Rechtsprechung
| BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 338 Nr. 3 StPO; § 24 StPO; § 73c StGB; § 73a StGB
Unbegründete Befangenheitsrügen (gesetzlicher Richter; Willkür; absoluter Revisionsgrund: Prüfung nach Beschwerdegrundsätzen); Verfall von Wertersatz (Härtefallregelung; unbillige Härte; Ermessensausübung). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08
- BGH, 13.02.2009 - 2 StR 479/08
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2009, 142
- StV 2010, 304
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.11.2011 - III ZR 81/11
Kapitalanlage - Aufklärungspflicht des Anlageberaters über Ermittlungsverfahren
So belegt etwa der Umstand, dass die Geschäftsräume der A. GmbH durchsucht worden sind, hinreichend, dass gegen die beiden Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der Treuhandgesellschaft ein über bloße Vermutungen hinausreichender, auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützter konkreter Verdacht einer Straftat bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08, NStZ-RR 2009, 142, 143 und vom 13. Oktober 1999 - StB 7, 8/99, NJW 2000, 84, 85; siehe auch BVerfG, NJW 1999, 2176). - BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08
Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als …
Der Senat weist abschließend auf die Möglichkeit hin, den Umfang und Wert des Erlangten gemäß § 73 b StGB zu schätzen, sowie darauf, dass nach § 73 c Abs. 1 StGB die Anordnung des Verfalls auf einen Teil des Erlangten beschränkt werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 75; BGH, Beschl. vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08).
Rechtsprechung
| BGH, 13.02.2009 - 2 StR 479/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge; beschränkte Begründungspflicht. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de
Vorliegen einer Gehörsverletzung durch Schweigen des Senates bzgl. der abweichenden Rechtsauffassung der Verteidigung in der Gegenerklärung
- Judicialis
Verfahrensgang
- BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08
- BGH, 13.02.2009 - 2 StR 479/08
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09
Rechtliches Gehör im Revisionsrechtszug (Überraschungsentscheidung); Obliegenheit …
Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen in der Gegenerklärung des Verteidigers offenbart nach der Sachlogik des revisionsgerichtlichen Beschlussverfahrens vielmehr, dass der neue Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt begründete Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08 und 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08). - BGH, 20.11.2012 - 2 StR 168/12
Unbegründete Anhörungsrüge
Dass der Verwerfungsbeschluss keine weitere Begründung enthält, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO (vgl. mwN Senat, Beschluss vom 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 581/10). - BGH, 10.02.2010 - 2 StR 423/09
Unbegründete Anhörungsrüge.
Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen in der Gegenerklärung des Verteidigers offenbart nach der Sachlogik des revisionsgerichtlichen Beschlussverfahrens vielmehr, dass der neue Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt ausführlich begründete Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrüge zu entkräften (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 252; BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08 und 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08).
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