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   BGH, 30.11.2005 - 2 StR 462/05   

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https://dejure.org/2005,12439
BGH, 30.11.2005 - 2 StR 462/05 (https://dejure.org/2005,12439)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2005 - 2 StR 462/05 (https://dejure.org/2005,12439)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05 (https://dejure.org/2005,12439)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 289
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin;

    aa) Sie genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; insbesondere teilt die Revision die wesentlichen Inhalte des Ablehnungsantrags vom 29. November 2022 und des Zurückweisungsbeschlusses vom selben Tag mit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05; vom 2. April 2020 - 1 StR 90/20, StV 2020, 815, 815 f.), zudem die Umstände, aus denen sich die Einhaltung der unverzüglichen Antragsstellung (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StPO) ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, NStZ 2016, 627; vom 7. Juni 2022 - 5 StR 460/21, NStZ 2023, 53) sowie die dienstliche Erklärung der abgelehnten Schöffin (vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 486/77; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 167/07; BGH, Beschlüsse vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, StV 1996, 2; vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99; vgl. zum gegen einen Dolmetscher gerichteten Befangenheitsgesuch BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 5 StR 578/14).
  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 4 RBs 3/21

    "Ansammlungsverbot" gemäß CoronaSchVO NRW rechtsgültig

    Erforderlich ist, dass zumindest der wesentliche Inhalt des Ablehnungsgesuchs und des gerichtlichen Beschlusses mitgeteilt werden (BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05 -).
  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitteilung einer Voreingenommenheit

    aa) Die Verfahrensrüge genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; insbesondere teilt sie den wesentlichen Inhalt des Ablehnungsantrags vom 19. September 2019 und des Zurückweisungsbeschlusses vom 24. September 2019 mit (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05 unter 1.).
  • KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Auch wenn - worauf der Verteidiger zutreffend hinweist - Anträge und gerichtliche Entscheidungen nicht in ihrem Wortlaut wiederzugeben sind, muss die Rechtsbeschwerde, wird die Rüge der Mitwirkung eines abgelehnten Richters erhoben, jedenfalls den wesentlichen Inhalt des Ablehnungsgesuchs und des gerichtlichen Beschlusses mitteilen (BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05 - BeckRS 2006, 00086).
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