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   BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98   

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BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98 (https://dejure.org/1998,2529)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1998 - 2 StR 496/98 (https://dejure.org/1998,2529)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98 (https://dejure.org/1998,2529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 108
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98
    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; BGH, Beschl. v. 25. März 1998 - 2 StR 49/98).
  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 468/95

    Revision der Staatsanwaltschaft zur Erhöhung des Strafmaßes

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98
    Bei dieser Sachlage stellt eine solch lange Zeitspanne zwischen Beendigung der Tat und ihrer Aburteilung einen wesentlichen Strafmilderungsgrund dar, über den der Tatrichter in den Urteilsgründen nicht hinweggehen darf (st. Rspr.; BGH NStZ 1983, 167; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zeitablauf 1 und Verfahrensverzögerung 2, 3, 6).
  • BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98

    Aufklärung der Umstände, die bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sind,

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98
    Solche Feststellungen aber sind in sachlich-rechtlicher Hinsicht Voraussetzung für eine Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (§ 46 Abs. 2 StGB), ohne die eine an den anerkannten Strafzwecken ausgerichtete Strafzumessung jedenfalls bei Straftaten von einigem Gewicht in der Regel nicht möglich ist (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 10, 12, 17; BGH, Beschl. v. 29. September 1998 - 5 StR 464/98 und 5 StR 480/98).
  • BGH, 29.09.1998 - 5 StR 480/98

    Anknüpfungstatsachen für die Strafzumessung - Aufklärungspflicht und

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98
    Solche Feststellungen aber sind in sachlich-rechtlicher Hinsicht Voraussetzung für eine Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (§ 46 Abs. 2 StGB), ohne die eine an den anerkannten Strafzwecken ausgerichtete Strafzumessung jedenfalls bei Straftaten von einigem Gewicht in der Regel nicht möglich ist (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 10, 12, 17; BGH, Beschl. v. 29. September 1998 - 5 StR 464/98 und 5 StR 480/98).
  • BGH, 09.06.1993 - 2 StR 232/93

    Missachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei der Bemessung

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98
    Durch die Berücksichtigung der finanziellen Lage des Schädigers soll insbesondere verhindert werden, daß die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu einer unbilligen Härte für diesen wird (BGHR StPO § 403 Anspruch 3, 4; BGH, Beschl. v. 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 380/97

    Wertende Gesamtschau der Tatgeschehens zur Strafzumessung - Unvollständigkeit der

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98
    Solche Feststellungen aber sind in sachlich-rechtlicher Hinsicht Voraussetzung für eine Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (§ 46 Abs. 2 StGB), ohne die eine an den anerkannten Strafzwecken ausgerichtete Strafzumessung jedenfalls bei Straftaten von einigem Gewicht in der Regel nicht möglich ist (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 10, 12, 17; BGH, Beschl. v. 29. September 1998 - 5 StR 464/98 und 5 StR 480/98).
  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 79/92

    Fehlende Feststellungen zur Person des Angeklagten als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98
    Solche Feststellungen aber sind in sachlich-rechtlicher Hinsicht Voraussetzung für eine Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (§ 46 Abs. 2 StGB), ohne die eine an den anerkannten Strafzwecken ausgerichtete Strafzumessung jedenfalls bei Straftaten von einigem Gewicht in der Regel nicht möglich ist (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 10, 12, 17; BGH, Beschl. v. 29. September 1998 - 5 StR 464/98 und 5 StR 480/98).
  • BGH, 14.10.1998 - 2 StR 436/98

    Aufrechterhaltung des Schmerzensgeldanspruch aus Adhäsionsverfahren durch

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98
    Durch die Berücksichtigung der finanziellen Lage des Schädigers soll insbesondere verhindert werden, daß die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu einer unbilligen Härte für diesen wird (BGHR StPO § 403 Anspruch 3, 4; BGH, Beschl. v. 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92

    Bemessung eines Schmerzensgeldes einer Nebenklägerin - Würdigung aller für die

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98
    Durch die Berücksichtigung der finanziellen Lage des Schädigers soll insbesondere verhindert werden, daß die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu einer unbilligen Härte für diesen wird (BGHR StPO § 403 Anspruch 3, 4; BGH, Beschl. v. 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98
    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; BGH, Beschl. v. 25. März 1998 - 2 StR 49/98).
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten

  • BGH, 25.03.1998 - 2 StR 49/98

    Vergewaltigung und diesbzgl. Schmerzensgeldanspruch

  • BGH, 30.11.1982 - 5 StR 749/82

    Strafzumessung - Zeitablauf - Tatbeendigung - Aburteilung

  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Auch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll durch die Berücksichtigung der finanziellen Lage des Schädigers insbesondere verhindert werden, dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu einer "unbilligen Härte' für diesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3; Senat, Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4; Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 StR 461/10; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11); die Existenz des Schädigers soll durch die Inanspruchnahme nicht bedroht oder vernichtet werden (OLG Koblenz, Urteil vom 20. Juli 2015 - 12 U 948/14).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Auch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll durch die Berücksichtigung der finanziellen Lage des Schädigers insbesondere verhindert werden, dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu einer "unbilligen Härte" für diesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3; Senat, Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4; Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 StR 461/10; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11); die Existenz des Schädigers soll durch die Inanspruchnahme nicht bedroht oder vernichtet werden (OLG Koblenz, Urteil vom 20. Juli 2015 - 12 U 948/14).
  • BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17

    Urteilsgründe (Anforderungen in Fällen von Aussage gegen Aussage); Vergewaltigung

    a) In einem Fall, in dem - wie im vorliegenden - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98, NStZ-RR 1999, 108; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Wenn Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st.Rspr., vgl. nur BGH NStZ-RR 1999, 108).
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ-RR 1999, 108).

    a) So ist es in Fällen der vorliegenden Art in aller Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der Aussage aufzuklären (BGH, Urteil vom 17. August 1999 - 1 StR 293/99 - BGHSt 45, 164; BGH NStZ 1995, 558; NStZ 1996, 295; StV 1998, 250; StV 1999, 307; NStZ-RR 1999, 108).

  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13

    Urteilsunterschrift; Inbegriff der Hauptverhandlung bei Verwertung eines

    Abschließend weist der Senat für das weitere Verfahren darauf hin, dass zwar ein langer Zeitabstand zwischen Tat und Verurteilung regelmäßig ebenso strafmildernd wirkt wie eine lange Dauer des Verfahrens selbst (vgl. BGH, NStZ-RR 1999, 108; NJW 1990, 56), und zwar unabhängig von den Gründen für die eingetretene Verzögerung (vgl. KG, StV 1990, 694), dass jedoch im vorliegenden Fall - bislang - weder eine besonders lange Verfahrensdauer noch ein besonders langer Zeitablauf seit der Tat zu verzeichnen sind.
  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05

    Herabsetzung des Strafausspruchs im Beschlusswege (Teilerfolg; angemessene

    (...) Der Zeitablauf ist hier aber von solchem Gewicht, dass über ihn nicht ohne ausdrückliche Erörterung hinweggegangen werden durfte (vgl. Senat in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 2 und NStZ 1983, 167; BGH NStZ-RR 1999, 108; vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13).
  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16

    Würdigung von Aussageentwicklung und Aussageentstehung in

    Eine lange Zeitspanne zwischen Tat und Verurteilung ist in der Regel ein bestimmender Strafzumessungsgerichtspunkt, ohne, dass es auf die Dauer des Strafverfahrens ankommt (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6; zeitlicher Abstand dort: 9 ½ Jahre; BGH NStZ-RR 1999, 108; zeitlicher Abstand dort: 5 ¾ Jahre).
  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    In Fällen, in denen sich - wie in den vorliegenden - die Aussage von Zeugen und die Einlassung des Angeklagten diametral entgegen stehen und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98, NStZ-RR 1999, 108; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2005 - 2 Ss 2/05

    Strafverfahren: "Aussage gegen Aussage" auch bei "Lagerbildung"

    In Anbetracht dieser Feststellungen hätte das Amtsgericht aber nicht ohne weiteres davon ausgehen dürfen, dass ein Falschbelastungsmotiv nicht vorlag, zumal die Beweissituation - wenngleich der Angeklagte von zwei Zeuginnen belastet wurde - den Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und in denen deshalb erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung gestellt werden (vgl. (BGH StV 1995, 6 f.; StV 1997, 513 f.; NStZ-RR 1999, 108; BGHSt 44, 153, 158 f.), nahekam.

    Es hätte deshalb einer eingehenden Untersuchung der Aussageentstehung bedurft, um einen möglichen, für die Bewertung der belastenden Angaben bedeutsamen Zusammenhang zwischen dem Sturz des Angeklagten, etwa von ihm geltend gemachten Ersatzansprüchen und der Anzeige der Zeuginnen aufzuklären (vgl. BGH StV 1995, 6 f.; NStZ-RR 1999, 108).

  • OLG Hamm, 01.09.2020 - 5 RVs 72/20

    Austausch Beweismittel, Darstellungsanforderungen Beweiswürdigung,

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2009 - 1 Ss 177/08

    Begriff des besonders gegen Wegnahme gesicherten verschlossenen Behältnisses i.S.

  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 457/21

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Aussage gegen Aussagen:

  • OLG Oldenburg, 18.02.2010 - 1 Ss 218/09

    Grenzen tatrichterlicher Beweiswürdigung

  • OLG Naumburg, 23.11.2011 - 2 Ss 162/11

    Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit

  • OLG Köln, 09.08.2011 - 1 RVs 177/11

    Erforderlichkeit einer nähereren Begründung i.R.d. Strafzumessung im Falle der

  • OLG Jena, 30.06.2008 - 1 Ss 9/08

    Strafzumessung

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