Rechtsprechung
   BGH, 15.08.1979 - 2 StR 465/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1016
BGH, 15.08.1979 - 2 StR 465/79 (https://dejure.org/1979,1016)
BGH, Entscheidung vom 15.08.1979 - 2 StR 465/79 (https://dejure.org/1979,1016)
BGH, Entscheidung vom 15. August 1979 - 2 StR 465/79 (https://dejure.org/1979,1016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei fehlender Auslieferungsbewilligung - Spezialitätsgrundsatz verbotener Untersuchungshandlungen - Verfahrenshindernis nach Eröffnung des Hauptverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 13 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 94
  • NJW 1979, 2483
  • MDR 1979, 1040
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.06.1899 - 1582/99

    Was ist unter dem Ausdrucke "zur Untersuchung ziehen" im Art. 4 des mit der

    Auszug aus BGH, 15.08.1979 - 2 StR 465/79
    Zu dieser Zeit war aber nicht nur eine Verurteilung, sondern die Durchführung des Strafverfahrens gegen den Angeklagten schlechthin unzulässig (RGSt 32, 247, 249).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Anm. Lagodny; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. August 1979 - 2 StR 465/79, BGHSt 29, 94 und BGH, Urteil vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86, BGHSt 34, 352).

    (c) Der Beschluss des 2. Strafsenats vom 15. August 1979 in dem Verfahren 2 StR 465/79 (BGHSt 29, 94) steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Anm. Lagodny; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. August 1979 - 2 StR 465/79, BGHSt 29, 94 und BGH, Urteil vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86, BGHSt 34, 352).

    (c) Der Beschluss des 2. Strafsenats vom 15. August 1979 in dem Verfahren 2 StR 465/79 (BGHSt 29, 94) steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

    bb) Nach dem von Amts wegen zu beachtenden Grundsatz der Spezialität (Art. 14 Abs. 1 EuAlÜbk; Art. 21 Abs. 1 des spanischen Gesetzes über die Auslieferung vom 21. März 1985; vgl. Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 2. Aufl. 11 S 28 Rdn. 13; 111 1 Rdn. 15) darf der Angeklagte nur wegen der vor der Auslieferung begangenen Taten bestraft werden, für die die Auslieferung bewilligt ist (vgl. BGHSt 22, 307; 29, 94, 95 f.; 31, 51, 52; 34, 352, 353; BGH StV 1987, 6).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07

    Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der

    Er würde zwar ein Verfahrenshindernis begründen (vgl. BGHSt 29, 94, 96; Schomburg/Lagodny, Internat. Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. § 72 IRG Rdnr. 28ff).
  • OLG Dresden, 04.12.2001 - 1 Ss 463/01

    Spezialitätsgrundsatz; Verfahrenshindernis; Heilung

    Denn im vorliegenden Fall bestand das Verfahrenshindernis auch schon bei Erlass des Eröffnungsbeschlusses (und der Anklageerhebung) für die betroffenen beiden Taten, was dessen Unwirksamkeit zur Folge hat (BGHSt 29, 94, 96).

    des Verfahrens beschlossen, da jedenfalls eine kurzfristige Behebbarkeit wegen der mehrmonatigen Dauer des Auslieferungsverfahrens mit Luxemburg und der wegen der Abweichung von BGHSt 29, 94 (96) dann notwendigen Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht zu erwarten wäre.

  • OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung öffentlicher Klage unabhängig von

    Verfahrenshindernisse sind in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGHSt 29, 94; KK/Pfeiffer StPO 5. Aufl. Einl. Rn. 133; Göhler § 31 Rn. 17).
  • BGH, 28.04.1982 - 3 StR 35/82

    Geltung des Spezialitätsgrundsatzes bei der Auslieferung eines Verfolgten an die

    Der Senat hat von Amts wegen geprüft, ob das Verfahren - ungeachtet der Teilrechtskraft des Schuldspruchs - wegen einer Verletzung des Spezialitätsgrundsatzes des Artikels 16 Abs. 1 Satz 1 des Auslieferungsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vom 29. November 1951 (BGBl. II 1953, 152; 1959, 1251)eingestellt werden muß, soweit der Angeklagte wegen Bankrotts, Betrugs und versuchten Betrugs verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 19, 118, 119 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 353/63]; 29, 94) [BGH 15.08.1979 - 2 StR 750/78].
  • OLG Oldenburg, 14.09.1994 - 1 Ws 177/94

    Strafverfolgung; Nachträgliche Bewilligung; Ausländischer Staat; Anklage;

    Der am 3./14. April 1994 erhobenen Anklage stand mithin der Grundsatz der Spezialität entgegen ( Grützner/Pötz-Vogler, 2. Aufl., § 11 IRG, Rn. 37; BGHSt 29, 94, 97 a E; KK-StPO, 3.Aufl., § 207, Rn 16 (Treier); Löwe-Rosenberg, StPO , 24.Aufl., § 207, An 61 (Rieß); Uhlig (Schomburg/ Lagodny/ JRG, 2. Aufl., § 72, Rn 28; Hermes NStZ 1988, 396; ähnlich schon RGSt 32, 247 ff).
  • LG Bielefeld, 25.07.2006 - Qs 323/06

    Verfahrenshindernis bei Verfolgung von einer anderen als der Auslieferung zu

    Wie schon der Wortlaut der Vorschrift nahe legt, wie aber auch durch die höchstrichterliche Besprechung bestätigt worden ist, untersagt der Spezialitätsgrundsatz mithin nicht nur die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Verurteilung wegen der anderen Tat, sondern die Durchführung des Strafverfahrens schlechthin (BGHSt 29, 94, 96), und insbesondere auch die Verhaftung; RGSt 32, 247, 249 führt in diesem Zusammenhang aus: "Nach der Aburteilung derjenigen Straftat, welche zur Auslieferung Anlass gegeben hat, soll dem Ausgelieferten eine Frist - gewährt werden, innerhalb deren es ihm frei stehen soll, das Gebiet des Staates zu verlassen, an weichen er ausgeliefert wurde.
  • BGH, 30.08.1985 - 3 StR 201/85

    Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz

    Das sich aus dem Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz ergebende Verfahrenshindernis (vgl. BGHSt 29, 94, 96) führt zur Teileinstellung des Verfahrens mit der Folge, daß auch die vom Landgericht gebildete Gesamtfreiheitsstrafe keinen Bestand hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht