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   BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15   

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https://dejure.org/2015,46854
BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15 (https://dejure.org/2015,46854)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2015 - 2 StR 462/15 (https://dejure.org/2015,46854)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2015 - 2 StR 462/15 (https://dejure.org/2015,46854)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Bildung einer Gesamtstrafe (Zusammentreffen von Geld- und Freiheitsstrafe: grundsätzliche Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe); Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Bestimmung nach dem Rücktrittshorizont)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, §§ 22 ff StGB
    Rücktritt vom Versuch: Fehlschlagen des Versuchs; Rücktrittshorizont des Täters

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung; Tragfähige Begründung der Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs; Erforderlichkeit von Feststellungen zum Rücktrittshorizont

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch: Fehlschlagen des Versuchs; Rücktrittshorizont des Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung; Tragfähige Begründung der Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs; Erforderlichkeit von Feststellungen zum Rücktrittshorizont

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Misslingen des vorgestellten Tatablaufs - und der Rücktrittshorizont

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldstrafe - neben der Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 105
  • StV 2017, 678
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.07.2013 - 2 StR 91/13

    Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung (Reichweite des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    Entscheidend ist insoweit das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 2 StR 91/13, NStZ 2013, 639, 640).
  • BGH, 29.09.2015 - 2 StR 309/15

    Rücktritt vom Versuch der Nötigung (Rücktritt des Mittäters; fehlgeschlagener

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    aa) Fehlgeschlagen ist der Versuch, wenn die Tat nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Verfügung stehenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung der Tat nicht mehr für möglich hält (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 309/15; Beschluss vom 9. April 2015 - 2 StR 402/14, StraFo 2015, 291; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 105/14, NStZ-RR 2014, 240).
  • BGH, 07.05.2014 - 4 StR 105/14

    Rücktritt von unbeendeten Versuch des Totschlages (fehlgeschlagener Versuch bei

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    aa) Fehlgeschlagen ist der Versuch, wenn die Tat nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Verfügung stehenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung der Tat nicht mehr für möglich hält (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 309/15; Beschluss vom 9. April 2015 - 2 StR 402/14, StraFo 2015, 291; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 105/14, NStZ-RR 2014, 240).
  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03

    Bildung der Gesamtstrafe (Erledigung)

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    Anhaltspunkte dafür, dass er die Geldstrafe voraussichtlich nicht wird bezahlen können (vgl. zu dieser Konstellation Senat, Beschluss vom 1. August 2008 - 2 StR 250/03, juris), bestehen nicht.
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 390/06

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Erörterungsmangel bezüglich einer gesonderten

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    Anderes kann in besonderen Fallkonstellationen gelten, in denen die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe als das schwerere Übel erscheint, etwa weil sie eine Strafaussetzung zur Bewährung erschwert oder verhindert (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 390/06, StV 2007, 129) oder sonstige nachteilige Folgen für den Angeklagten nach sich zieht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. August 1989 - 2 StR 170/89, NJW 1989, 2900).
  • BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen, maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    aa) Fehlgeschlagen ist der Versuch, wenn die Tat nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Verfügung stehenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung der Tat nicht mehr für möglich hält (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 309/15; Beschluss vom 9. April 2015 - 2 StR 402/14, StraFo 2015, 291; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 105/14, NStZ-RR 2014, 240).
  • BGH, 11.06.2002 - 1 StR 142/02

    Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    Anderes kann in besonderen Fallkonstellationen gelten, in denen die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe als das schwerere Übel erscheint, etwa weil sie eine Strafaussetzung zur Bewährung erschwert oder verhindert (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 390/06, StV 2007, 129) oder sonstige nachteilige Folgen für den Angeklagten nach sich zieht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. August 1989 - 2 StR 170/89, NJW 1989, 2900).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 170/89

    Gesonderte Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe - Bildung einer

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
    Anderes kann in besonderen Fallkonstellationen gelten, in denen die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe als das schwerere Übel erscheint, etwa weil sie eine Strafaussetzung zur Bewährung erschwert oder verhindert (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 390/06, StV 2007, 129) oder sonstige nachteilige Folgen für den Angeklagten nach sich zieht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. August 1989 - 2 StR 170/89, NJW 1989, 2900).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 StR 637/19, juris Rn. 10; vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 260/18, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 19. November 2015 - 2 StR 462/15, juris Rn. 8).
  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 260/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch)

    Das Landgericht hat zunächst für die Prüfung der Frage, ob der Versuch fehlgeschlagen war, auf die Sicht des Angeklagten nach dem Ende der letzten Ausführungshandlung - dem Wurf des Laubsaugers auf die Autobahn - und damit zutreffend auf den sogenannten Rücktrittshorizont (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschlüsse vom 19. November 2015 - 2 StR 462/15, NStZ-RR 2016, 105 (Ls); vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106) abgestellt.
  • LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17
    Anderes kann in besonderen Fallkonstellationen gelten, in denen die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe als das schwerere Übel erscheint, etwa weil sie eine Strafaussetzung zur Bewährung erschwert oder verhindert oder sonstige nachteilige Folgen für den Angeklagten nach sich zieht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2015, Az.: 2 StR 462/15, Rn. 16, juris).
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