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BGH, 18.02.1998 - 2 StR 471/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umfang der revisionsrechtlichen Überprüfung von Maßnahmen und Entscheidungen des Tatrichters - Heranziehung von Zeugenäußerungen bei Wesentlichkeit deren Inhalts für Überzeugungsbildung des Richters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes …
Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 208 f.; BGH StV 1994, 580 m.w.N.;… BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25; zuletzt BGH, Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 339/97 - und Urteil des Senats vom 18. Februar 1998 - 2 StR 471/97).