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BGH, 17.01.2003 - 2 StR 471/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 212 StGB; § 213 StGB; § 46 StGB
Mord (niedrige Beweggründe); minder schwerer Fall des Totschlages (Tatprovokation); Strafzumessung (besondere Sorgfalt an der Höchstgrenze des Strafrahmens; Widersprüche) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zu den Strafzumessungserwägungen bei einer Verurteilung wegen Totschlags - Unzureichende Berücksichtigung strafmildernder Umstände
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 213, 1. Alternative; ; StGB § 212 Abs. 1; ; StGB § 213; ; StGB § 46 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 3
Begründung eines Strafausspruchs nahe an der Strafrahmenobergrenze - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 138
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.02.1992 - 2 StR 569/91
Generalprävention im Betäubungsmittelstrafrecht
Auszug aus BGH, 17.01.2003 - 2 StR 471/02
Die Darlegungen des Tatrichters hierzu sind aber nicht ohne Widerspruch und genügen den Anforderungen nicht, welche bei Verhängung einer nahe an der Höchstgrenze des Strafrahmens liegenden Strafe an die Darlegung der Zumessungserwägungen zu stellen sind (vgl. dazu BGH NJW 1995, 2234, 2235; BGH StV 1992, 271). - BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94
Strafmaß - Serientäter
Auszug aus BGH, 17.01.2003 - 2 StR 471/02
Die Darlegungen des Tatrichters hierzu sind aber nicht ohne Widerspruch und genügen den Anforderungen nicht, welche bei Verhängung einer nahe an der Höchstgrenze des Strafrahmens liegenden Strafe an die Darlegung der Zumessungserwägungen zu stellen sind (vgl. dazu BGH NJW 1995, 2234, 2235; BGH StV 1992, 271).