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   BGH, 21.11.2013 - 2 StR 463/13   

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https://dejure.org/2013,37989
BGH, 21.11.2013 - 2 StR 463/13 (https://dejure.org/2013,37989)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2013 - 2 StR 463/13 (https://dejure.org/2013,37989)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2013 - 2 StR 463/13 (https://dejure.org/2013,37989)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende Darlegung der verminderten Schuldfähigkeit: schwere andere seelische Abartigkeit bei emotional instabiler Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ auf Borderline-Organisationsniveau [ICD-10: ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Emotional-instabile Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit

  • Wolters Kluwer

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit bei einer auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführenden (erstmaligen) Begehung von Straftaten durch den Angeklagten

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Emotional-instabile Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Annahme verminderter Schuldfähigkeit bei einer auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführenden (erstmaligen) Begehung von Straftaten durch den Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.08.2000 - 2 StR 219/00

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit; Borderline; Schwere andere seelische

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - 2 StR 463/13
    Dies gibt dem neuen Tatrichter Gelegenheit, aufgrund neuer Feststellungen zur Erkrankung des Angeklagten eine in sich stimmige neue Rechtsfolgenentscheidung zu treffen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2000 - 2 StR 219/00).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - 2 StR 463/13
    Die Erwägungen des Landgerichts beschreiben in allgemeiner Form lediglich noch einmal die angenommene Persönlichkeitsstörung und enthalten - weder für sich noch im Zusammenhang mit den weiteren Urteilsgründen - den Beleg dafür, dass sie in ihrer belastenden Wirkung für den Betroffenen - und damit auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - zur Tatzeit das Gewicht krankhafter seelischer Störungen i.S.d. §§ 20, 21 StGB erreicht hatte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 31; st. Rspr.).
  • BGH, 12.10.2017 - 5 StR 364/17

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Derartige Defekte sind jedoch am Merkmal der "schweren anderen seelischen Abartigkeit' zu messen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2013 - 2 StR 463/13, NStZ-RR 2014, 72, und vom 21. Juli 2015 - 2 StR 163/15; SSWStGB/Kaspar, 3. Aufl., § 20 Rn. 71, 79 ff.).
  • BGH, 21.07.2015 - 2 StR 163/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

    Die Erwägungen des Landgerichts beschreiben in allgemeiner Form lediglich die angenommene Persönlichkeitsstörung und enthalten - weder für sich noch im Zusammenhang mit den weiteren Urteilsgründen - den Beleg dafür, dass sie in ihrer belastenden Wirkung für die Betroffene - und damit auch im Hinblick auf ihre Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - zur Tatzeit das Gewicht krankhafter seelischer Störungen i.S.d. §§ 20, 21 StGB erreicht hatte (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 72; st. Rspr.).
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