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   BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15   

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https://dejure.org/2016,55543
BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15 (https://dejure.org/2016,55543)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2016 - 2 StR 46/15 (https://dejure.org/2016,55543)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 2 StR 46/15 (https://dejure.org/2016,55543)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 238 Abs. 2 StPO; § 257 Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Verfahrensrüge (Zulässigkeit: befristeter Widerspruch des Angeklagten nicht vorausgesetzt); Verfahren bei der Durchsuchung (Richtervorbehalt; Anordnung durch Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzug); Beweisverwertungsverbote (Hypothese eines rechtmäßigen ...

  • lexetius.com

    GG Art. 13 Abs. 1; StPO §§ 105 Abs. 1 Satz 1, 238 Abs. 2, 257 Abs. 1, 344 Abs. 2 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, § 105 Abs 1 S 1 StPO, § 238 Abs 2 StPO, § 257 Abs 1 StPO, § 261 StPO
    Strafverfahren: Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei der Durchsuchung zur Sicherstellung von Sachbeweisen; Zulässigkeit der staatsanwaltlichen Prüfung von Gefahr im Verzug nach ...

  • IWW

    § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 257 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 257 Abs. 1 StPO, §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2 StPO, §§ 100a, 100f StPO, § 238 Abs. 2 StPO, Art. 13 Abs. 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots wegen Fehlern bei einer Durchsuchung zur Sicherstellung von Sachbeweisen; Staatsanwaltschaftliche Prüfung des Vorliegens von Gefahr im Verzug bei Nichtergehen eines beantragten ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei der Durchsuchung zur Sicherstellung von Sachbeweisen; Zulässigkeit der staatsanwaltlichen Prüfung von Gefahr im Verzug nach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots wegen Fehlern bei einer Durchsuchung zur Sicherstellung von Sachbeweisen; Staatsanwaltschaftliche Prüfung des Vorliegens von Gefahr im Verzug bei Nichtergehen eines beantragten ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots wegen Fehlern bei einer Durchsuchung zur Sicherstellung von Sachbeweisen; Staatsanwaltschaftliche Prüfung des Vorliegens von Gefahr im Verzug bei Nichtergehen eines beantragten ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei der Durchsuchung zur Sicherstellung von Sachbeweisen; Zulässigkeit der staatsanwaltlichen Prüfung von Gefahr im Verzug nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlende Durchsuchungsbeschluss - und der hypothetische Ermittlungsverlauf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefahr im Verzug - nach abgelehntem Durchsuchungsbeschluss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisverwertungsverbot - auch ohne Widerspruch?

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Grenzen der "Widerspruchslösung" - Richtervorbehalt bei Durchsuchung

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Gefahr im Verzuge, Verwertungsverbot und Widerspruchslösung (Prof. Dr. Michael Heghmanns; ZJS 2017, 499)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Berufung auf hypothetischen Ersatzeingriff und keine Präklusion für Widerspruch bei rechtswidriger Durchsuchung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiederaufleben der Eilkompetenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 266
  • NJW 2017, 1332
  • NStZ 2017, 367
  • StV 2017, 707
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Auszug aus BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15
    Aus diesem Grund reichen auf reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder auf kriminalistische Alltagserfahrungen gestützte, fallunabhängige Vermutungen nicht aus, Gefahr im Verzug zu begründen (vgl. BVerfGE 103, 142, 155; 139, 245, 270).

    Sie kann (nur) durch nachträglich eintretende oder neu bekannt werdende tatsächliche Umstände, die sich nicht aus dem Prozess der Prüfung des Durchsuchungsantrags und der Entscheidung darüber ergeben, neu begründet werden (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10, 1849, 2808/11, BVerfGE 139, 245, 269 ff.).

    Mit der Befassung des Eilrichters aber endet grundsätzlich die Eilzuständigkeit der Ermittlungsbehörden; es ist nunmehr Sache des Ermittlungsrichters, über den beantragten Eingriff zu entscheiden (BVerfGE 139, 245, 273 ff.).

    Dies gilt unabhängig davon, aus welchen Gründen die richterliche Entscheidung über den Durchsuchungsantrag unterbleibt (vgl. BVerfGE 139, 245, 273).

