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   BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91   

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https://dejure.org/1992,4194
BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91 (https://dejure.org/1992,4194)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1992 - 2 StR 454/91 (https://dejure.org/1992,4194)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1992 - 2 StR 454/91 (https://dejure.org/1992,4194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren wegen Meineides - Revisionsrechtliche Rüge wegen eines Richters der wegen Befangenheit zu unrecht abgelehnt wurde - Anforderungen an die revisionsrechtliche Begründungsschrift - Aufzählung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91
    Nach ständiger Rechtsprechung muß der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1, Beweiswürdigung 3, 1etztes Wort 1).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91
    Nach ständiger Rechtsprechung muß der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1, Beweiswürdigung 3, 1etztes Wort 1).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91
    Nach ständiger Rechtsprechung muß der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1, Beweiswürdigung 3, 1etztes Wort 1).
  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Formwahrung

    Auszug aus BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91
    Nach ständiger Rechtsprechung muß der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1, Beweiswürdigung 3, 1etztes Wort 1).
  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des

    Zu seinen Lasten hat das Landgericht diese Vorverurteilung gerade nicht gewertet (vgl. BGH, Urt. vom 19. Februar 1992 - 2 StR 454/91; BeckOK-StPO/Bücherl § 51 BZRG Rdn. 46).
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3, 1etztes Wort 1, 3 und Verwertungsverbot 5; st. Rspr.).
  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

    Auch im Rahmen einer Befangenheitsrüge muß der Revisionsführer die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGH, Urt. vom 19. Februar 1992 -2 StR 454/91).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; st. Rspr.).
  • BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02

    Entbehrlichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung der

    Denn die Revisionsbegründung teilt wesentliche Umstände, die für die Beurteilung der Rüge von Bedeutung sein können, nicht mit (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1); so benennt sie weder das Thema der Zeugenaussage oder den Inhalt der Urkunde, zu der der Verteidiger den Zeugen befragen wollte, noch die vom Verteidiger tatsächlich gestellte und vom Vorsitzenden beanstandete Frage.
  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 476/07

    Vorsätzliches Sichverschaffen gefälschter Wertpapiere (Absicht, Wertpapiere als

    a) Die Rüge gemäß § 338 Nr. 3 StPO scheitert an der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1; Kuckein in KK-StPO 5. Aufl. § 344 Rdn. 39 m.w.N.).
  • BGH, 24.08.2011 - 1 StR 317/11

    Steuerhinterziehung (Verletzung des Verwertungsverbots des BZRG bei der

    Schon die - vorbehaltslose - Erwähnung der früheren Verurteilung in der Hauptverhandlung und in den Urteilsgründen stellt einen unzulässigen Vorhalt und daher einen Verstoß gegen § 51 Abs. 1 BZRG dar (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 1992 - 2 StR 454/91).
  • OLG Bamberg, 07.08.2007 - 3 Ss OWi 764/07

    Voraussetzungen für die Pflicht des Gerichts zur positiven Verbescheidung eines

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  • KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13

    Ladung durch öffentliche Zustellung; Anforderungen an die Zulässigkeit der

    Der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfG NJW 2005, 2001; BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; BGH NJW 1995, 2047; NJW 2007, 3011).
  • BGH, 24.06.2003 - 4 StR 126/03

    Anforderungen an die Revisionsrüge

    Ohne Kenntnis des vollständigen Inhalts des Erstgutachtens vermag daher der Senat auf der Grundlage des Revisionsvortrags nicht zu überprüfen, ob - wie die Revision meint - die Anordnung der weiteren Begutachtung sachlich nicht gerechtfertigt und damit geeignet war, aus der Sicht des Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter zu begründen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07

    Geltendmachung der Befangenheitsrüge wegen der Aufforderung eines Vorsitzenden

  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

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