Rechtsprechung
BGH, 04.02.2016 - 2 StR 448/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung (Berücksichtigung von Taten, die wegen des Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrags nicht verfolgbar sind) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB
Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtung einer wegen Fehlens eines Strafantrages nicht verfolgbaren Tatbestandserfüllung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 194 Abs. 1 StGB, § 77b StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 185 StGB
- Wolters Kluwer
Schuldspruchänderung bzgl. des Entfallens einer Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Beleidigung
- rewis.io
Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtung einer wegen Fehlens eines Strafantrages nicht verfolgbaren Tatbestandserfüllung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruchänderung bzgl. des Entfallens einer Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Beleidigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 23.04.2015 - 61 KLs 2/15
- BGH, 04.02.2016 - 2 StR 448/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.11.1992 - 2 StR 538/92
Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 2 StR 448/15
Eine wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrages nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung kann jedoch, wenn auch mit geringerem Gewicht, im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1876; Beschluss vom 19. November 1992 - 2 StR 538/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9); dies insbesondere dann, wenn sich die wegen Fehlens eines wirksamen Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung als straferschwerende Modalität des zu ahndenden Delikts darstellt (BGH…, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12; Beschluss vom 11. November 1994 - 2 StR 539/94). - BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln …
Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 2 StR 448/15
Eine wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrages nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung kann jedoch, wenn auch mit geringerem Gewicht, im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1876;… Beschluss vom 19. November 1992 - 2 StR 538/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9); dies insbesondere dann, wenn sich die wegen Fehlens eines wirksamen Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung als straferschwerende Modalität des zu ahndenden Delikts darstellt (BGH…, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12; Beschluss vom 11. November 1994 - 2 StR 539/94). - BGH, 29.06.1994 - 2 StR 253/94
Entführung wider Willen - Strafantrag - Strafschärfung - Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 2 StR 448/15
Eine wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrages nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung kann jedoch, wenn auch mit geringerem Gewicht, im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1876;… Beschluss vom 19. November 1992 - 2 StR 538/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9); dies insbesondere dann, wenn sich die wegen Fehlens eines wirksamen Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung als straferschwerende Modalität des zu ahndenden Delikts darstellt (BGH, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12; Beschluss vom 11. November 1994 - 2 StR 539/94). - BGH, 11.11.1994 - 2 StR 539/94
Strafantrag - Entführung - Freiheitsberaubung - Mittel - Tateinheit - …
Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 2 StR 448/15
Eine wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrages nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung kann jedoch, wenn auch mit geringerem Gewicht, im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1876;… Beschluss vom 19. November 1992 - 2 StR 538/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9); dies insbesondere dann, wenn sich die wegen Fehlens eines wirksamen Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung als straferschwerende Modalität des zu ahndenden Delikts darstellt (BGH…, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12; Beschluss vom 11. November 1994 - 2 StR 539/94).
- BGH, 28.11.2018 - 3 StR 268/18
Fehlen des für die Strafverfolgung bei der Beleidigung erforderlichen …
Mit Rücksicht auf die Gesamtumstände der von der Angeklagten begangenen Taten kann ausgeschlossen werden, dass das Landgericht die Angeklagte zu jeweils geringeren Geldstrafen verurteilt hätte, wenn es - wie vorliegend möglich - die ihr zur Last gelegte Tatbestandsverwirklichung des § 185 StGB lediglich als strafschärfende Modalität der - versuchten - gefährlichen Körperverletzungen bewertet hätte (BGH, Beschluss vom 04. Februar 2016 - 2 StR 448/15, StraFo 2016, 161).'. - BGH, 29.01.2020 - 4 StR 592/19
Urteil (keine Teileinstellung bei Tateinheit)
Erst im Rahmen seiner polizeilichen Vernehmung vom 20. November 2017 stellte er einen Strafantrag in Bezug auf die Beleidigung (SA Bd. IV, Bl. 25, 27), mithin verspätet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 ? 2 StR 448/15, juris).