH NJW 1980, 950; BGH StV 1981, 393; 1982, 153; 1984, 325; 1988, 185; BGH NStZ 1988, 421).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
    Vielmehr muß es sich auf die Prüfung beschränken, ob dessen Beweiswürdigung Rechtsfehler enthält, also widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder - soweit ein Freispruch in Rede steht - die Anforderungen überspannt, die an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit zu stellen sind (st. Rspr., z.B. BGH NStZ 1984, 180 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.1984 - 3 StR 82/84

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof bisher den Begriff der Eigenmacht in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Angeklagte versucht haben müsse, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den "Gang der Rechtspflege zu stören" oder ihm "entgegenzutreten" (vgl. etwa BGH NJW 1980, 950; BGH StV 1981, 393; 1982, 153; 1984, 325; 1988, 185; BGH NStZ 1988, 421).
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87

    Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof bisher den Begriff der Eigenmacht in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Angeklagte versucht haben müsse, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den "Gang der Rechtspflege zu stören" oder ihm "entgegenzutreten" (vgl. etwa BGH NJW 1980, 950; BGH StV 1981, 393; 1982, 153; 1984, 325; 1988, 185; BGH NStZ 1988, 421).
  • BGH, 22.01.1988 - 3 StR 561/87

    Wiederholung der Hauptverhandlung bei vorschriftswidriger Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof bisher den Begriff der Eigenmacht in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Angeklagte versucht haben müsse, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den "Gang der Rechtspflege zu stören" oder ihm "entgegenzutreten" (vgl. etwa BGH NJW 1980, 950; BGH StV 1981, 393; 1982, 153; 1984, 325; 1988, 185; BGH NStZ 1988, 421).
  • BGH, 22.11.1988 - 5 StR 521/88

    Auswirkungen des Nichtvorführens des Angeklagten bei einer Ortsbesichtigung

  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86

    Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses bei Absehen von der Beweiserhebung -

  • BGH, 05.02.1982 - 3 StR 22/82

    Hauptverhandlung - Fernbleiben von der Hauptverhandlung - Eigenmacht -

  • RG, 22.04.1926 - II 101/26

    1. Steht der § 339 StPO. der Revisionsrüge der Staatsanwaltschaft entgegen, daß

  • BGH, 25.07.2011 - 1 StR 631/10

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung (Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne bei

    Eigenmächtigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn der Angeklagte wissentlich und ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund der weiteren Hauptverhandlung fernbleibt (BGH, Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249).

    Für die Annahme eines eigenmächtigen Ausbleibens ist nicht die Feststellung erforderlich, dass der Angeklagte versucht habe, im Sinne einer Boykottabsicht den "Gang der Rechtspflege" zu stören oder ihm "entgegenzutreten" (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249, 254 f. mwN).

  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Über den Wortlaut dieser Vorschrift hinaus darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann ohne den Angeklagten fortgesetzt werden, wenn dieser ihr eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt hat (BGH, Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249, 251; BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 StR 507/98; NStZ 1999, 418; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298).
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Der Angeklagte hat nicht nur das Recht, sondern - wie sich aus § 230 Abs. 2, § 231 Abs. 1 StPO ergibt - auch die Pflicht zur Anwesenheit (BGH NStZ 1991, 246; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 230 Rdn. 1; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 230 Rdn. 3).
  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin;

    (a) Ob eine Vorschrift als eine solche im Sinne des § 339 StPO anzusehen ist, bestimmt sich nach deren abstrakter Zweckbestimmung (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249, 250; Beschluss vom 24. Dezember 2021 - KRB 11/21, BGHSt 66, 309, 313).
  • KG, 02.12.2013 - 161 Ss 144/13

    Abwesenheitsverhandlung gegen den nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten

    Allein diese abstrakte Zweckbestimmung ist maßgebend; darauf, ob im vorliegenden Einzelfall ein öffentliches Interesse an der Anwesenheit des Angeklagten bei Fortsetzung der Berufungshauptverhandlung am 3. April 2013 bestand, kommt es nicht an (vgl. BGHSt 37, 249 m.w.Nachw.).

    Ein eigenmächtiges Ausbleiben liegt vor, wenn der Angeklagte ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt (vgl. BGHSt 37, 249).

    Dass er versucht haben müsse, durch Missachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören und die Hauptverhandlung durch seine Abwesenheit unwirksam zu machen, wie die Rechtsprechung früher angenommen hatte (vgl. dazu BGH NStZ 1988, 422 m.w.Nachw.), ist nicht erforderlich (vgl. BGHSt 37, 249).

    Unter diesem Gesichtspunkt kann Eigenmacht dann zu verneinen sein, wenn das Gericht dem Angeklagten das Ausbleiben entweder gestattet oder den Eindruck des Einverständnisses erweckt (vgl. BGHSt 37, 249 m.w.Nachw.).

    Dies ist kein Grund, der sein Ausbleiben rechtfertigen oder entschuldigen konnte (vgl. BGHSt 37, 249).

    dd) Seit dem Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90 - (BGHSt 37, 249) liegt ein eigenmächtiges Ausbleiben des Angeklagten (schon) dann vor, wenn dieser (lediglich) ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt; dass er versucht haben müsse, durch Missachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören und die Hauptverhandlung durch seine Abwesenheit unwirksam zu machen, ist nicht (mehr) erforderlich.

  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 275/07

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten (Verhandlung in Abwesenheit bei eigenmächtigem

    Eigenmächtig handelt der Angeklagte, der ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt (BGHSt 37, 249, 255; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 24).

    Nicht erforderlich ist die Feststellung, dass der Angeklagte versucht habe, im Sinne einer Boykottabsicht den "Gang der Rechtspflege" zu stören oder ihm "entgegenzutreten" (vgl. BGHSt 37, 249, 254 f. m.w.N.).

    Eigenmächtig handelt der Angeklagte, der ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt (BGHSt 37, 249, 255; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 24).

    Nicht erforderlich ist die Feststellung - wie noch von der früheren Rechtsprechung gefordert (vgl. BGH NStZ 1988, 421, 422) -, dass der Angeklagte versucht habe, im Sinne einer Boykottabsicht den "Gang der Rechtspflege" zu stören oder ihm "entgegenzutreten" (vgl. BGHSt 37, 249, 254 f. m.w.N.).

  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13

    Berufungshauptverhandlung in einer Strafsache: Abwesenheitsverhandlung gegen

    Der Senat stellt im Rahmen seiner Entscheidung auch die vorgreifliche, vom Kammergericht im Einklang mit bindender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249, 250) vertretene Auffassung zur Statthaftigkeit der Verfahrensrüge nicht in Frage, wonach die Staatsanwaltschaft durch § 339 StPO nicht gehindert sei, sich wegen Abwesenheit des Angeklagten auf den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO zu berufen.

    Die Annahme, der Angeklagte sei dem Fortsetzungstermin "eigenmächtig" ferngeblieben (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249; vom 14. Juni 2000 - 3 StR 26/00, BGHSt 46, 81, 83; Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298, 306), ist rechtlich nicht zu beanstanden; sie steht insbesondere nicht in Widerspruch zu der vom Kammergericht bezeichneten Rechtsprechung.

  • BGH, 24.12.2021 - KRB 11/21

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen des

    Sie dienen, ebenso wie § 230 Abs. 1, § 231 Abs. 1 StPO, auch dem öffentlichen Interesse an einer möglichst umfassenden und zuverlässigen Wahrheitsermittlung (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249, 250, juris Rn. 21; Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87 Rn. 9; RGSt 29, 44, 48; 60, 179 f.; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 339, Rn. 5; Knauer/Kudlich in Münchener Kommentar, StPO, 1. Aufl., § 339 Rn. 4; Gericke in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 339 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 20.03.2007 - 3 Ss 541/06

    Hauptverhandlung; Ausbleiben des Angeklagten; Eigenmächtigkeit; Nachweis

    Eine unterbrochene Hauptverhandlung darf nur dann ohne den Angeklagten fortgesetzt werden, wenn dieser ihr eigenmächtig ferngeblieben ist, d. h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen wissentlich seiner Abwesenheitspflicht nicht genügt hat (BGHSt 37, 249 251 = NJW 1991, 1364 ; BGHSt 46, 81 ff = NJW 2000, 2830).

    Eine unterbrochene Hauptverhandlung darf nur dann ohne den Angeklagten fortgesetzt werden, wenn dieser ihr eigenmächtig ferngeblieben ist, d. h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen wissentlich seiner Abwesenheitspflicht nicht genügt hat (BGHSt 37, 249 251 = NJW 1991, 1364 ; BGHSt 46, 81 ff = NJW 2000, 2830).

    Eine unterbrochene Hauptverhandlung darf nur dann ohne den Angeklagten fortgesetzt werden, wenn dieser ihr eigenmächtig ferngeblieben ist, d. h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen wissentlich seiner Abwesenheitspflicht nicht genügt hat (BGHSt 37, 249 251 = NJW 1991, 1364 ; BGHSt 46, 81 ff = NJW 2000, 2830).

  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 616/17

    Anwesenheitspflicht des Angeklagten (eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten

    Nach dieser Vorschrift darf eine unterbrochene Hauptverhandlung ohne den Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 4 StR 276/09, BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 16 Rn. 5; Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249, 251).
  • BGH, 19.11.2009 - 4 StR 276/09

    Abwesenheit des Angeklagten (absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO);

  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 194/01

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten; Anwesenheitsrecht des

  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 26/00

    Erfordernis einer Belehrung bei § 231 Abs. 2 StPO; Anordnung der Unterbringung in

  • KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15

    Eigenmächtiges Ausbleiben

  • BGH, 14.10.1998 - 3 StR 236/98

    Zur Berücksichtigung der Ergebnisse eines ohne Wissen des Gerichts durchgeführten

  • BGH, 21.05.2003 - 5 StR 51/03

    Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten (nachgewiesene Eigenmächtigkeit;

  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

  • BGH, 17.03.1999 - 3 StR 507/98

    Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ohne den Angeklagten

  • OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11

    Eigenmächtiges Sich-Entfernen eines Angeklagten im Anschluss an eine

  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 207/93

    Zulässigkeit der Weiterverhandlung nach einer Pause in Abwesenheit des

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 605/90

    Kein eigenmächtiges Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20

    Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung: Eigenmächtiges Ausbleiben des

  • OLG Jena, 08.10.2008 - 1 Ss 120/08
  • OLG Bremen, 25.03.1992 - Ss 69/91

    Verfahrensrüge wegen Abwesenheit des Angeklagten bei Urteilsverkündung;

  • KG, 31.01.2000 - 1 Ss 390/99
  • OLG Dresden, 08.01.2014 - 3 OLG 25 Ss 949/13

    Zulässigkeit der Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ohne den

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