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   BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08   

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BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08 (https://dejure.org/2009,5186)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2009 - 2 StR 470/08 (https://dejure.org/2009,5186)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08 (https://dejure.org/2009,5186)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die subjektive Tatseite des Mordmerkmals der Heimtücke; Umsichtiges Tatverhalten und Nachtatverhalten eines Angeklagten als Kriterium für das Vorliegen eines Ausnutzungsbewusstseins; Hinweise auf einen beeinträchtigten Realitätsbezug i.S.d. § ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 211

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 211
    Anforderungen an die subjektive Tatseite des Mordmerkmals der Heimtücke; Umsichtiges Tatverhalten und Nachtatverhalten eines Angeklagten als Kriterium für das Vorliegen eines Ausnutzungsbewusstseins; Hinweise auf einen beeinträchtigten Realitätsbezug i.S.d. § ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 569
  • NJ 2011, 401
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei offenem feindseligen

    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08
    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (BGHSt 32, 382, 383 f.; BGH NJW 1991, 1963; Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).

    aa) Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter die Argund Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; NStZ 2005, 688, 689).

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04

    Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand;

    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08
    Wenn das Landgericht meint, Zweifel nicht überwinden zu können, obwohl die subjektiven Merkmale der Heimtücke auf Grund des äußeren Tathergangs - wie hier - nahe liegen, müssen bei der Beweiswürdigung alle wesentlichen Tatumstände in die Betrachtung einbezogen werden, die gegen diese Zweifel sprechen können (vgl. u. a. BGH, Urt. vom 17. August 2001 - 2 StR 159/01; NStZ 2005, 688, 689; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 11).

    aa) Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter die Argund Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; NStZ 2005, 688, 689).

  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08
    Abgesehen davon, dass nicht jede affektive Erregung des Täters der Annahme eines Ausnutzungsbewusstseins entgegensteht (vgl. BGH NStZ 2003, 535), relativiert die im äußeren Ablauf deutlich erkennbare Zäsur die Indizwirkung der Spontanität des Tatentschlusses für das Fehlen eines Ausnutzungsbewusstseins, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat.
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08
    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (BGHSt 32, 382, 383 f.; BGH NJW 1991, 1963; Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH NStZ 2004, 35, 36; NStZ-RR 2003, 371; 2005, 147).
  • BGH, 30.01.1990 - 1 StR 688/89

    Mord: Heimtücke - subjektive Voraussetzungen - Darlegung im Urteil

    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08
    Wenn das Landgericht meint, Zweifel nicht überwinden zu können, obwohl die subjektiven Merkmale der Heimtücke auf Grund des äußeren Tathergangs - wie hier - nahe liegen, müssen bei der Beweiswürdigung alle wesentlichen Tatumstände in die Betrachtung einbezogen werden, die gegen diese Zweifel sprechen können (vgl. u. a. BGH, Urt. vom 17. August 2001 - 2 StR 159/01; NStZ 2005, 688, 689; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 11).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08
    Wenn das Landgericht meint, Zweifel nicht überwinden zu können, obwohl die subjektiven Merkmale der Heimtücke auf Grund des äußeren Tathergangs - wie hier - nahe liegen, müssen bei der Beweiswürdigung alle wesentlichen Tatumstände in die Betrachtung einbezogen werden, die gegen diese Zweifel sprechen können (vgl. u. a. BGH, Urt. vom 17. August 2001 - 2 StR 159/01; NStZ 2005, 688, 689; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 11).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08
    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (BGHSt 32, 382, 383 f.; BGH NJW 1991, 1963; Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).
  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH NStZ 2004, 35, 36; NStZ-RR 2003, 371; 2005, 147).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH NStZ 2004, 35, 36; NStZ-RR 2003, 371; 2005, 147).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Für das Ausnutzungsbewusstsein ist es weder erforderlich, dass der Täter ein konkretes Opfer sinnlich wahrnimmt, noch, dass er die erkannte Arg- und Wehrlosigkeit für die Tatausführung instrumentalisiert oder anstrebt (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2012 - 1 StR 336/12, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 39; vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08, NStZ 2009, 569, 570).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Wesentlich ist dabei, dass der Täter das sich keines erheblichen Angriffs versehende, mithin arglose Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und es dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08, juris Rn. 6).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Das Landgericht ist zwar im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung bei Beginn des mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 383 f.; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, NJW 1991, 1963; vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08, NStZ 2009, 569).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 Ks 14/10

    Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Herbeiführen einer

    Insoweit genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2009, 569 f).
  • BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13

    Mord (Heimtücke: subjektive Voraussetzungen; niedere Beweggründe: subjektive

    Er muss die Lage nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst haben und ihm muss bewusst gewesen sein, einen durch Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. Senat, Urteil vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08, NStZ 2009, 569, 570); das kann allerdings "mit einem Blick" geschehen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1969 - 3 StR 90/69, BGHSt 23, 119, 121).
  • BGH, 16.02.2016 - 5 StR 465/15

    Heimtückemord: Wehrlosigkeit des Opfers trotz Abwehrmaßnahmen

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 383 f.; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, NJW 1991, 1963; vom 29. April 2009- 2 StR 470/08, NStZ 2009, 569).
  • LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
    Schließlich wäre noch eine dritte Voraussetzung heimtückischer Begehungsweisen zu erfüllen: Der Mörder müsste die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzen (vgl. u. a. BGH NStZ 2014, 507), wofür es genügt, wenn der Täter im Augenblick der Tat die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers wahrgenommen (BGHSt 2, 60 f.) und sie - nur im Sinne einer wertenden Betrachtung (BGH BeckRS 2009, 13320) - zur Tatbegehung instrumentalisiert hat (BGH NStZ 2006, 167).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes

    vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08 -, NStZ 2009, 569, 570; Beschluss vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07 -, juris Rn. 14 m.w.N.
  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

    Massgeblicher Zeitpunkt für die Vorstellung des Opfers, keinen Angriff erwarten zu müssen, ist grundsätzlich der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung; das heisst mit Eintritt der Tat in das Versuchsstadium (st. Rspr., so z.B. BGH, Urteil v. 04.07.1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382; BGH, Urteil v. 09.01.1991 - 3 StR 205/90 in NJW 1991, 1963; BGH, Urteil v. 02.11.1995 - 1 StR 167/95 in LSK 1996, 220166; BGH, Urteil v. 11.10.2005 - 1 StR 250/05 in NStZ-RR 2006, 10; BGH, Urteil v. 29.4.2009 - 2 StR 470/08 in NStZ 2009, 569).
  • LG Bochum, 30.05.2012 - 7 Ks 20/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 29.04.2009, 2 StR 470/08, Rn. 14) spricht eine überlegte, planvolle Tatausführung, wie sie vorliegend gegeben ist, ebenfalls für das Vorliegen von Ausnutzungsbewusstsein.
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