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   BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92   

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https://dejure.org/1992,1497
BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92 (https://dejure.org/1992,1497)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - 2 StR 440/92 (https://dejure.org/1992,1497)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 2 StR 440/92 (https://dejure.org/1992,1497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung in Bezug auf einen wissenschaftlich ermittelten Sachverhalt - Berücksichtigung der Mitursächlichkeit einer alkoholischen Beeinflussung bei einer Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 234
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.06.1984 - 4 StR 333/84

    Pflicht des Gerichts zur umfassenden Würdigung des Ergebnisses der

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92
    Das gilt auch, wenn es um die Beurteilung geistig-seelischer Zustände geht, wie die hier in Frage stehende sadistische Deviation (vgl. BGH, Beschl. v. 28. August 1990 - 1 StR 40/90 - BGHR StGB §,21 seelische Abartigkeit 12; BGH, Urt. v. 31. Juli 1985 - 2 StR 336/85 - BGH, Beschl. v. 12. Juni 1984 - 4 StR 333/84 -).
  • BGH, 31.07.1985 - 2 StR 336/85

    Anforderungen an die Sachkunde von Sachverständigen bei Sexualdelikten;

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92
    Das gilt auch, wenn es um die Beurteilung geistig-seelischer Zustände geht, wie die hier in Frage stehende sadistische Deviation (vgl. BGH, Beschl. v. 28. August 1990 - 1 StR 40/90 - BGHR StGB §,21 seelische Abartigkeit 12; BGH, Urt. v. 31. Juli 1985 - 2 StR 336/85 - BGH, Beschl. v. 12. Juni 1984 - 4 StR 333/84 -).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92
    Das Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB könnte eine Unterbringung auch dann rechtfertigen, wenn sie nicht unmittelbar tatauslösend, aber Ursache für die Entstehung eines schuldmindernden oder schuldausschließenden Rauschzustandes gewesen sein sollte, sofern mit bestimmter Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre, daß sie in Zukunft erneut einen Rauschzustand und eine darauf beruhende Straftat auslöst (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 1992 - 2 StR 468/92 - BGHSt 34, 22, 28).
  • BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92
    Vor allem aber muß der Tatrichter, der in einer schwierigen Frage den Rat eines Sachverständigen in Anspruch genommen hat, und der diese Frage dann im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben, insbesondere dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1).
  • BGH, 28.08.1990 - 1 StR 40/90

    Verminderte Schuldfähigkeit als Voraussetzung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92
    Das gilt auch, wenn es um die Beurteilung geistig-seelischer Zustände geht, wie die hier in Frage stehende sadistische Deviation (vgl. BGH, Beschl. v. 28. August 1990 - 1 StR 40/90 - BGHR StGB §,21 seelische Abartigkeit 12; BGH, Urt. v. 31. Juli 1985 - 2 StR 336/85 - BGH, Beschl. v. 12. Juni 1984 - 4 StR 333/84 -).
  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92
    Das Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB könnte eine Unterbringung auch dann rechtfertigen, wenn sie nicht unmittelbar tatauslösend, aber Ursache für die Entstehung eines schuldmindernden oder schuldausschließenden Rauschzustandes gewesen sein sollte, sofern mit bestimmter Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre, daß sie in Zukunft erneut einen Rauschzustand und eine darauf beruhende Straftat auslöst (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 1992 - 2 StR 468/92 - BGHSt 34, 22, 28).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Die Würdigung der Frage erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit wird im Blick auf die im Urteil wiedergegebenen Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen näher zu begründen sein, sollte der neue Tatrichter vom Gutachten des Sachverständigen abweichen wollen (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, 5; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 65).
  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    An die richterliche Überzeugungsbildung sind dann keine geringeren Anforderungen zu stellen als an das Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchungen selbst (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5).
  • BGH, 07.06.2017 - 2 StR 474/16

    Mord (Verdeckungsabsicht: Entfallen bei vollständiger Aufklärung der Tat, in

    Jedoch muss ein Tatrichter, der in einer schwierigen Frage den Rat eines Sachverständigen in Anspruch genommen hat und der diese Frage im Widerspruch zu dem Gutachten beantworten will, die Darlegungen des Sachverständigen im Einzelnen wiedergeben (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 2 StR 440/92, BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

    Dem Revisionsgericht ist ansonsten keine Prüfung möglich, ob der Tatrichter das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (st. Rspr.; BGH NStZ 2000, 550f.; BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1 und 5).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Der Tatrichter ist aber verpflichtet, die wesentlichen Grundlagen mitzuteilen, an die die Schlußfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGHSt 7, 238 ff; 12, 311, 314/315; 34, 29, 31; 39, 291, 296 f.; BGHR StPO § 261 - Sachverständiger 5).
  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 464/04

    Vergewaltigung; Sicherungsverwahrung (Beurteilung des Hangs abweichend vom

    Will der Tatrichter eine Frage, zu der er einen Sachverständigen gehört hat, im Widerspruch zu dessen Gutachten lösen, muß er sich jedoch in einer Weise mit den Darlegungen des Sachverständigen auseinandersetzen, die erkennen läßt, daß er mit Recht eigene Sachkunde in Anspruch genommen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5; BGH NStZ 2000, 437; NStZ-RR 2005, 39; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 33 m.w.N.).

    Der Tatrichter muß die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben, insbesondere dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, 5).

  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01

    Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen;

    Denn das Gericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen, da dieses stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5).

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1 und 5; BGH NStZ-RR 1997, 172).

  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

    Anderenfalls ist dem Revisionsgericht die Prüfung nicht möglich, ob das Tatgericht das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; BGHR StPO § 261 - Sachverständiger 1 und 5).
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

    Allerdings beanstandet die Beschwerdeführerin zu Recht, daß es im Urteil an der grundsätzlich gebotenen Darlegung zu den Ausführungen des Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, 2, 5; BGH NStZ 2000, 550, 551) fehlt, der sich abweichend von der Auffassung der Jugendkammer für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf den Angeklagten ausgesprochen hat.
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung der Beschuldigten in einem

    a) Der Tatrichter ist zwar nicht gehindert, von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen, da dieses stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 2 StR 440/92, BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5).
  • BGH, 21.10.2004 - 4 StR 325/04

    Sicherungsverwahrung (Hang; Gesamtwürdigung; Sachverständige: Bedingungen des

  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 276/08

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung (Detailarmut der Aussage;

  • BGH, 20.03.2008 - 4 StR 5/08

    Anforderungen an die Darlegung eines Freispruchs (Gutachtendarstellung;

  • BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07

    Prüfung der Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum (Indizwert der BAK-Berechnung und

  • BGH, 08.10.2015 - 4 StR 86/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 235/95

    Zeuge - Wechselnde Angaben - Tatrichter - Unglaubwürdigkeit -

  • OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 1 Ss 201/99

    Abweichung von Sachverständigengutachten wegen veränderter Tatsachengrundlage

  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 92/97

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem

  • KG, 28.08.2000 - 1 Ss 247/00
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