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   BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15   

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https://dejure.org/2016,37876
BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15 (https://dejure.org/2016,37876)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2016 - 2 StR 497/15 (https://dejure.org/2016,37876)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2016 - 2 StR 497/15 (https://dejure.org/2016,37876)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 829 Abs. 1 ZPO; § 717 ZPO
    Betrug durch Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Vermögensschaden: keine schadensgleiche Vermögensgefährdung bei zuvor aufgehobenem Vollstreckungsbescheid)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB, Art 103 Abs 2 GG, § 267 StPO
    Betrug: Gefährdungsschaden bei Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Prozessrisiko als schadensgleiche Vermögensgefährdung

  • IWW

    § 263 Abs. 1 StGB, § 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 835 Abs. 1, § 836 Abs. 1 ZPO, § 717 Abs. 1 ZPO, StGB § 263 Abs. 1, Art. 103 Abs. 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Täuschug über das Vorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels beim Betrug; Gefährdung des Vermögens einer GmbH durch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • rewis.io

    Betrug: Gefährdungsschaden bei Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Prozessrisiko als schadensgleiche Vermögensgefährdung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Täuschug über das Vorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels beim Betrug; Gefährdung des Vermögens einer GmbH durch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    Täuschug über das Vorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels beim Betrug; Gefährdung des Vermögens einer GmbH durch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de

    Betrug: Gefährdungsschaden bei Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Prozessrisiko als schadensgleiche Vermögensgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der erschlichene Fändungs- und Überweisungsbeschluss des Rechtsanwalts, oder: Vollendeter Betrug?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der erschlichene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Betrug eines Anwaltes durch Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eines vollstreckbaren Titels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 30
  • StV 2017, 95
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11

    Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15
    Zwar kann ein nicht unerhebliches Prozessrisiko unter dem Gesichtspunkt der schadensgleichen Vermögensgefährdung einen Betrugsschaden begründen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, BGHGR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 24; Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 75 mwN).

    Weder ist ersichtlich, nach welchen wirtschaftlich nachvollziehbaren Maßstäben ein bezifferbarer Vermögensschaden allein in dem Bestehen eines - hier zudem nicht ohne Weiteres ersichtlichen, jedenfalls nicht näher festgestellten - zivilrechtlichen Prozessrisikos liegen kann, noch werden Parameter für die Berechnung der Höhe eines solchen Schadens erkennbar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 75).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15
    Von einfach gelagerten und eindeutigen Fällen abgesehen, etwa bei einem ohne Weiteres greifbaren Mindestschaden, muss der Vermögensschaden der Höhe nach beziffert und dies in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen dargelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG aber erforderlich, eigenständige Feststellungen zum Vorliegen des Vermögensschadens zu treffen, um so dieses Tatbestandsmerkmal von den übrigen Tatbestandsmerkmalen des § 263 Abs. 1 StGB sowie die Fälle des versuchten von denen des vollendeten Betrugs hinreichend deutlich abzugrenzen, mithin den Schaden der Höhe nach zu beziffern und seine Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 211 f.; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47).

  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15
    Zwar kann ein nicht unerhebliches Prozessrisiko unter dem Gesichtspunkt der schadensgleichen Vermögensgefährdung einen Betrugsschaden begründen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, BGHGR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 24; Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 75 mwN).
  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15
    Darin liegt ein besonders schwerwiegender Fehler, der für einen mit den Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich, mithin offenkundig ist und somit zur Nichtigkeit des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses führt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1992 - IX ZR 226/91, BGHZ 121, 98, 101 ff.; Beschluss vom 9. Juli 2014 - VII ZB 9/13, NJW 2014, 2732, 2733; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 74. Aufl., Grundzüge § 704 Rn. 57; Stöber in Zöller, ZPO, 31. Aufl., vor § 704 Rn. 34, Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., Vorbemerkung zu § 704 Rn. 32; Kindl in Saenger, ZPO, 6. Aufl., vor § 704-945 Rn. 21; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl., Vorbemerkung VIII zu § 704 Rn. 58, jeweils mwN).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG aber erforderlich, eigenständige Feststellungen zum Vorliegen des Vermögensschadens zu treffen, um so dieses Tatbestandsmerkmal von den übrigen Tatbestandsmerkmalen des § 263 Abs. 1 StGB sowie die Fälle des versuchten von denen des vollendeten Betrugs hinreichend deutlich abzugrenzen, mithin den Schaden der Höhe nach zu beziffern und seine Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 211 f.; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47).
  • BGH, 09.07.2014 - VII ZB 9/13

    Forderungspfändung aufgrund eines Arrestes: Nichtigkeit des

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15
    Darin liegt ein besonders schwerwiegender Fehler, der für einen mit den Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich, mithin offenkundig ist und somit zur Nichtigkeit des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses führt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1992 - IX ZR 226/91, BGHZ 121, 98, 101 ff.; Beschluss vom 9. Juli 2014 - VII ZB 9/13, NJW 2014, 2732, 2733; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 74. Aufl., Grundzüge § 704 Rn. 57; Stöber in Zöller, ZPO, 31. Aufl., vor § 704 Rn. 34, Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., Vorbemerkung zu § 704 Rn. 32; Kindl in Saenger, ZPO, 6. Aufl., vor § 704-945 Rn. 21; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl., Vorbemerkung VIII zu § 704 Rn. 58, jeweils mwN).
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 82/01