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Auszug aus BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15
    Dagegen spricht, dass eine Dispositionsmacht der Verteidigung über den auf diese Weise erfassten Sachbeweis, anders als bezüglich der Äußerungen des Beschuldigten, die durch verfahrensfehlerhafte Vernehmungen (§§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2 StPO) oder durch Gesprächsüberwachungen (§§ 100a, 100f StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1, 3) im Vorverfahren erlangt wurden, grundsätzlich nicht besteht.

    Selbst wenn eine Dispositionsbefugnis der Verteidigung angenommen werden würde, weil sie - auch im Hinblick auf ihr günstige Erkenntnisse aus den verfahrensfehlerhaft erlangten Sachbeweisen - selbst entscheiden können soll, ob sie die Verwertung dieser Erkenntnisse wünscht (vgl. BGH aaO, BGHSt 51, 1, 3), würde dies nicht bedeuten, dass eine Entscheidung hierüber bis zu dem in § 257 Abs. 1 StPO genannten Zeitpunkt erfolgt sein muss.

    Würde man statt eines Widerspruchs eine Beanstandung nach § 238 Abs. 2 StPO gegen die Anordnung der Beweiserhebung durch den Vorsitzenden fordern (vgl. BGH aaO, BGHSt 51, 1, 4), wäre eine solche Beanstandung auch an keine Frist gebunden (vgl. KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 238 Rn. 17).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15
    Der Bundesgerichtshof hat bisher aber nicht entschieden, ob diese Widerspruchslösung auch für unselbständige Beweisverwertungsverbote wegen Fehlern bei der Durchsuchung oder Beschlagnahme gilt (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 296 f.).

    aa) Gefahr im Verzug ist gegeben, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährdet hätte (vgl. BVerfGE 103, 142, 154; BGHSt 51, 285, 288).

    Dem Aspekt eines möglichen hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4) kommt bei - wie hier - grober Verkennung des Richtervorbehalts ohnehin keine Bedeutung zu (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 295 f.; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 8; Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15, StraFo 2010, 338).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15
    aa) Gefahr im Verzug ist gegeben, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährdet hätte (vgl. BVerfGE 103, 142, 154; BGHSt 51, 285, 288).

    Aus diesem Grund reichen auf reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder auf kriminalistische Alltagserfahrungen gestützte, fallunabhängige Vermutungen nicht aus, Gefahr im Verzug zu begründen (vgl. BVerfGE 103, 142, 155; 139, 245, 270).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15
    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61; Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686; Beschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2017/10, NJW 2011, 2783, 2784).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15
    Der Widerspruch muss spätestens in der Erklärung enthalten sein, die der Angeklagte oder sein Verteidiger im Anschluss an diejenige Beweiserhebung abgibt, die sich auf den Inhalt der ohne Belehrung gemachten Aussage bezieht (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 225 f.; Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 22 f.).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15
    Der Widerspruch muss spätestens in der Erklärung enthalten sein, die der Angeklagte oder sein Verteidiger im Anschluss an diejenige Beweiserhebung abgibt, die sich auf den Inhalt der ohne Belehrung gemachten Aussage bezieht (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 225 f.; Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 22 f.).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15
    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61; Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686; Beschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2017/10, NJW 2011, 2783, 2784).
  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15
    Dem Aspekt eines möglichen hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4) kommt bei - wie hier - grober Verkennung des Richtervorbehalts ohnehin keine Bedeutung zu (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 295 f.; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 8; Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15, StraFo 2010, 338).
  • BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15

    Durchsuchung beim Verdächtigen (Richtervorbehalt: Beweisverwertungsverbot bei

    Auszug aus BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15
    Dem Aspekt eines möglichen hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4) kommt bei - wie hier - grober Verkennung des Richtervorbehalts ohnehin keine Bedeutung zu (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 295 f.; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 8; Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15, StraFo 2010, 338).
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03

    Verwertungsverbot bei Verletzung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen

  • BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10

    Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot;

  • BGH, 09.05.2018 - 5 StR 17/18

    Widerspruchserfordernis bei der Rüge unzulässiger Verwertung von

    Soweit der 2. Strafsenat - in diesem Punkt nicht tragend - die gegenteilige Auffassung vertreten hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, BGHSt 61, 266 = NStZ 2017, 367 m. Anm. Basdorf; offen gelassen von BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 296 f.), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BGH, 04.06.2020 - 4 StR 15/20

    Beweisverwertungsverbot (Missachtung des Richtervorbehalts bei Durchsuchung der

    Nur in Ausnahmesituationen, wenn schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde, dürfen sie selbst die Anordnung wegen Gefahr im Verzug treffen, ohne sich zuvor um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 BvR 675/14, NJW 2019, 1428 Rn. 55 f.; BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, NStZ 2017, 367 Rn. 20 mwN).

    aa) Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots kommt in Betracht, wenn der Richtervorbehalt bewusst missachtet oder seine Voraussetzungen in gleichgewichtig grober Weise verkannt wurden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10, NJW 2011, 2783, 2784; BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18, NStZ-RR 2019, 94, 95; Urteil vom 6. Oktober 2016 ? 2 StR 46/15, NStZ 2017, 367 Rn. 24; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, NStZ 2012, 104 Rn. 9; Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285 mwN).

    Angesichts dieser groben Missachtung des Richtervorbehalts kommt es nicht mehr darauf an, dass bei richtiger Verfahrensweise ein Durchsuchungsbeschluss mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erlangen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 ? 2 StR 46/15, NStZ 2017, 367 Rn. 26; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, NStZ 2012, 104 Rn. 12 mwN).

  • OLG Koblenz, 04.03.2021 - 1 Ws 53/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Verwertungsverbot von Beweismitteln bei

    Gefahr im Verzug ist anzunehmen, wenn die richterliche Anordnung nicht mehr eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme - regelmäßig die Sicherung von Beweismitteln - gefährdet würde (vgl. BGH, 4 StR 15/20 v. 04.06.2020 - NStZ 2020, 621 ; 2 StR 46/15 v. 06.10.2016 - BGHSt 61, 266 ; 3 StR 210/11 v. 30.08.2011 - NStZ 2012, 104 ; 5 StR 546/06 v. 18.04.2007 - BGHSt 51, 285 ).

    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes ist aber zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind (vgl. BVerfG, 2 BvR 2072/10 v. 20.05.2011 - NJW 2011, 2783 ; BGH, 3 StR 390/17 v. 03.05.2018 - NStZ 2019, 227 ; 2 StR 46/15 v. 06.10.2016 - BGHSt 61, 266 ; 2 StR 394/15 v. 21.04.2016 - StV 2016, 539 ; 3 StR 210/11 v. 30.08.2011 - NStZ 2012, 104 ; OLG Zweibrücken, 1 OLG 2 Ss 3/18 v. 18.06.2018 - NStZ 2019, 301 ; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO , 63. Auflage 2020, § 105 Rn. 19) bzw. einer bewussten Missachtung des Richtervorbehalts oder der Verkennung seiner Voraussetzungen in gleichwertig grober Weise (vgl. BGH, 4 StR 15/20 v. 04.06.2020 - NStZ 2020, 621 ; 5 StR 566/18 v. 27.11.2018 - NStZ-RR 2019, 94 ; 5 StR 546/06 v. 18.04.2007 - BGHSt 51, 285 ; KK-StPO/Bruns, a.a.O., § 105 Rn. 22) geboten.

    Bei einer derart schwerwiegenden Verkennung des Richtervorbehalts kommt dem Aspekt eines möglichen hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs, d.h. dem Umstand, dass bei richtiger Verfahrensweise ein Durchsuchungsbeschluss mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erlangen gewesen wäre, keine Bedeutung mehr zu (vgl. BGH, 4 StR 15/20 v. 04.06.2020 - NStZ 2020, 621 ; 2 StR 46/15 v. 06.10.2016 - BGHSt 61, 266 ; 2 StR 394/15 v. 21.04.2016 - StV 2016, 539 ; 3 StR 210/11 v. 30.08.2011 - NStZ 2012, 104 ; 5 StR 546/06 v. 18.04.2007 - BGHSt 51, 285 ; KK-StPO/Bruns, a.a.O., § 105 Rn. 22; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, a.a.O., § 105 Rn. 19).

  • BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17

    Rechtmäßigkeit von doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei (kein Vorrang der

    Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142, 154; Senat, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, BGHSt 61, 266, 273; BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, NStZ-RR 2014, 318, 319; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, NStZ 2012, 104 jeweils mwN).
  • OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20

    Fehlerhafte Durchsuchung bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt; Prüfung von

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Februar 2011 - 2 BvR 1596/10; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15; Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06; OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. Juni 2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18 -, jeweils nach juris und m.w.N.).

    Fallgestaltungen, in denen die Rechtsprechung insoweit einen schwerwiegenden Fehler angenommen hat, ist allerdings gemein, dass sich die beteiligten Staatsanwälte jeweils der bestehenden Möglichkeit, den richterlichen Bereitschaftsdienst zu kontaktieren, bewusst waren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11; Beschluss vom 4. Juni 2020 - 4 StR 15/20, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, alle nach juris) bzw. dies sogar schon getan hatten (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15 -, juris).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

    Ist der Verfahrenssachverhalt bereits durch eine kurz zuvor erfolgte umfassende gerichtliche Prüfung bekannt und seither nach eigenständiger Prüfung der Staatsanwaltschaft kein bedeutsames Beweismaterial angefallen, kann über Ermittlungsmaßnahmen, die nicht auf eine Freiheitsentziehung gerichtet sind (s. hierzu nachstehend B.III.1g), S. 29), auch auf der Grundlage einzelner schriftlicher Antragsunterlagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10, 1849 und 2808/11, BVerfGE 139, 245, 275; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, NStZ 2017, 367, 369, und vom 26. Februar 2020 - StB 5/20, Rn. 26) oder - gerade bei besonders einfach gelagerten Sachverhalten, wie etwa einer Anschriftenänderung kurz vor Vollstreckung eines bereits schriftlich erlassenen Durchsuchungsbeschlusses - ausnahmsweise auch auf mündlich übermittelten Antrag und Begründung hin entschieden werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10, 1849 und 2808/11, BVerfGE 139, 245, 270).
  • KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17

    1. Die schuldhafte Begehung der Anlasstat muss bei einer Entscheidung nach § 56f

    Auch die Überlegung, ob die Beweismittel auf rechtmäßige Weise hätten erlangt werden können ("hypothetischer Ersatzeingriff" - BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011, a. a. O., juris Rdnr. 133; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO 60. Aufl., Einl. Rdnr. 57c; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 9. Aufl., Rdnr. 409; jeweils m. w. Nachw.) wird zu berücksichtigen sein, sofern nicht eine grobe Missachtung der Verfahrensvorschrift vorliegt (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15 -, juris Rdnr. 26 m. w. Nachw.).

    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes ist von Verfassungs wegen nur bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, juris Rdnr. 45; Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2009, a. a. O., juris Rdnr. 16 f.; BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016, a. a. O., juris Rdnr. 24; BGH, Urteil vom 18. April 2007, a. a. O., juris Rdnr. 23 ff.; OLG Düsseldorf a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Für das Strafverfahren vor dem Tatgericht und das Revisionsverfahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es für die Beachtlichkeit unselbständiger Beweisverwertungsverbote (zum Begriff Kudlich in Münchner Kommentar, a. a. O., Einleitung Rdnr. 449 ff.; kritisch zur Begriffsbildung Gössel in Löwe/Rosenberg, a. a. O., Einl. Abschn. L Rdnrn. 17, 201) wegen Fehlern bei der Durchsuchung oder Beschlagnahme - abweichend von der vor allem zu Fällen einer Verletzung der §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2 StPO entwickelten "Widerspruchslösung" - nicht auf einen Widerspruch gegen die Beweisverwertung ankommt (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016, a. a. O., juris Rdnr. 15; ebenso für die Verwertung von Aussagen eines Beschuldigten, die mittels Täuschung durch einen Privaten erlangt worden sind: BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2016, a. a. O., juris Rdnr. 14 m a. a. O.).

    Rechtswidrig erlangtes Beweismaterial darf nicht ohne weiteres zur Grundlage einer strafrechtlichen Verurteilung werden (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016, a. a. O.).

