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   BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03   

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https://dejure.org/2004,1906
BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03 (https://dejure.org/2004,1906)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2004 - 2 StR 452/03 (https://dejure.org/2004,1906)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03 (https://dejure.org/2004,1906)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StPO; § 211 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord; niedrige Beweggründe (objektive Bewertung als niedrig; subjektive Erkenntnisfähigkeit; Berücksichtigung des kulturellen Hintergrunds); Vorsatz bei normativen Tatbestandsmerkmalen ...

  • lexetius.com

    StGB § 211 Abs. 2

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe; Herkunft des Angeklagten aus einem anderen Kulturkreis; Vorliegen der subjektiven Erfordernisse des Mordmerkmals

  • Judicialis

    StGB § 211 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe bei ausländischen Tätern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Konstruktion des Anderen in der "Ehrenmord"-Rechtsprechung (Lena Foljanty und Ulrike Lembke; KJ 2014, 298-315)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ehrenmorde im deutschen Strafrecht

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Ehrenmorde für deutsche Gerichte nicht besonders verwerflich

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1466
  • NStZ 2004, 332
  • FamRZ 2004, 1026
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.07.1951 - 1 StR 267/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03
    Soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen (wie Wut, Haß oder Zorn) als Handlungsantrieb in Betracht kommen, muß der Täter diese - über die Erkenntnis ihrer handlungsleitenden Wirkung hinaus - auch gedanklich beherrschen und mit seinem Willen steuern können (so schon Urteil des 1. Strafsenats vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51 - BGHSt 28, 210, 212; BGHR aaO 2, 6, 15, 22, 23).

    Selbst wenn der Angeklagte bei der Tat in immer größere Erregung geraten sein sollte, könnte ihn dies nicht entlasten, wenn er sich bewußt von beherrschbaren Gefühlen zur Tat hätte treiben lassen (vgl. BGHR aaO Niedrige Beweggründe 8; BGH, Urteil vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51 -).

  • BGH, 28.06.2000 - 1 StR 199/00

    Niedrige Beweggründe bei Tötung als Bestrafungsaktion

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03
    Dieser Auffassung haben sich der 1. Strafsenat (Beschlüsse vom 28. Juni 2000 - 1 StR 199/00 - und vom 24. April 2001 - 1 StR 122/01 -) und der 5. Strafsenat (BGHR aaO Niedrige Beweggründe 41 mit Anm. Saliger StV 2003, 22; zustimmend Otto Jura 2003, 617; Jähnke in LK-StGB 11. Aufl. § 211 Rdn. 37; Schneider in MünchKomm-StGB § 211 Rdn. 93) angeschlossen.
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03
    Soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen (wie Wut, Haß oder Zorn) als Handlungsantrieb in Betracht kommen, muß der Täter diese - über die Erkenntnis ihrer handlungsleitenden Wirkung hinaus - auch gedanklich beherrschen und mit seinem Willen steuern können (so schon Urteil des 1. Strafsenats vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51 - BGHSt 28, 210, 212; BGHR aaO 2, 6, 15, 22, 23).
  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03
    Nach der schon früher vertretenen Auffassung des Senats ist jedoch der Maßstab für die objektive Bewertung eines Beweggrunds den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen, in der der Angeklagte lebt und vor deren Gericht er sich zu verantworten hat, und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die sich den sittlichen und rechtlichen Werten dieser Rechtsgemeinschaft nicht in vollem Umfang verbunden fühlt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 29 = NJW 1995, 602).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner früheren Rechtsprechung die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen, denen ein Täter wegen seiner Bindung an eine fremde Kultur verhaftet ist, bereits bei der Gesamtwürdigung, ob ein Beweggrund objektiv niedrig ist, berücksichtigt (BGH NJW 1980, 537 = JZ 1980, 238 mit Anm. Köhler und Anm. Sonnen JA 1980, 747; StV 1981, 399; NJW 1983, 55; StV 1997, 565; Urteil des 1. Strafsenats vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - so auch Neumann in NK-StGB § 211 Rdn. 30; Maurach/Schroeder/Maiwald Strafrecht BT Teilbd.
  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82