    Betrug; Täuschungshandlung; Mahnbescheid; Mahnverfahren; Vermögensgefährdung

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15
    In dem Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 1. November 2012 ist dem Grunde nach auch eine Vermögensverfügung des Vollstreckungsgerichts zum Nachteil der M. GmbH im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB zu sehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 1 StR 82/01, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 19 und vom 19. November 2013 - 4 StR 292/13, BGHSt 59, 68, 72 f.), weil dem Drittschuldner die Zahlung an den Vollstreckungsschuldner untersagt (§ 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO), letzterem die Verfügungsbefugnis über die gepfändete Forderung entzogen (§ 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO) und dem Vollstreckungsgläubiger das Recht verliehen wird, die Forderung im eigenen Namen geltend zu machen und einzuziehen (§ 835 Abs. 1, § 836 Abs. 1 ZPO).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15
    In dem Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 1. November 2012 ist dem Grunde nach auch eine Vermögensverfügung des Vollstreckungsgerichts zum Nachteil der M. GmbH im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB zu sehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 1 StR 82/01, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 19 und vom 19. November 2013 - 4 StR 292/13, BGHSt 59, 68, 72 f.), weil dem Drittschuldner die Zahlung an den Vollstreckungsschuldner untersagt (§ 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO), letzterem die Verfügungsbefugnis über die gepfändete Forderung entzogen (§ 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO) und dem Vollstreckungsgläubiger das Recht verliehen wird, die Forderung im eigenen Namen geltend zu machen und einzuziehen (§ 835 Abs. 1, § 836 Abs. 1 ZPO).
  • BGH, 30.06.2021 - 1 StR 177/21

    Betrug (Vermögensschaden: Eingehungsbetrug, Begründung von konkreten Ansprüchen

    aa) Vollendete Betrugstaten in Gestalt der auf Aufrechterhaltung der Vergütungsvereinbarung beziehungsweise Abschluss der Erstattungsvereinbarungen gerichteten Täuschungen (Eingehungsbetrug) kämen nur dann in Betracht, wenn nach den konkreten Umständen des Vertragsschlusses und dem jeweiligen Vertragsinhalt bereits mit den jeweiligen Vereinbarungen konkrete Ansprüche der Vertragspartner (A. OHG; B.) auf Zahlung beziehungsweise Erstattung überhöhter Beträge begründet worden wären, die nach der gebotenen Gesamtsaldierung (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - 1 StR 6/21 Rn. 9; vom 23. Oktober 2019 - 1 StR 444/19 Rn. 15 mwN und vom 14. März 2019 - 4 StR 426/18 Rn. 17 mwN) aufgrund des täuschungsbedingt unausgewogenen vertraglichen Äquivalenzverhältnisses (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2018 - 1 StR 13/18 Rn. 9 mwN) zu einem messbaren Vermögensnachteil bei den Versicherern geführt hätten (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - 1 StR 6/21 Rn. 9; vom 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18 Rn. 18 und vom 20. September 2016 - 2 StR 497/15 Rn. 9; Urteil vom 17. Dezember 2019 - 1 StR 171/19 Rn. 32; BVerfGE 130, 1, 47 ff.).

    Weitergehende, bereits durch den Vertragsschluss beziehungsweise die unterbliebene Vertragsänderung unmittelbar verursachte Schäden wären in Anbetracht der ungewissen Entwicklung des Zustands der Patientinnen und ihres Versorgungsbedarfs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beziehungsweise dem täuschungsbedingten Unterlassen einer Vertragsanpassung im Fall K. zumindest nicht bezifferbar (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - 1 StR 6/21 Rn. 9; vom 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18 Rn. 19 und vom 20. September 2016 - 2 StR 497/15 Rn. 9; Urteil vom 17. Dezember 2019 - 1 StR 171/19 Rn. 32; BVerfGE 130, 1, 47 ff.).

  • BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16

    Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut,

    Sollte das neue Tatgericht zu dem Ergebnis kommen, dass die Entscheidungen des Insolvenzgerichts - nämlich die Abweisung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (Tat 1) bzw. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Tat 50) - die Vermögensverfügung darstellen, wird es bei seiner Entscheidung zu bedenken haben, dass nach der Abweisung der Insolvenzeröffnung mangels Masse die Einzelzwangsvollstreckung der Insolvenzschuldner weiterhin möglich ist (Schilken in Jaeger, Insolvenzordnung, § 26 Rn. 6) und jedenfalls hinsichtlich Tat 1 die Schadensermittlung nach den Grundsätzen der Vermögensgefährdung zu erfolgen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 497/15, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 91; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, BVerfGE 130, 1 - 51, Rn. 174; Tiedemann-LK, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 234; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 159 mwN).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 31/18

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Eröffnungsentscheidung in

    Die bloße Möglichkeit des Eintritts eines solchen Schadens genügt demgegenüber nicht (BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 497/15, juris Rn. 9).
  • LG Düsseldorf, 25.06.2018 - 18 KLs 3/17

    Keine Eröffnung des Strafverfahrens zur GWE-Gewerbeauskunftszentrale

    Die bloße Möglichkeit des Eintritts eines solchen Schadens genügt nicht (vgl. BGH, NStZ 2017, S. 30).
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