  • OLG Zweibrücken, 11.02.2020 - 1 OWi 2 SsBs 122/19

    Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung ohne Abspeicherung von Rohmessdaten

    a) Soweit der Beschwerdeführer hinsichtlich des Messergebnisses ein Verwertungsverbot geltend macht, ist diese, in der Form einer Verfahrensrüge anzubringende Beanstandung (vgl. BGH, Urteil vom 06.10.2016 - 2 StR 46/15, juris Rn. 8 ff. = BGHSt 61, 266) zwar zulässig erhoben (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG).
  • LG Köln, 09.05.2019 - 108 KLs 42/18

    Wohnungsdurchsuchung, Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot

    Da die Regelzuständigkeit des Richters in der Praxis effektiv bleiben muss und auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz abzielt, haben die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich den Versuch zu unternehmen, zuvor eine richterliche Anordnung zu erwirken (BVerfG 12.2.2007 - 2 BvR 273/06, BGH 11.8.2005 - 5 StR 200/05; BGH, Urteil vom 06. Oktober 2016 - 2 StR 46/15 - jeweils m.w.N).

    Dem - für andere Fallgestaltungen zur Einschränkung der Annahme von Beweisverwertungsverboten entwickelten - Aspekt eines möglichen hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs kommt hierbei keine Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 30.8. 2011 - 3 StR 210/11; BGH, Urteil vom 06. Oktober 2016 - 2 StR 46/15 - jeweils m.w.N).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 06. Oktober 2016 - 2 StR 46/15 -, BGHSt 61, 266-277) ist die Art und Weise der Erlangung jener Sachbeweise durch die Ermittlungsbehörden, auf die der Beschuldigte keinen Einfluss hat - wie etwa auf Grundlage einer Durchsuchung -, von dem Gericht von Amts wegen aufzuklären und zu berücksichtigen, soweit Verfahrensfehler bei diesem Vorgang in Betracht kommen.

  • OLG Jena, 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19

    Zulässigkeit der Verwendung von Geschwindigkeitsmessergebnis ohne Speicherung der

    c) Soweit der Betroffene unter Verweis auf die vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes in o. g. Entscheidung vertretene Rechtsauffassung hinsichtlich des Messergebnisses ein Beweisverwertungsverbot geltend macht, ist diese, in der Form einer Verfahrensrüge anzubringende Beanstandung (vgl. BGH, Urteil vom 06.10.2016, 2 StR 46/15, bei juris Rn. 8 ff.) zwar zulässig erhoben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i. V. m. § § 79 Abs. 3 OWiG).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.07.2020 - 2 BGs 468/20

    Telekommunikationsüberwachung (Anwendung auf internetbasierte Chat- und

  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 417/22

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

  • AG Osnabrück, 17.03.2021 - 207 Ls

    Durchsuchung, Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot

  • OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18

    Revision im Strafverfahren: Außerachtlassung der Rechtsfigur des hypothetischen

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20

    Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung

  • BGH, 23.06.2022 - 2 StR 269/21

    Revisionsbegründung (Verfahrensrüge: Darlegung, Mangel begründende Tatsachen,

  • LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.06.2020 - 2 BGs 468/20

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer

  • LG Köln, 14.10.2019 - 324 KLs 6/18
  • VG München, 09.08.2023 - M 23 K 21.4198

    Passivlegitimation, tierschutzrechtliche Anordnungen, hoher Tierbestand,

  • LG Hamburg, 02.11.2022 - 711 Ns 45/22

    Durchsuchung, Gefahr im Verzug, Beweisverwertungsverbot

  • BGH, 05.03.2019 - 5 StR 665/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • LG Kiele, 12.10.2023 - 10 Qs 48/23

    Sicherstellung, Durchsuchung, Beschlagnahme, Gefahr in Verzug, Eilkompetenz

  • LG Hamburg, 09.10.2017 - 711 Ns 58/16

    Wohnungsdurchsuchung: Konkludente Zustimmung durch Duldung;

  • OLG Schleswig, 20.11.2017 - 2 Ss 100/17

    Ein Beweisverwertungsverbot kommt nur bei schwerwiegenden, bewussten oder

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