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   BGH, 22.10.1997 - 2 StR 485/97   

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https://dejure.org/1997,6332
BGH, 22.10.1997 - 2 StR 485/97 (https://dejure.org/1997,6332)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1997 - 2 StR 485/97 (https://dejure.org/1997,6332)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 2 StR 485/97 (https://dejure.org/1997,6332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Voraussetzung für die Annahme einer verminderten Steuerungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 308, § 306, § 63

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 2 StR 485/97
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt nur bei solchen Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger bestehenden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (st. Rspr., BGHSt 34, 22, 27).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 2 StR 485/97
    Es bestehen bereits erhebliche Bedenken, ob die Diagnose einer "Borderline-Persönlichkeitsstörung" mit ihren Folgen für die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten durch die mitgeteilten Persönlichkeitsmerkmale hinreichend belegt ist (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Zustand 22).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 2 StR 485/97
    In derartigen Fällen kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12, 17 jew. m.w.N.).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 2 StR 485/97
    Die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus kann zwar auch in Betracht kommen, wenn eine auf einer schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung beruhende Alkoholabhängigkeit im konkreten Fall zu Alkoholgenuß geführt hat und beide Faktoren die Steuerungsfähigkeit des Täters erheblich vermindert haben (BGHR StGB § 63 Zustand 12).
  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 438/00

    Verhältnis von Brandstiftung und schwerer Brandstiftung nach der Reform durch das

    Für die Fassung der entsprechenden Tatbestände vor dem Inkrafttreten des 6. StrRG war dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (siehe zum Verhältnis von § 308 Abs. 1 StGB aF zu § 306 Nr. 2 StGB aF: BGH StV 1984, 246; BGHR StGB § 308 Abs. 1 aF Konkurrenzen 1, 2; BGH, Urteil vom 30. November 1993 - 1 StR 637/93; Beschluß vom 22. Oktober 1997 - 2 StR 485/97; Beschluß vom 12. März 1998 - 1 StR 708/97).
  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97

    Zulässigkeit der Verknüpfung von Strafe mit der Anordnung einer Maßregel -

    In Fällen, in denen nicht die Persönlichkeitsstörung allein, sondern erst die mit ihr zusammenwirkende Alkoholisierung des Angeklagten zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit geführt hat, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1997 - 2 StR 485/97).
  • BGH, 11.02.1998 - 3 StR 624/97

    Aufhebung eines Maßregelausspruchs - Anordnung der Unterbringung in einem

    In solchen Fällen ist § 63 StGB nur dann anwendbar, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 18; BGH, Beschl. vom 22. Oktober 1997 - 2 StR 485/97 - jeweils m.w.Nachw.).
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