    Unverhältnismäßigkeit lebenslanger Freiheitsstrafe bei Mord aus Heimtücke -

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner früheren Rechtsprechung die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen, denen ein Täter wegen seiner Bindung an eine fremde Kultur verhaftet ist, bereits bei der Gesamtwürdigung, ob ein Beweggrund objektiv niedrig ist, berücksichtigt (BGH NJW 1980, 537 = JZ 1980, 238 mit Anm. Köhler und Anm. Sonnen JA 1980, 747; StV 1981, 399; NJW 1983, 55; StV 1997, 565; Urteil des 1. Strafsenats vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - so auch Neumann in NK-StGB § 211 Rdn. 30; Maurach/Schroeder/Maiwald Strafrecht BT Teilbd.
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87

    Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03
    Die zuvor von der Zeugin in der Hauptverhandlung gemachten Angaben durften entgegen der Auffassung der Revision im Urteil verwertet werden (BGHSt 2, 99, 107; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 2 Widerruf 1; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 52 Rdn. 36; Senge in KK-StPO 5. Aufl. § 52 Rdn. 42; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 52 Rdn. 22; Grünwald, Das Beweisrecht der Strafprozeßordnung S. 23 f.).
  • BGH, 24.04.2001 - 1 StR 122/01

    Maßstab für die Bewertung der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03
    Dieser Auffassung haben sich der 1. Strafsenat (Beschlüsse vom 28. Juni 2000 - 1 StR 199/00 - und vom 24. April 2001 - 1 StR 122/01 -) und der 5. Strafsenat (BGHR aaO Niedrige Beweggründe 41 mit Anm. Saliger StV 2003, 22; zustimmend Otto Jura 2003, 617; Jähnke in LK-StGB 11. Aufl. § 211 Rdn. 37; Schneider in MünchKomm-StGB § 211 Rdn. 93) angeschlossen.
  • BGH, 28.08.1979 - 1 StR 282/79
    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner früheren Rechtsprechung die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen, denen ein Täter wegen seiner Bindung an eine fremde Kultur verhaftet ist, bereits bei der Gesamtwürdigung, ob ein Beweggrund objektiv niedrig ist, berücksichtigt (BGH NJW 1980, 537 = JZ 1980, 238 mit Anm. Köhler und Anm. Sonnen JA 1980, 747; StV 1981, 399; NJW 1983, 55; StV 1997, 565; Urteil des 1. Strafsenats vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - so auch Neumann in NK-StGB § 211 Rdn. 30; Maurach/Schroeder/Maiwald Strafrecht BT Teilbd.
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03
    Die zuvor von der Zeugin in der Hauptverhandlung gemachten Angaben durften entgegen der Auffassung der Revision im Urteil verwertet werden (BGHSt 2, 99, 107; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 2 Widerruf 1; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 52 Rdn. 36; Senge in KK-StPO 5. Aufl. § 52 Rdn. 42; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 52 Rdn. 22; Grünwald, Das Beweisrecht der Strafprozeßordnung S. 23 f.).
  • BGH, 25.10.1983 - 1 StR 636/83

    Wut über das eventuelle Verlieren des Sorgerechts für ein Kind als niedriger

  • BGH, 05.05.1981 - 1 StR 145/81

    Definition der niedrigen Beweggründe im Fall einer Ehebruchssituation

  • BGH, 27.11.1979 - 5 StR 711/79

    Voraussetzungen des Mordmerkmals aus niedrigen Beweggründen bei Bindung des

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Was der Zeuge vor dem Widerruf ausgesagt hat, kann allerdings verwertet werden (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 107; Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; Urteile vom 9. September 1987 - 3 StR 307/87, NJW 1988, 716; vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03, NJW 2004, 1466, 1467).
  • BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und

