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   BGH, 17.01.2003 - 2 StR 471/02   

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https://dejure.org/2003,5965
BGH, 17.01.2003 - 2 StR 471/02 (https://dejure.org/2003,5965)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2003 - 2 StR 471/02 (https://dejure.org/2003,5965)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 2 StR 471/02 (https://dejure.org/2003,5965)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 212 StGB; § 213 StGB; § 46 StGB
    Mord (niedrige Beweggründe); minder schwerer Fall des Totschlages (Tatprovokation); Strafzumessung (besondere Sorgfalt an der Höchstgrenze des Strafrahmens; Widersprüche)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zu den Strafzumessungserwägungen bei einer Verurteilung wegen Totschlags - Unzureichende Berücksichtigung strafmildernder Umstände

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 213, 1. Alternative; ; StGB § 212 Abs. 1; ; StGB § 213; ; StGB § 46 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 3
    Begründung eines Strafausspruchs nahe an der Strafrahmenobergrenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 138
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.1992 - 2 StR 569/91

    Generalprävention im Betäubungsmittelstrafrecht

    Auszug aus BGH, 17.01.2003 - 2 StR 471/02
    Die Darlegungen des Tatrichters hierzu sind aber nicht ohne Widerspruch und genügen den Anforderungen nicht, welche bei Verhängung einer nahe an der Höchstgrenze des Strafrahmens liegenden Strafe an die Darlegung der Zumessungserwägungen zu stellen sind (vgl. dazu BGH NJW 1995, 2234, 2235; BGH StV 1992, 271).
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 17.01.2003 - 2 StR 471/02
    Die Darlegungen des Tatrichters hierzu sind aber nicht ohne Widerspruch und genügen den Anforderungen nicht, welche bei Verhängung einer nahe an der Höchstgrenze des Strafrahmens liegenden Strafe an die Darlegung der Zumessungserwägungen zu stellen sind (vgl. dazu BGH NJW 1995, 2234, 2235; BGH StV 1992, 271).
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