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   BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02   

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https://dejure.org/2003,3761
BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02 (https://dejure.org/2003,3761)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2003 - 2 StR 478/02 (https://dejure.org/2003,3761)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 2 StR 478/02 (https://dejure.org/2003,3761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus Anlass der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden nach § 63 StGB

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 63; ; JGG § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 5 Abs. 3
    Jugendstrafe neben Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 186
  • StV 2003, 456
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92

    Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02
    Wird aus Anlaß der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden nach § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, so ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (§ 5 Abs. 3 JGG; vgl. BGH NStZ 2000, 469; StV 1993, 534; 2002, 416 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

    Zum "Westpark-Mord"

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02
    Das Landgericht hat auf die Tat des zur Tatzeit 20 Jahre und drei Monate alten Angeklagten Jugendstrafrecht angewendet (zur Anwendung von Jugendstrafrecht oder von allgemeinem Strafrecht bei einem heranwachsenden Gewalttäter mit schwerer dissozialer und emotionaler Persönlichkeitsstörung und daraus entstehenden Zweifeln an weiteren Entwicklungsfortschritten vgl. BGH NJW 2002, 73 = NStZ 2002, 204).
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02
    Wird aus Anlaß der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden nach § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, so ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (§ 5 Abs. 3 JGG; vgl. BGH NStZ 2000, 469; StV 1993, 534; 2002, 416 jeweils m.w.N.).
  • KG, 02.08.2012 - 161 Ss 156/12

    Schädliche Neigungen; Anforderungen an jugendrichterliche Urteilsgründe

    Die festgestellten schädlichen Neigungen müssen schließlich sowohl bei der Tatbegehung als auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen und weitere Straftaten befürchten lassen, so dass sich eine nachträgliche Besserung zu Gunsten des Angeklagten auswirkt (vgl. Senat StV 2003, 456 m.w.N.).
  • KG, 23.08.2012 - 121 Ss 170/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende: Beurteilung der Reife eines

    Wenn allerdings dem Tatrichter nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben, muss er die Sanktion dem Jugendstrafrecht entnehmen (vgl. BGH NStZ 2004, 294; NStZ-RR 2003, 186 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 12. April 2011 - [4] 1 Ss 29/11 [47/11] -).

    Eine solche Begründung ermöglicht dem Senat nicht die gebotene Überprüfung, ob der Tatrichter von einem rechtlich zutreffenden Maßstab ausgegangen ist (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 186).

  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08

    Jugendstrafe (Absehen von der Verhängung; Unterbringung des Angeklagten in einem

    Angesichts des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung kann auch der Ausspruch über die Unterbringung nach § 63 StGB keinen Bestand haben (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 182; 2003, 186).
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