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   BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03   

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https://dejure.org/2004,6892
BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03 (https://dejure.org/2004,6892)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2004 - 2 StR 458/03 (https://dejure.org/2004,6892)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2004 - 2 StR 458/03 (https://dejure.org/2004,6892)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung beim Tätigwerden mehrerer Rechtsanwälte; Maßstab bei Anrechnung einer im Vereinigten Königreich erlittenen Freiheitsentziehung

  • Judicialis

    StPO §§ 44 f.; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 341 Abs. 1 § 345
    Getrennte Rechtsmitteleinlegung durch mehrere Verteidiger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01

    Anrechnung einer in England verbüßten Haftstrafe; Umfang der Darstellung von

    Auszug aus BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03
    Im Hinblick darauf, daß bei Freiheitsentziehung im Vereinigten Königreich - zumal da keine Anhaltspunkte für erschwerende Haftbedingungen ersichtlich sind - nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 19. Februar 1997 5 - StR 33/97 = NStZ 97, 327; Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2001 - 2 StR 130/01 und vom 26. September 2001 - 2 StR 368/01) hat der Senat auf Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt.

    Der nur geringfügige Erfolg der Revision rechtfertigt es nicht, den Angeklagten - auch nur teilweise - von den durch sein Rechtsmittel entstandenen Kosten und Auslagen freizustellen (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 9. Mai 2001 - 2 StR 130/01).

  • BGH, 03.04.2002 - 2 StR 75/02

    Widereinsetzung in den vorigen Stand (Nachholung einzelner Verfahrensrügen bei

    Auszug aus BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03
    Der Fall, daß zwei Verteidiger gleichzeitig tätig sind, ist nicht anders zu beurteilen, wie ein Tätigwerden nacheinander (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. April 2002 - 2 StR 75/02; BGH, Beschluß vom 8. Mai 2002 - 3 StR 8/02; BGH, Beschluß vom 19. November 2002 - 3 StR 372/02 und BGH, Beschluß vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02).
  • BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03
    Der Fall, daß zwei Verteidiger gleichzeitig tätig sind, ist nicht anders zu beurteilen, wie ein Tätigwerden nacheinander (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. April 2002 - 2 StR 75/02; BGH, Beschluß vom 8. Mai 2002 - 3 StR 8/02; BGH, Beschluß vom 19. November 2002 - 3 StR 372/02 und BGH, Beschluß vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02).
  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 372/02

    Unzulässigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Auszug aus BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03
    Der Fall, daß zwei Verteidiger gleichzeitig tätig sind, ist nicht anders zu beurteilen, wie ein Tätigwerden nacheinander (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. April 2002 - 2 StR 75/02; BGH, Beschluß vom 8. Mai 2002 - 3 StR 8/02; BGH, Beschluß vom 19. November 2002 - 3 StR 372/02 und BGH, Beschluß vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02).
  • BGH, 26.09.2001 - 2 StR 368/01

    Bestimmung eines Anrechnungsmaßstabes für in Schottland erlittene

    Auszug aus BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03
    Im Hinblick darauf, daß bei Freiheitsentziehung im Vereinigten Königreich - zumal da keine Anhaltspunkte für erschwerende Haftbedingungen ersichtlich sind - nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 19. Februar 1997 5 - StR 33/97 = NStZ 97, 327; Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2001 - 2 StR 130/01 und vom 26. September 2001 - 2 StR 368/01) hat der Senat auf Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt.
  • BGH, 08.05.2002 - 3 StR 8/02

    Prozesskostenhilfe (Nebenklage; fehlende Erforderlichkeit bei Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03
    Der Fall, daß zwei Verteidiger gleichzeitig tätig sind, ist nicht anders zu beurteilen, wie ein Tätigwerden nacheinander (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. April 2002 - 2 StR 75/02; BGH, Beschluß vom 8. Mai 2002 - 3 StR 8/02; BGH, Beschluß vom 19. November 2002 - 3 StR 372/02 und BGH, Beschluß vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Versuch; Vollendung;

    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02 und vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03).
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen (erhobene

    Denn es handelt sich bei der Revision des Angeklagten unabhängig von der Zahl seiner Verteidiger um ein einheitliches Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (BGH StV 2008, 301; Beschl. vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 1389/04

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch V-Leute

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03 -,.
  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 525/18

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Dass der Angeklagte durch zwei Rechtsanwälte verteidigt wird, von denen nur einer die Frist zur Geltendmachung von Verfahrensbeschwerden beachtet, der andere sie indes versäumt hat, ändert hieran nichts; denn es handelt sich bei der Revision des Angeklagten unabhängig von der Zahl seiner Verteidiger um ein einziges Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (s. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03, juris Rn. 6 f.; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301).
  • BGH, 02.03.2021 - 2 StR 267/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung

    Auch das neuerliche Vorbringen des Verurteilten gibt dem Senat keinen Anlass, von der Rechtsprechung abzuweichen, wonach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung oder "Nachbesserung' von Verfahrensrügen nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03; BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08; vom 28. August 2018 - 5 StR 245/18).
  • BGH, 09.09.2008 - 4 StR 341/08

    Anrechnungsmaßstab bei in Großbritannien erlittener Freiheitsentziehung

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 1. April 2008 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in dieser Sache im Vereinigten Königreich erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04
    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02 und vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03).
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