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   BGH, 13.11.2013 - 2 StR 455/13   

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https://dejure.org/2013,37987
BGH, 13.11.2013 - 2 StR 455/13 (https://dejure.org/2013,37987)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2013 - 2 StR 455/13 (https://dejure.org/2013,37987)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13 (https://dejure.org/2013,37987)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 26 StGB; § 22 StGB
    Anstiftung zur versuchten gefährlichen Körperverletzung (Bedeutung der Tatvollendung); Voraussetzungen der Jugendstrafe (schädliche Neigungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 JGG, § 22 StGB, § 26 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Jugendstrafverfahren: Anstiftung zum Versuch; Begründung der Verhängung von Jugendstrafe; Voraussetzungen des Vorliegens von schädlichen Neigungen

  • Wolters Kluwer

    Annahme schädlicher Neigungen bei Betreuung von Kindern durch den Angeklagten und zweijähriger Straffreiheit

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren: Anstiftung zum Versuch; Begründung der Verhängung von Jugendstrafe; Voraussetzungen des Vorliegens von schädlichen Neigungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme schädlicher Neigungen bei Betreuung von Kindern durch den Angeklagten und zweijähriger Straffreiheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klassischer Fehler III: Jugendstrafe - was häufig übersehen wird

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Jugendstrafrecht - Voraussetzungen für die Verhängung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.07.2015 - 2 StR 170/15

    Verhängung von Jugendstrafe (Vorliegen von schädlichen Neigungen)

    Die schädlichen Neigungen müssen auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11).

    Diese Tatsache kann darauf hindeuten, dass eine Gefahr künftiger Straftaten nicht mehr besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 4 StR 37/15, NStZ-RR 2015, 155).

  • BGH, 24.02.2015 - 4 StR 37/15

    Verhängung von Jugendstrafe (Vorliegen von schädlichen Neigungen beim

    Voraussetzung ist ferner, dass die schädlichen Neigungen auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 105/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 5; Beschluss vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11, jeweils mwN).

    Dieser Umstand kann darauf hindeuten, dass eine Gefahr künftiger Straftaten nicht mehr besteht (BGH, Beschluss vom 13. November 2013 aaO).

  • BGH, 05.02.2019 - 3 StR 549/18

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Bemessung der Jugendstrafe; minder schwerer

    Sie hat dabei nicht bedacht, dass schädliche Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 Alternative 1 JGG in der Regel nur bejaht werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel, aus denen sich eine Neigung zur Begehung von Straftaten ergibt, schon vor der Tat angelegt waren (BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11).
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