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   BGH, 16.10.1992 - 2 StR 487/92   

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https://dejure.org/1992,10369
BGH, 16.10.1992 - 2 StR 487/92 (https://dejure.org/1992,10369)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1992 - 2 StR 487/92 (https://dejure.org/1992,10369)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1992 - 2 StR 487/92 (https://dejure.org/1992,10369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten eines Wiedereinsetzungsgesuchs nach Rechtsmittelverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.01.2004 - 2 ARs 330/03

    Anfrageverfahren zur Unwirksamkeit des in einer Absprache vereinbarten

    Dies ist auch Rechtsprechung des 2. Strafsenats (vgl. insoweit nur Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 2 StR 487/92) und stellt die Begründung dafür dar, daß gerade bei einem Rechtsmittelverzicht eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu u.a. Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2003 - 2 StR 120/03; vom 5. März 2003 - 2 StR 516/02; vom 24. Oktober 2001 - 2 StR 422/01).
  • BGH, 10.08.2000 - 4 StR 304/00

    Unzulässige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei bewußtem Nichtgebrauch des

    Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann dem Angeklagten nicht bewilligt werden, weil er die Revisionseinlegungsfrist nicht versäumt hat; denn wer von einem befristeten Rechtsbehelf bewußt keinen Gebrauch macht, ist nicht im Sinne des § 44 Satz 1 StPO "verhindert, eine Frist einzuhalten" (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 109; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 2 StR 487/92; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 44 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 16.05.2000 - 4 StR 147/00

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verteidigerverschulden

    Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann dem Angeklagten nicht bewilligt werden, weil er die Revisionseinlegungsfrist nicht versäumt hat; denn wer von einem befristeten Rechtsbehelf bewußt keinen Gebrauch macht, ist nicht im Sinne des § 44 Satz 1 StPO "verhindert, eine Frist einzuhalten" (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 109; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 2 StR 487/92; Lemke in HK-StPO 2. Aufl. § 44 Rdn. 5).
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