Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1996 - 2 StR 466/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1839
BGH, 02.10.1996 - 2 StR 466/96 (https://dejure.org/1996,1839)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1996 - 2 StR 466/96 (https://dejure.org/1996,1839)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 (https://dejure.org/1996,1839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Erörterung des Zusammenhangs zahlreicher Taten bei der Bildung einer Gesamtstrafe durch das erkennende Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 228
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 466/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 2 und 10; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 54 Rdn. 6 m.w.N.) sind bei der erforderlichen Gesamtschau der Taten namentlich das Verhältnis der einzelnen Straftaten zueinander, insbesondere ihr Zusammenhang, ihre größere oder geringere Selbständigkeit, ferner die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweise sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen.
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 466/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 2 und 10; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 54 Rdn. 6 m.w.N.) sind bei der erforderlichen Gesamtschau der Taten namentlich das Verhältnis der einzelnen Straftaten zueinander, insbesondere ihr Zusammenhang, ihre größere oder geringere Selbständigkeit, ferner die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweise sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen.
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 178/99

    Kenntnis der Finanzbehörden; Tatbestandsmäßigkeit der Steuerhinterziehung;

    Zwar erfordert der Strafzumessungsvorgang der Gesamtstrafenbildung grundsätzlich eine zusammenfassende Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Straftaten (§ 54 Abs. 1 Satz 3 StGB), bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 268; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 4 m.w.N.) bei der erforderlichen Gesamtschau der Taten namentlich das Verhältnis der einzelnen Straftaten zueinander, insbesondere ihr Zusammenhang, ihre größere oder geringere Selbständigkeit, ferner die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweise sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02

    Gesamtstrafenbildung (höherer Wert des Zusammenhangs der Einzeltaten als der

    Hiernach ist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch der Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen; die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschlüsse v. 2. Oktober 1996 - 2 StR 446/96 = NStZ-RR 1997, 228, und v. 23. Oktober 1996 - 2 FgE 545/96 [richtig: 2 StR 452/96 - d. Red.] = NStZ-RR 1997, 130, 131; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 8, 10; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1999 - 4 StR 285/99; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 54 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00

    Strafzumessung ("Hartnäckiges Abstreiten")

    Es liegt nicht fern, daß im Rahmen der erforderlichen Gesamtschau der Taten, bei der auch die Persönlichkeit des Täters zu würdigen ist (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3, 4), sich der zu Unrecht angeführte Straferschwerungsgrund zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat.
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 584/96

    Schwerer Rechtsfehler im Sinne des § 349 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) -

    Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313; BGH Beschlüsse vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96 vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 und vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96).

    Das Landgericht hätte im übrigen auch darlegen müssen, warum es bei einer Einsatzstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie Einzelfreiheitsstrafen, die in drei Fällen sechs, sieben und acht Monate, ansonsten aber in der weit überwiegenden Zahl der Fälle zwei bis vier Monate betragen, letztendlich einen Freiheitsentzug von insgesamt sieben Jahren und sechs Monaten als schuldangemessene Reaktion auf die Taten des Angeklagten ansieht (vgl. Beschluß des Senats vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96).

  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01

    Steuerhinterziehung; Verkürzung auf Zeit (monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen;

    Darüber hinaus hätte die erhebliche Erhöhung der Einsatzstrafe (sieben Monate Freiheitsstrafe) angesichts des situativen und zeitlichen Zusammenhangs der Einzeltaten und wegen der besonderen weiteren Strafmilderungsgesichtspunkte (lange Verfahrensdauer, Geständnis, Alter und bisherige Unbestraftheit des Angeklagten) einer näheren Begründung bedurft (vgl. BGH, Beschl. vom 23. August 2001 - 5 StR 323/01; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 4, 5).
  • BGH, 23.08.2001 - 5 StR 323/01

    Gesamtstrafenbildung (Serienstraftaten, besondere Erhöhung der Einsatzstrafe:

    Diese trotz der großen Anzahl der Einzelfälle beträchtliche Erhöhung der Einsatzstrafe hätte angesichts des situativen Zusammenhangs der Einzeltaten, des sehr weitgehenden Geständnisses des Angeklagten und seiner bisherigen Unbestraftheit einer besonderen Begründung bedurft (vgl. BGHR StGB § 54 - Serienstraftaten 4, 5), an der es indes fehlt.
  • BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03

    Angemessenheit der Gesamtstrafe; Bindungswirkung der Revisionsentscheidung;

    Ferner werden die - vom Angeklagten in zwei Serien zum Nachteil seiner Töchter begangenen - Straftaten nicht dahingehend zusammenfassend gewürdigt, inwieweit enge zeitliche, sachliche und situative Zusammenhänge es möglicherweise gebieten, die Einzelstrafen enger zusammenzuziehen (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3, 4; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 662, 664).
  • BGH, 01.08.2023 - 2 StR 217/23

    Besondere Begründung für die vorgenommene deutliche Erhöhung der Einsatzstrafe

    Die Erhöhung der Einsatzstrafe hat in der Regel niedriger auszufallen, wenn zwischen gleichartigen Taten wie hier (insgesamt neun vollendete und zwei versuchte Fälle der schweren räuberischen Erpressung mit erbeuteten Beträgen zwischen 1, 50 Euro und 45 Euro innerhalb von zwei Tagen) ein - von der Strafkammer zu Recht angenommener - enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 71/10, NStZ-RR 2010, 238 mwN), um dem für die Bemessung der Gesamtstrafe in erster Linie maßgeblichen Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts gerecht zu werden (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96, BGHR StGB § 54 Serientaten 4; BGH, Beschluss vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 269 f., jeweils mwN).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 402/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; nachträgliche Bildung der

    c) Bei der erneuten Gesamtstrafbildung wird die Obergrenze (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) von insgesamt acht Jahren und sechs Monaten für die beiden Gesamtfreiheitsstrafen insbesondere unter Berücksichtigung des Gesamtstrafübels (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313 f.), der begrenzten Höhe der jeweiligen Einsatzstrafe und der nicht überaus großen Gesamtmenge des serienmäßig gehandelten Rauschgifts (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 4) deutlich zu unterschreiten sein.
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 32/08

    Erörterungsmangel zum minder schweren Fall bei sexuellem Missbrauch von Kindern

    Auch hat das Landgericht die Straftaten nicht dahingehend zusammenfassend gewürdigt, inwieweit enge zeitliche, sachliche und situative Zusammenhänge es möglicherweise gebieten, die Einzelstrafen enger zusammenzuziehen (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3, 4; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 662, 664).
  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 313/08

    Fehlende Anklage

  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 467/02

    Gesamtstrafenbildung (Erhöhung der Einsatzstrafen; enger zeitlicher und

  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 1 Ss 10/09

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderlichkeit von

  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 378/99

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Tatmehrheit; Serienstraftaten; Auslandsverurteilung

  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 285/99

    Verfolgungsverjährung; Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 08.04.1997 - 5 StR 98/97

    Wertungsfehler bei Bemessung einer Gesamtstrafe

  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 440/12

    Verwerfung der Revision eines Angeklagten als unbegründet

  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 138/97

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Gesamtfreiheitsstrafenbildung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht