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   BGH, 24.09.1993 - 2 StR 493/93   

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https://dejure.org/1993,7839
BGH, 24.09.1993 - 2 StR 493/93 (https://dejure.org/1993,7839)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1993 - 2 StR 493/93 (https://dejure.org/1993,7839)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1993 - 2 StR 493/93 (https://dejure.org/1993,7839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Jugendlichen wegen schweren Raubes - Unerlaubter Erwerbs von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 24.09.1993 - 2 StR 493/93
    Obwohl er diese Straftaten als Erwachsener begangen hat, hätte das vorgenannte Urteil gemäß § 105 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG bei der nunmehrigen Verurteilung einbezogen werden können (BGHSt 37, 34).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge;

    Anderenfalls hätte die Jugendkammer gemäß § 105 Abs. 1, 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 JGG die Einbeziehung prüfen müssen; denn § 105 Abs. 2 JGG ist auch dann anzuwenden, wenn - wie hier - der Angeklagte die zuvor mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndeten Straftaten als Erwachsener beging (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34; Beschlüsse vom 24. September 1993 - 2 StR 493/93, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 9; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 596/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung

    1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht die Möglichkeit, entsprechend § 32 Satz 1 i.V.m. § 105 JGG in eine einheitliche Jugendstrafe eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe einzubeziehen, die wegen einer Tat ergangen ist, die der Angeklagte als Erwachsener begangen hat (BGHSt 37, 34 mit Anm. Eisenberg JR 1990, 483 und Anm. Ostendorf NStZ 1991, 185; BGH, Beschluß vom 24. September 1993 - 2 StR 493/93 -).
  • BGH, 12.12.2001 - 4 StR 474/01

    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung gemäß § 105 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1

    Obwohl der Angeklagte die dem Urteil des Amtsgerichts Greifswald zugrundeliegenden Straftaten als Erwachsener begangen hat, hätte das Urteil gemäß § 105 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG in die nunmehrige Verurteilung einbezogen werden können (vgl. BGHSt 37, 34; 40, 1; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 9; BGH StV 1998, 345).
  • BGH, 23.01.1997 - 5 StR 638/96

    Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verhängung einer

    Wenngleich der Angeklagte diese Taten als Erwachsener begangen hat, hätte die Jugendkammer unter Berücksichtigung des vorgenannten Urteils in entsprechender Anwendung von § 32 JGG in Verbindung mit § 105 JGG zu einer einheitlichen Sanktion gelangen können (BGHSt 40, 1 [BGH 23.11.1993 - 5 StR 573/93]; 37, 34, 35; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 9).
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