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   BGH, 10.12.1997 - 2 StR 467/97   

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https://dejure.org/1997,3330
BGH, 10.12.1997 - 2 StR 467/97 (https://dejure.org/1997,3330)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1997 - 2 StR 467/97 (https://dejure.org/1997,3330)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 2 StR 467/97 (https://dejure.org/1997,3330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2752
  • NStZ 1999, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

    Eine möglicherweise bestehende homosexuell-pädophile Orientierung des Angeklagten wäre auch nicht ohne weiteres mit einer schweren seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichzusetzen; sie führte deshalb für sich allein auch nicht notwendigerweise zur Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 23; BGH, Urteile vom 6. Januar 1998 - 5 StR 446/97 und 582/97; Beschluß vom 10. Dezember 1997 - 2 StR 467/97).
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Senat kann jedoch - auch wenn dies nicht nahe liegt und eine seltene Ausnahme darstellt (vgl. BGH NJW 1998, 2752; Tröndle/Fischer, aaO § 20 Rdn. 42) - angesichts der unklaren und widersprüchlichen Ausführungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht völlig ausschließen, daß in der neuen Hauptverhandlung, für die ein anderer oder weiterer Sachverständiger hinzugezogen werden sollte, eine Schuldunfähigkeit gemäß § 20 StGB bejaht werden könnte.
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    Dies erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung damit, ob der Angeklagte infolge seiner pädophilen Veranlagung in seiner Persönlichkeit derart beeinträchtigt ist, daß er die Anforderungen an normgemäßes Verhalten nicht oder nur in erheblich geringerem Maße erfüllen konnte als andere Menschen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 23, 28).
  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 690/98

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Exhibitionistische Handlung; Unterbringung in

    Zum anderen erscheint auch nicht ausgeschlossen, daß das Landgericht, soweit es als Folge der Pädophilie eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit angenommen hat, zu geringe normative Anforderungen gestellt haben könnte (vgl.. BGHR StGB § 63 Zustand 23 und 28).
  • BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04

    Schuldunfähigkeit (Darlegung, Steuerungsfähigkeit, Stalking); verminderte

    Da die Annahme einer die Steuerungsfähigkeit gänzlich aufhebenden Schwere einer Persönlichkeitsstörung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und herrschender Meinung eine seltene Ausnahme darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 3101; 1998, 2752; BGH NStZ 1991, 31 f.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 64; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 42; jeweils m.w.N.), hätte es hier einer genauen Darlegung der Ergebnisse beider Gutachten sowie der Gründe bedurft, warum sich das Landgericht dem Sachverständigen Prof. Dr. P. angeschlossen und solch einen Ausnahmefall hier als gegeben angesehen hat.
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 283/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl;

    Im übrigen weisen die hier abgeurteilten zwölf Taten, die sich über einen Zeitraum von etwas über 2 1/2 Jahren erstrecken, weder durch die Art ihrer Begehung noch durch eine sich steigernde Frequenz auf eine süchtige Entwicklung (BGH NJW 1982, 2009; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 22 m.w.N.) oder in sonstiger Weise darauf hin, daß der Angeklagte infolge seiner pädophilen Veranlagung in seiner Persönlichkeit derart beeinträchtigt war, daß er die Anforderungen an normgemäßes Verhalten nicht oder nur in erheblich geringerem Maße erfüllen konnte als andere Menschen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 23, 28).
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