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   BGH, 04.11.1970 - 2 StR 494/70   

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https://dejure.org/1970,1036
BGH, 04.11.1970 - 2 StR 494/70 (https://dejure.org/1970,1036)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1970 - 2 StR 494/70 (https://dejure.org/1970,1036)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1970 - 2 StR 494/70 (https://dejure.org/1970,1036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verjährung durch Unterzeichnung des Protokolls der Hauptverhandlung - Anforderungen an eine die Verjährung unterbrechende richterliche Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 377
  • NJW 1971, 104
  • MDR 1971, 148
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.06.1956 - 4 StR 197/56
    Auszug aus BGH, 04.11.1970 - 2 StR 494/70
    Sie findet eine Stütze in BGHSt 9, 198, wo die Verfügung des Vorsitzenden über die Rückleitung der Akten nach Kenntnisnahme von der Gegenerklärung als eine solche Handlung anerkannt worden ist.
  • BGH, 15.09.1969 - AnwSt (B) 2/69

    "Fertigstellung" des Sitzungsprotokolls

    Auszug aus BGH, 04.11.1970 - 2 StR 494/70
    Sie haben ausschließlich den Zweck, eine Benachteiligung der Verfahrensbeteiligten durch eine verspätete Fertigstellung des Protokolls auszuschließen (vgl. BGHSt 23, 115).
  • BGH, 02.12.1958 - 5 StR 440/58
    Auszug aus BGH, 04.11.1970 - 2 StR 494/70
    Wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil BGHSt 12, 194 entschieden hat, wird die Verjährung nicht dadurch unterbrochen, daß der Richter die schriftlichen Urteilsgründe verfaßt und unterzeichnet; denn in dieser Tätigkeit äußert sich keine neue selbständige Entscheidung des Richters, wie dies für eine Handlung im Sinne des § 68 StGB zu fordern ist; sie dient vielmehr ausschließlich dem Zweck, einen vorausliegenden richterlichen Akt, nämlich die im Anschluß an die Hauptverhandlung getroffene und verkündete Entscheidung, mit seiner Begründung urkundlich festzulegen.
  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

    Auszug aus BGH, 04.11.1970 - 2 StR 494/70
    Die im Beschluß des Oberlandesgerichts angeführte Entscheidung BGHSt 23, 270 (= MDR 1970, 691) betrifft die Tatidentität im Sinne des § 264 StPO.
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Aus den vorgenannten Gründen besteht keine Veranlassung, wegen einer möglichen abweichenden Auffassung zur bisherigen Rechtsprechung des BSG den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes anzurufen (vgl. § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968, BGBl I 1968, 661; s. auch Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 12. März 1987 GmS-OGB 6/86, BGHZ 100, 277, 281; ferner Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 30. September 1976 4 StR 683/75 (KG), Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1976, 2354; vom 4. November 1970 2 StR 494/70, BGHSt 23, 377).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Die Abweichung in einer Rechtsfrage setzt eine unterschiedliche Beurteilung von Rechtsvorschriften oder Rechtsbegriffen voraus, die ihrem Wortlaut nach im wesentlichen und ihrem Regelungsinhalt nach gänzlich übereinstimmen und deshalb nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 12. März 1987 GmS-OGB 6/86, BGHZ 100, 277, 281; s. auch Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1976 4 StR 683/75 (KG), Neue Juristische Wochenschrift 1976, 2354; vom 4. November 1970 2 StR 494/70, BGHSt 23, 377).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Die Abweichung in einer Rechtsfrage setzt eine unterschiedliche Beurteilung von Rechtsvorschriften oder Rechtsbegriffen voraus, die ihrem Wortlaut nach im wesentlichen und ihrem Regelungsinhalt nach gänzlich übereinstimmen und deshalb nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 12. März 1987 GmS-OGB 6/86, BGHZ 100, 277, 281; s. auch Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1976 4 StR 683/75 (KG), Neue Juristische Wochenschrift 1976, 2354, und vom 4. November 1970 2 StR 494/70, BGHSt 23, 377).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Aus den vorgenannten Gründen besteht keine Veranlassung, wegen einer möglichen abweichenden Auffassung zur bisherigen Rechtsprechung des BSG den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes anzurufen (vgl. § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968, BGBl I 1968, 661; s. auch Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 12. März 1987 GmS-OGB 6/86, BGHZ 100, 277, 281; ferner Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1976 4 StR 683/75 (KG), Neue Juristische Wochenschrift 1976, 2354, und vom 4. November 1970 2 StR 494/70, BGHSt 23, 377).
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    In solchen Fällen hat der Bundesgerichtshof wiederholt das Vorliegen einer entscheidungserheblichen Divergenz bejaht (vgl. BGHSt 15, 361; 23, 377, 378 ff.; 33, 394, 396; vgl. auch OLG Stuttgart Die Justiz 1977, 276), einen Wegfall der Vorlegungsvoraussetzungen jedoch für den Fall erwogen, daß die anderweitigen Rechtsänderungen es schlechterdings ausgeschlossen erscheinen lassen, die Rechtsfrage anders als nunmehr beabsichtigt zu entscheiden (BGHSt 33, 394, 396; vgl. auch Hannich aaO; Hanack aaO S. 168) bzw. die Änderung eine grundlegend neue Rechtslage geschaffen hat (BGHSt 23, 377, 378 f.; 39, 288, 289 = JR 1994, 121 m. abl.
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