    Dagegen erscheint es eher fernliegend, daß der Angeklagte, der seit 1980 in Deutschland lebt und mittlerweile deutscher Staatsangehöriger ist, eine mögliche besondere Verwerflichkeit seiner Motive deswegen nicht erkannt haben könnte, weil er - wie die Revision meint - archaischen Wertvorstellungen eines Teils der türkischen Gesellschaft über Ehe und Familie verhaftet sei (vgl. auch BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29, 41; BGH, Beschluß vom 24. April 2001 - 1 StR 122/01 - und Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03).
  • LG Cottbus, 09.06.2017 - 21 Ks 1/17

    Tötungsdelikt: Verurteilung eines Ausländers wegen Totschlag oder Mord bei

    339 Da bei der objektiven Bewertung eines Beweggrundes als niedrig der Maßstab den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft, in der der jeweilige Täter lebt und vor deren Gericht er sich zu verantworten hat, hier also der Bundesrepublik Deutschland, zu entnehmen ist (vgl. nur BGH NJW 2004, 1466), hat die Kammer das Vorliegen dieses Mordmerkmals bejaht.
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist grundsätzlich den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 41; BGH NJW 2004, 1466 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - m.w.N.).

    b) Soweit das Landgericht hinsichtlich der Angeklagten V C das Vorliegen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe nicht an genommen hat, unterliegt das im Hinblick auf die nicht ausgeschlossene erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit dieser Angeklagten keinen gleichermaßen durchgreifenden Bedenken wie bei den drei anderen Angeklagten (vgl. zum Vorliegen der subjektiven Erfordernisse des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe BGH NJW 2004, 1466 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - m.w.N.).

  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20

    Mord (niedrige Beweggründe: Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die

    Versteht sich nicht von selbst, dass der Angeklagte zu einer zutreffenden Wertung in der Lage war, weil etwa die Fähigkeit dazu aufgrund eines - hier festgestellten - Persönlichkeitsmangels zusammen mit einem - ebenfalls festgestellten - langjährigen Alkohol- und Betäubungsmittelabusus beeinträchtigt gewesen sein könnte (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03, NJW 2004, 1466), bedarf es einer nicht nur floskelhaften Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung wie auch der Tat selbst und des Nachtatgeschehens (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - 5 StR 548/06, NStZ 2007, 525; BeckOK-StGB/Eschelbach, aaO).
  • BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07

    Zustellung des Urteils (fehlende Urteilsformel; Berichtigungsbeschluss);

    Der Maßstab für die Bewertung der Beweggründe ist - worauf die Revisionen zu Recht hinweisen - den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 41; BGH NStZ 2006, 286, 287, 288; BGH NStZ 2004, 332 m.w.N.).

    Denn für die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die ein Motiv zu einem niedrigen Beweggrund im Sinne von § 211 StGB machen, kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte selbst seinen Beweggrund als niedrig bewertet; er muss dazu nur fähig sein (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 39; BGH NStZ 2004, 332 f.).

    Zwar kann dem Angeklagten ein niedriger Beweggrund nur angelastet werden, wenn er seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen, die als Handlungsantrieb in Betracht kommen, gedanklich beherrschen und mit seinem Willen steuern kann (BGH, NStZ 2004, 332 f.).

  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Selbst wenn der Angeklagte bei den Taten in immer größere Erregung geraten sein sollte, könnte ihn dies nicht entlasten, wenn er sich bewusst von beherrschbaren Gefühlen zu den Taten hätte treiben lassen (vgl. BGH NStZ 2004, 332).
  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04

    Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der Angeklagte aufgrund sozialkultureller Prägung diese Wertungen nicht oder nur wesentlich eingeschränkt gekannt hätte und hätte nachvollziehen können (dazu im einzelnen Senatsurteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03; vgl. auch Tröndle/Fischer aaO § 211 Rdn. 14 m. w. N.).
  • LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11

    Sprengstoffanschlag; Pyrotechnik; Fußballstadion

    Auch im Lichte der von der Verteidigung erstrebten Übertragung der sogenannten "Ehrenmord"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (vgl. BGH NStZ 2004, 332; 1995, 79) vermag die Kammer die Herkunft des Angeklagten und seine Verbundenheit zum italienischen Fußball nicht strafmildernd zu bewerten.

    Nur in Fällen, in denen der Täter aufgrund seiner Herkunft und Verwurzelung in einem fremden Rechtskreis diese rechtliche Bewertung nicht erkennt und mit seinem Bewusstsein erfasst, kann ihm dies ausnahmsweise zu Gute gehalten werden (BGH NStZ 2004, 332).

  • LG Aachen, 29.05.2018 - 52 Ks 10/18

    Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe, fremder Kulturkreis, Ehrenmord, besondere

    Niedrig ist es daher, wenn der Täter dem Opfer das Lebensrecht abspricht, weil sich dieses aufgrund des unerträglich gewordenen Verhaltens des Täters selbst von ihm trennen will, bzw. getrennt hat (BGH, Urteil vom 28.01.2004 - 2 StR 452/03 = NJW 2004, 1466).

    Hierzu ist erforderlich, dass der Täter die Umstände kennt und mit seinem Bewusstsein erfasst, welche die Bewertung seines Handlungsantriebs als niedrig begründen (BGH, Urt. vom 28.01.2004 - 2 StR 452/03 = NStZ 2004, 332 mit Verweis auf: BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 6, 13, 15, 23).

    Er muss aber zu einer zutreffenden Wertung in der Lage sein; die Fähigkeit dazu kann etwa bei einem Persönlichkeitsmangel oder bei einem ausländischen Täter, der den in seiner Heimat gelebten Anschauungen derart intensiv verhaftet ist, dass er deswegen die in Deutschland gültigen abweichenden sozialethischen Bewertungen seines Motivs nicht in sich aufnehmen und daher auch nicht nachvollziehen kann, fehlen (BGH, Urt. vom 28.01.2004 - 2 StR 452/03 = NStZ 2004, 332 mit Verweis auf: BGH, GA 1967, 244; BGH bei Dallinger, MDR 1969, 723; BGH bei Holtz, MDR 1977, 809; NStZ 1981, 258; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 24).

    Weiterhin muss der Täter, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen (wie Wut, Hass oder Zorn) als Handlungsantrieb in Betracht kommen, diese - über die Erkenntnis ihrer handlungsleitenden Wirkung hinaus - auch gedanklich beherrschen und mit seinem Willen steuern können (BGH, Urt. vom 28.01.2004 - 2 StR 452/03 = NStZ 2004, 332 mit Verweis auf: BGH Urt. v. 3.7.1951 - 1 StR 267/51; BGHSt 28, 212] = NJW 1979, 378; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 2, 6, 15, 22, 23).

  • LG Aachen, 23.02.2022 - 52 Ks 19/21

    Mord, Femizid

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04

    Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand;

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04

    Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der niedrigen Beweggründe beim Mord

  • BGH, 20.05.2015 - 1 StR 429/14

    Widerruf des Verzichts auf ein Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertbarkeit vorher

  • LG Kleve, 22.07.2004 - 140 Ks 1/04

    Niedrige Beweggründe, besonders schwerer Fall des Totschlages

  • LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18

    Mord aus sonstigen niedrigen Beweggründen aufgrund von Eifersucht und des

  • LG Aachen, 13.08.2021 - 52 Ks 7/21

    Verabredung zum Mord, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, erpresserischer

  • LG München I, 02.11.2017 - 1 Ks 127 Js 196615/16

    Mord aus niedrigen Beweggründen beim Mord nach Stalking; Feststellung der

  • LG Limburg, 23.04.2007 - 3 Js 14048/06

    Versuchte Anstiftung zum Mord aus niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit

  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

  • LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08

    Höchststrafe wegen Doppelmordes

  • LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19

    Tötung zur Verdeckung eines Verstoßes gegen eine Gewaltschutzanordnung; niedrige

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