Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1997 - 2 StR 443/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3775
BGH, 24.09.1997 - 2 StR 443/97 (https://dejure.org/1997,3775)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1997 - 2 StR 443/97 (https://dejure.org/1997,3775)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1997 - 2 StR 443/97 (https://dejure.org/1997,3775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 443/97
    Tötet der Täter einer Freiheitsberaubung sein Opfer vorsätzlich, so ist das eine diesem "während derselben widerfahrende Behandlung" im Sinne des § 239 Abs. 3 StGB jedenfalls dann, wenn - wie hier - zwischen der Freiheitsberaubung und der Tötungshandlung ein unmittelbarer innerer Zusammenhang besteht (vgl. BGHSt 28, 18 ff).
  • BGH, 04.09.1991 - 3 StR 291/91

    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich der tatmehrheitlichen Begehung einer

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 443/97
    Der Totschlag und die Freiheitsberaubung mit Todesfolge stehen in Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 6).
  • BGH, 16.06.2021 - 3 StR 138/21

    Freiheitsberaubung auf andere Weise durch Bedrohung (angedrohtes Übel;

    Da der Angeklagte gerade hierdurch die Geschädigte der Freiheit beraubte, wird vorliegend § 241 StGB durch § 240 StGB und dieser von § 239 Abs. 1 StGB verdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 1997 - 2 StR 443/97, BGHR StGB § 239 Abs. 3 Behandlung 1).
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Daß bei dem Angeklagten die dauerhafte Disposition besteht, in bestimmten, ihn belastenden emotionalen Situationen wegen der für sich nicht die Voraussetzungen des § 21 StGB erfüllenden behandlungsbedürftigen "schizoiden Persönlichkeitsstörung" in einen Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu geraten, in dem von ihm erhebliche, der abgeurteilten Tat vergleichbare rechtswidrige Taten zu erwarten sind (UA S. 13), genügt für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht, weil diese Disposition allein keinen Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit auslöst (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 27; BGH NStZ 2002, 142).
  • BGH, 17.10.2001 - 3 StR 373/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Länger andauernder Zustand,

    Daß bei dem Angeklagten die dauerhafte Disposition besteht, in bestimmten, ihn belastenden Situationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Affektverarbeitung in den Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu geraten, genügt für die Unterbringung nicht, weil diese Disposition allein keinen Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit auslöst (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 27; BGH, Beschl. vom 1. September 1998 - 4 StR 367/98).
  • BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04

    Verschlechterungsverbot; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Eine solche Disposition vermag jedoch einen für die Unterbringung nach § 63 StGB dauernden Zustand nicht zu begründen (vgl. BGH NStZ 2002, 142; BGHR StGB § 63 Zustand 27).
  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 422/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Dass bei dem Angeklagten nicht nur eine - für sich nicht ausreichende - dauerhafte Disposition besteht, in bestimmten, ihn belastenden Situationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Affektverarbeitung in den Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu geraten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 - 3 StR 373/01, NStZ 2002, 142, vom 24. September 1997 - 2 StR 443/97, BGHR StGB § 63 Zustand 27, und vom 1. September 1998 - 4 StR 367/98), wird von den Feststellungen getragen.
  • BGH, 14.07.2005 - 4 StR 134/05

    Tateinheit zwischen Mord und Freiheitsberaubung (natürliche Handlungseinheit;

    Da sich die Ausführungshandlungen des Mordes teilweise mit denen der Freiheitsberaubung decken, ist nach § 52 StGB Tateinheit gegeben (BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 6), zumal zwischen der Freiheitsberaubung und der Tötungshandlung ein unmittelbarer innerer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 239 Abs. 3 Behandlung 1).
  • BGH, 22.02.2006 - 3 StR 479/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vorübergehende verminderte

    Daher scheidet die Unterbringung aus, wenn der Täter nur vorübergehend vermindert schuldfähig gewesen ist, etwa wenn er aufgrund eines hochgradigen Affektes gehandelt hat, der zwar die Schuldfähigkeit zur Tatzeit aufgehoben oder vermindert hat, der aber nicht als darüber hinausgehende Störung zu bewerten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 34, 22, 27 m.w.N.; BGHR StGB § 63 Zustand 27).
  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 135/00

    Verklammerung mehrerer Delikte zur Tateinheit

    Ausgehend von diesen Feststellungen hat sich der Angeklagte damit zugleich der Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§ 239 Abs. 4 StGB) schuldig gemacht; denn wenn der Täter einer Freiheitsberaubung sein Opfer vorsätzlich tötet, so ist dies eine "während der Tat begangene Handlung" im Sinne des § 239 Abs. 4 StGB (so - bei innerem Zusammenhang zwischen der Freiheitsberaubung und der Tötungshandlung - bereits zu § 239 Abs. 3 Satz 1 StGB a.F. BGHSt 28, 18 f.; BGHR StGB § 239 Abs. 3 Behandlung 1; vgl. auch Tröndle/ Fischer StGB 49. Aufl. § 239 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97

    Teilerfolg einer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision;

    Ausgehend von diesen Feststellungen hat sich der Angeklagte damit in beiden Fällen zugleich der Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§ 239 Abs. 3 Satz 1 StGB) schuldig gemacht; denn wenn der Täter einer Freiheitsberaubung sein Opfer vorsätzlich tötet, so ist dies eine diesem "während derselben widerfahrene Behandlung" im Sinne des § 239 Abs. 3 StGB jedenfalls dann, wenn - wie hier - zwischen der Freiheitsberaubung und der Tötungshandlung ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BGHSt 28, 18; BGH, Beschluß vom 24. September 1997 - 2 StR 443/97).
  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97

    Zulässigkeit der Verknüpfung von Strafe mit der Anordnung einer Maßregel -

    Denn der zur Zeit der Tat bestehende Zustand muß der eines längerdauernden sein (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 24. September 1997 - 2 StR 443/97).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht