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   BGH, 25.10.1989 - 2 StR 459/89   

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BGH, 25.10.1989 - 2 StR 459/89 (https://dejure.org/1989,5876)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1989 - 2 StR 459/89 (https://dejure.org/1989,5876)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 459/89 (https://dejure.org/1989,5876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung -

    Auszug aus BGH, 25.10.1989 - 2 StR 459/89
    Wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gewährt, so beginnt (bei vorheriger Zustellung des Urteils) die Frist zur Begründung der Revision nicht vor Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses zu laufen (BGHSt 30, 335).
  • BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06

    Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Nach diesen Entscheidungen ist aber maßgeblicher Zeitpunkt für den Fristbeginn die Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in die Einlegungsfrist (ebenso BGHSt 30, 335, 338 zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 345 Abs. 1 StPO; BGH BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3 zur Begründung der Revision; BVerwG Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 84 zur Begründung der Revision; BSG SozR 2. Folge 1500 § 67 SGG Nr. 13 und § 164 SGG Nr. 9 zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160a Abs. 2 Satz 1 SGG).
  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    sowie des 2. Strafsenats zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 345 Abs. 1 StPO (BGHSt 30, 335, 338) und zur Begründung der Revision (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 459/89 - BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3),.
  • BFH, 18.05.1994 - I R 111/93

    Revisionsbegründungsfrist nach beantragter Wiedereinsetzung wegen Versäumung der

    Dieser Rechtsprechung haben sich im Ergebnis der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs - BGH - (vgl. Beschluß vom 8. Januar 1982 2 StR 751/80, BGHSt 30, 335; bestätigt mit Beschluß vom 25. Oktober 1989 2 StR 459/89, BGH-Rechtsprechung, StPO, § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3), das Bundessozialgericht - BSG - (Entscheidungen vom 20. Oktober 1977 1 BA 55/77, Monatsschrift für Deutsches Recht 1978, 171; vom 10. Mai 1978 7 BAr 18/78, SozR 1500, § 67 Nr. 13 unter "Fortführung" der Entscheidung des BSG vom 29. Oktober 1958 11/8 RV 1301/56, BSGE 8, 207) und das Bundesarbeitsgericht - BAG - (Entscheidung vom 19. September 1983 5 AzN 446/83, BAGE 43, 297) für den Fall eines vorangegangenen Prozeßkostenhilfeverfahrens angeschlossen.
  • OLG Koblenz, 22.08.2019 - 2 OLG 4 Ss 104/19

    Rechtsmitteleinlegung, Rheinland-Pfalz, qualifizierte elektronische Signatur ,

    Wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gewährt, so beginnt die Frist zur Begründung des Rechtsmittels erst mit der Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses zu laufen; dies gilt auch, wenn das Urteil vorher zugestellt worden ist (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3 ; BGHSt 30, 335 ; OLG Koblenz, 2 OLG 6 Ss 78/18 v. 02.05.2018; 2 OLG 4 Ss 68/16 v. 16.08.2016; 1 SsBs 15/10 v. 19.02.2010).
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