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   BGH, 03.12.1963 - 2 StR 488/62   

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https://dejure.org/1963,7060
BGH, 03.12.1963 - 2 StR 488/62 (https://dejure.org/1963,7060)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1963 - 2 StR 488/62 (https://dejure.org/1963,7060)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1963 - 2 StR 488/62 (https://dejure.org/1963,7060)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betruges, wegen unberechtigter Titelführung nach § 5 Abs. 1 a des Gesetzes über die Führung akademischer Grade und wegen Beamtennötigung - Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Selbstablehnung eines Richters und ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 03.12.1963 - 2 StR 488/62
    Für diese Wiedereinsetzung fehlt es jedoch an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BGHSt 1, 44).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 03.12.1963 - 2 StR 488/62
    Der allgemeine Entschluß, den die Strafkammer feststellt, ist kein Gesamtvorsatz, wie ihn die Rechtsprechung zur Fortsetzungstat verlangt (BGHSt 1, 313, 315).
  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53
    Auszug aus BGH, 03.12.1963 - 2 StR 488/62
    Straffreiheit ist nicht gegeben, wenn der Täter am Stichtag (1. Dezember 1953) eine Gesamtstrafe verwirkt hatte (§ 11 Abs. 1), die über die Straffreiheitsgrenze (drei Monate) hinausgeht, und wenn diese Gesamtstrafe aus einer oder mehreren an sich amnestiefähigen Einzelstrafen und einer weiteren Einzelstrafe gebildet werden müßte, die die vor dem Stichtag begangenen Einzeltaten einer danach weitergeführten fortgesetzten Tat erfaßt (vgl. BGHSt 5, 136 zum Straffreiheitsgesetz 1949).
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 03.12.1963 - 2 StR 488/62
    Die Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses als einer Verfahrensvoraussetzung wird grundsätzlich nicht von solchen Tatsachen in Frage gestellt, die der Angeklagte behauptete Fehler dieser Art müssen ordnungsgemäß gerügt werden, um im Revisionsrechtszug Beachtung finden zu können (vgl. BGHSt 10, 278).
  • RG, 24.09.1888 - 1688/88

    90. Kann die Zeugnisablegung eines Beamten über amtliche Wahrnehmungen als eine

    Auszug aus BGH, 03.12.1963 - 2 StR 488/62
    Darunter ist eine in das betreffende Amt einschlagende, innerhalb der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit und vermöge derselben vorzunehmende Handlung zu verstehen (RGSt 18, 350).
  • RG, 26.09.1940 - 3 D 121/40

    1. Die Anfechtung eines Beschlusses, der das gegen einen erkennenden Richter

    Auszug aus BGH, 03.12.1963 - 2 StR 488/62
    Bei der Nachprüfung des Verwerfungsbeschlusses waren nur diejenigen Ablehnungsgründe in Betracht zu ziehen, die der Angeklagte bis zur Verwerfung seines Gesuches vorgebracht hatte (vgl. RGSt 74, 296).
  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug,

    Dem steht nicht entgegen, dass der jeweils mit ausgeurteilte Tatbestand des § 132a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB grundsätzlich eine Mehrheit natürlicher Betätigungen, die auf demselben Entschluss beruhen, zu einer einheitlichen Straftat zusammenfasst, sofern nicht die zeitlichen Abstände zwischen den von dem Täter gewählten Gelegenheiten oder die Verschiedenheit der Sachlagen die Annahme einer Mehrheit von Taten begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 2 StR 457/21 Rn. 7; Urteil vom 13. Januar 1965 - 2 StR 366/64; Urteil vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62 Rn. 2).
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 567/21

    Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (Konkurrenzen:

    Der gesetzliche Tatbestand des § 132a StGB fasst grundsätzlich eine Mehrheit natürlicher Betätigungen, die auf demselben Entschluss beruhen, zu einer einheitlich bewerteten Straftat zusammen (vgl. Senat, Urteile vom 13. Januar 1965 - 2 StR 366/64; vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62), wobei zeitliche Abstände zwischen den von einem Täter gewählten Gelegenheiten und/oder die Verschiedenheit der Sachlagen die Annahme einer Mehrheit von Taten begründen können (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62).
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