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   BGH, 23.09.2015 - 2 StR 485/14   

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https://dejure.org/2015,38347
BGH, 23.09.2015 - 2 StR 485/14 (https://dejure.org/2015,38347)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2015 - 2 StR 485/14 (https://dejure.org/2015,38347)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2015 - 2 StR 485/14 (https://dejure.org/2015,38347)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens im Zusammenhang mit einvernehmlichen Geschlechtsverkehr oder einer Vergewaltigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1
    Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens im Zusammenhang mit einvernehmlichen Geschlechtsverkehr oder einer Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 2 StR 485/14
    Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255).
  • OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17

    Anforderungen an Aufklärungsrüge bei Zeugenbeweis und wegen unterbliebener

    Die Aufklärungsrüge, mit der die unterlassene Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zu den Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB gerügt wird, ist unzulässig, wenn ausreichend bestimmte Behauptungen dazu, welche konkreten Tatsachen das Gericht hätte aufklären können und was es zu der vermissten Beweiserhebung drängen musste, unterbleiben (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 31.05.2016 - 1 StR 22/16 und Urt. v. 23.09.2014 - 2 StR 485/14 [jeweils bei juris]).

    Denn hierfür fehlt es an ausreichend bestimmten Behauptungen dazu, welche Tatsachen das LG hätte aufklären können und was die Berufungskammer zu der vermissten Beweiserhebung drängen musste (vgl. nur BGH, Beschluss vom 31.05.2016 - 1 StR 22/16 und Urt. v. 23.09.2014 - 2 StR 485/14 [jeweils bei juris]).

  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 38/19

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen)

    Wird beanstandet, das Tatgericht habe einen in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrag mit rechtsfehlerhafter Begründung abgelehnt, ist der Beschwerdeführer gehalten, den vollständigen Inhalt des Beweisantrags einschließlich der Antragsbegründung sowie den gerichtlichen Ablehnungsbeschluss vorzutragen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. August 2018 - 1 StR 489/17; und vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, StraFo 2018, 522, 523; Urteil vom 23. September 2015 - 2 StR 485/14, juris Rn. 15; LR-StPO/Becker, 26. Aufl., § 244 Rn. 372; Herb, NStZ-RR 2019, 132).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18

    Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines während der vorläufigen

    b) Soweit die rechtsfehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen behauptet wird, gehört zum notwendigen Revisionsvorbringen u.a. die Mitteilung des Inhalts des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses (BGHSt 3, 213 und Beschluss vom 23.09.2015 - 2 StR 485/14, juris), der vorliegend jedoch - worauf in der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft zutreffen hingewiesen wird - in der Begründungsschrift nur unvollständig wiedergegeben wird.
  • BGH, 31.05.2016 - 1 StR 22/16

    Aufklärungsrüge (Begründung: Vortrag der aufklärungsbedürftigen Tatsachen)

    Denn hierfür fehlt es an einer bestimmten Behauptung dazu, welche Tatsache das Landgericht hätte aufklären können und warum es sich dazu habe gedrängt sehen müssen (vgl. nur BGH, Urteil vom 23. September 2014 - 2 StR 485/14).
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