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   BGH, 10.01.2003 - 2 StR 480/02   

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https://dejure.org/2003,8243
BGH, 10.01.2003 - 2 StR 480/02 (https://dejure.org/2003,8243)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2003 - 2 StR 480/02 (https://dejure.org/2003,8243)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 2 StR 480/02 (https://dejure.org/2003,8243)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 55 StGB
    Besorgnis der Befangenheit (Besprechung einer Strafsache in einer Arbeitsgemeinschaft für Referendare während laufender Hauptverhandlung); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Zäsurwirkung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrages - Fehlende Glaubhaftmachung eines Zweifels an der Unvoreingenommenheit eines Vorsitzenden - Rechtsfehlerhafte Bildung einer Gesamtstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 10.01.2003 - 2 StR 480/02
    Allerdings hätten die Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 15. Januar 2002 dann in die Gesamtstrafenbildung einbezogen werden können, wenn das Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 10. Juli 1997 noch nicht durch Vollstreckung erledigt wäre, weil dieses dann mit dem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 1. Februar 1999, dessen zugrundeliegende Tat am 25. Mai 1997 verübt wurde, nach § 460 StPO gesamtstrafenfähig gewesen wäre, so dass hinsichtlich der Strafe aus dem Urteil vom 1. Februar 1999 vorliegend eine Gesamtstrafenbildung nicht möglich gewesen wäre (BGHSt 32, 190, 193 - (vgl. zuletzt: BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 4 StR 332/02)).
  • BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (teilweise Zäsurwirkung eines früheren

    Auszug aus BGH, 10.01.2003 - 2 StR 480/02
    Allerdings hätten die Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 15. Januar 2002 dann in die Gesamtstrafenbildung einbezogen werden können, wenn das Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 10. Juli 1997 noch nicht durch Vollstreckung erledigt wäre, weil dieses dann mit dem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 1. Februar 1999, dessen zugrundeliegende Tat am 25. Mai 1997 verübt wurde, nach § 460 StPO gesamtstrafenfähig gewesen wäre, so dass hinsichtlich der Strafe aus dem Urteil vom 1. Februar 1999 vorliegend eine Gesamtstrafenbildung nicht möglich gewesen wäre (BGHSt 32, 190, 193 - (vgl. zuletzt: BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 4 StR 332/02)).
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 360/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Verfahren der Richterablehnung

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2003 - 2 StR 480/02 -,.
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