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BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 1 StPO
Unzulässige Revision - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Revision bei Nichtabgabe einer hinreichenden Revisionsbegründung innerhalb der Revisionsbegründungsfrist
- Judicialis
StPO § 344
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344
Zulässigkeit der Revision bei Nichtabgabe einer hinreichenden Revisionsbegründung innerhalb der Revisionsbegründungsfrist - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 196
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91
Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm
Auszug aus BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09
Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. auch BGH NStZ 1991, 597; NStZ-RR 1998, 18; Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 und vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05). - BGH, 31.08.2005 - 2 StR 359/05
Unzulässige Revisionseinlegung (fehlende Rüge)
Auszug aus BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09
Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. auch BGH NStZ 1991, 597; NStZ-RR 1998, 18; Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 und vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05). - BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05
Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende …
Auszug aus BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09
Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. auch BGH NStZ 1991, 597; NStZ-RR 1998, 18; Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 und vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05). - BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97
Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge
Auszug aus BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09
Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. auch BGH NStZ 1991, 597; NStZ-RR 1998, 18; Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 und vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05).
- BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13
Unzulässige Revision; Auslegung
Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2009 - 2 StR 496/09; Beschluss vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05; Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18).