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   BGH, 06.06.2017 - 2 StR 490/16   

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https://dejure.org/2017,22171
BGH, 06.06.2017 - 2 StR 490/16 (https://dejure.org/2017,22171)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2017 - 2 StR 490/16 (https://dejure.org/2017,22171)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 2 StR 490/16 (https://dejure.org/2017,22171)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73d Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln; Anordnungen des erweiterten Verfalls von Geldbeträgen und Handys

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln; Anordnungen des erweiterten Verfalls von Geldbeträgen und Handys

  • rechtsportal.de

    StGB § 73d Abs. 1 ; StGB § 74 Abs. 1
    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln; Anordnungen des erweiterten Verfalls von Geldbeträgen und Handys

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Das Landgericht hat aber nicht erkennbar bedacht, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16).
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 307/18

    Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, war zum alten Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung anerkannt, dass der Verzicht auf die Herausgabe sichergestellter Gegenstände durch den Angeklagten die Anordnung der Einziehung oder des Verfalls entbehrlich machte; eine gerichtliche Einziehungs- bzw. Verfallsentscheidung wurde in solchen Fällen als überflüssig und unverhältnismäßig angesehen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05, juris Rn. 13; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 2 StR 365/17, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17

    Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es der Anordnung der Einziehung bzw. des Verfalls sichergestellter Gegenstände regelmäßig nicht bedarf, wenn ein Angeklagter auf deren Rückgabe wirksam verzichtet hat (siehe nur BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, 84, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; KG, NStZ-RR 2005, 358, 359).
  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19

    Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz

    a) Zum alten Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung war anerkannt, dass der Verzicht auf die Herausgabe sichergestellter Gegenstände durch den Angeklagten die Anordnung der Einziehung oder des Verfalls entbehrlich machte; eine gerichtliche Einziehungs- bzw. Verfallsentscheidung wurde in solchen Fällen als überflüssig angesehen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05, juris Rn. 13; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 2 StR 365/17, juris Rn. 5).
  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Einziehungsentscheidung im Rahmen einer

    Damit lag schon damals ein wirksamer Verzicht auf das sichergestellte Bargeld vor, der zur Folge hatte, dass der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16).
  • LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21

    Zur Strafbarkeit der Fälschung von Blankett-Impfausweisen und von digitalen

    Über eine Einziehung war nicht zu entschieden, soweit sich die Angeklagten mit der formlosen Einziehung der sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstände einverstanden erklärt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 06. Juni 2017 - 2 StR 490/16 - juris).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 546/18

    Einziehung von Taterträgen (Wertersatz; Geldbetrag; Leistung an Erfüllungs statt;

    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, und vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18).
  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 445/18

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (keine Feststellungen zur Erweiterung der

    Das Landgericht hat bei der Begründung der Einziehungsentscheidung auch nicht erörtern müssen, ob bei dem nur im Zusammenhang mit der Strafzumessung erwähnten Fahrzeug, das "als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt' war und dessen amtlicher Verwertung der Angeklagte freiwillig zustimmte (UA S. 13), ein wirksamer Verzicht auf einen Vermögensgegenstand vorgelegen haben könnte, der sich auf die Höhe des noch abzuschöpfenden Wertes von Taterträgen auswirken kann (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481; vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40, und vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, NJW 2018, 2278; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, 84, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16).
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