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   BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72   

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https://dejure.org/1972,351
BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72 (https://dejure.org/1972,351)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1972 - 2 StR 499/72 (https://dejure.org/1972,351)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1972 - 2 StR 499/72 (https://dejure.org/1972,351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der Strafzumessung - Verwendung von Tatbestandsmerkmalen zur Verneinung mildernder Umstände oder zur Bemessung der Strafe - Warnung durch vorherige nicht zur Bestrafung führende Ermittlungsverfahren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 49; StGB § 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 64
  • NJW 1973, 289
  • MDR 1973, 333
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72
    Deshalb darf dieser Umstand zum Nachteil des Angeklagten bei der Strafzumessung verwertet werden (vgl. BGH Urteile vom 1. Juli 1954 - 3 StR 282/54; vom 12. Juli 1951 - 4 StR 339/51).
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 282/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72
    Deshalb darf dieser Umstand zum Nachteil des Angeklagten bei der Strafzumessung verwertet werden (vgl. BGH Urteile vom 1. Juli 1954 - 3 StR 282/54; vom 12. Juli 1951 - 4 StR 339/51).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72
    Die bei der Findung des Strafrahmens verwerteten Gesichtspunkte können auch entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers bei der Strafzumessung innerhalb des gewählten Strafrahmens nochmals berücksichtigt werden (BGHSt 16, 351, 353 f) [BGH 17.11.1961 - 4 StR 292/61].
  • BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder

    Auszug aus BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72
    Soweit das BZRG demgegenüber ausnahmsweise die Verwertung einer abgeurteilten Tat und der Verurteilung verbietet, mag sich das aus der entsühnenden Wirkung der Bestrafung oder Verurteilung rechtfertigen lassen (vgl. BGHSt 24, 378, 381) [BGH 19.07.1972 - 3 StR 66/72].
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72
    Die Verfahrensrüge, das Gericht habe den Sachverhalt weiter aufklären müssen, scheitert schon daran, daß nicht, wie erforderlich (vgl. BGHSt 2, 168), die Beweismittel angegeben werden, die das Gericht noch hätte benutzen können und müssen.
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Das Bekanntwerden eines Gesetzesverstoßes, der nicht durch eine strafrechtliche Verurteilung geahndet worden ist, ist nicht in gleicher Weise wie der aus einer Verurteilung herrührende Strafmakel geeignet, die soziale Stellung des Betroffenen zu gefährden (Urteile vom 3. Dezember 1973 - BVerwG 1 D 62.73 - BVerwGE 46, 205 und vom 26. März 1996 - BVerwG 1 C 12.95 - BVerwGE 101, 24 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 76 S. 30; vgl. ferner BGH, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 2 StR 499/72 - BGHSt 25, 64 und Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 569/04 - NStZ 2005, 397 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

    Ein Verwertungsverbot - auch in analoger Anwendung der Regelungen - ist daher zu verneinen, wenn das maßgebliche Verfahren, wie vorliegend, durch Einstellung geendet hatte (BVerwG, Beschlüsse vom 28.04.1998 - 3 B 174.97 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101, vom 03.12.1973 - I D 62.73 -, NJW 1974, 286; BGH, Beschluss vom 08.03.2005 - 4 StR 569/04 -, NStZ 2005, 397, Urteile vom 19.07.1972 - 3 StR 66/72 -, NJW 1973, 66, vom 06.12.1972 - 2 StR 499/72 -, NJW 1973, 289; OVG Bremen, Beschluss vom 19.07.1996 - 2 B 45/96 -, Juris; Götz/Tolzmann, BZRG, 4. Auflage, § 51 RdNr. 49, Rebmann/Uhlig, BZRG, § 51 RdNr. 8; Schweckendieck, NStZ 1994, 418).
  • BGH, 25.04.2006 - 4 StR 125/06

    Minder schwerer Fall der schweren räuberischen Erpressung (mangelnde

    Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein früheres Strafverfahren eine bei der Strafzumessung berücksichtigungstaugliche Warnfunktion auch dann entfalten, wenn es mit einer Einstellung nach § 170 Abs. 2, §§ 153 ff. oder § 260 Abs. 3 StPO oder - wie hier - gar mit einem Freispruch geendet hat (vgl. BGHSt 25, 64 m.w.N.; BGH MDR 1954, 151; MDR 1979, 635 m.w.N.; StV 1991, 64; NStZ-RR 2005, 72; vgl. auch Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 158, 165, 166; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 46 Rdn. 41; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 367).

    Sein Handlungsunrecht wiege deswegen schwerer, wenn er trotz dieser Warnung eine Straftat begeht (vgl. BGHSt 25, 64 m.w.N.; ablehnend OLG Köln NJW 1960, 449; kritisch Franke in MK-StGB § 46 Rdn. 43).

  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung

    Insbesondere war die Strafkammer nicht gehindert, strafschärfend zu verwerten, dass der Angeklagte ####### durch ein früheres, mit Einstellung gemäß § 153 a StPO beendetes Verfahren gewarnt worden war (vgl. BGHSt 25, 64 ff).
  • OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen

    Der Begriff der "einschlägigen" Vorverurteilung wird nicht einheitlich verwendet: Er wird teils (weitgehend) mit der jeweiligen Deliktsbeschreibung des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs in eins gesetzt (vgl. BGHSt 25, 64; SK-StGB- Horn/Wolters , 9. Auflage 2016, § 46 Rz. 145 ["dogmatisch"]; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Auflage 2012 Rz. 658), teils aber auch in einem weiteren Sinne verstanden.
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18

    Strafschärfende Berücksichtigung von Voreintragungen im Erziehungsregister

    Dem Tatgericht ist es zwar nicht prinzipiell verwehrt, strafschärfend zu werten, dass der Angeklagte bei Tatbegehung durch frühere eingestellte Verfahren gewarnt war (s. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 2 StR 499/72, BGHSt 25, 64, 65; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 472/04, juris Rn. 4; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 40).
  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 569/04

    Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (keine erweiternde Auslegung über die

    Der Bundesgerichtshof hat daher ein Verwertungsverbot in einem Fall verneint, in dem das frühere Verfahren durch Einstellung geendet hatte (BGHSt 25, 64).
  • BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02

    Ablehnung eines Beweisantrages (eigene Sachkunde); Beweiswürdigung (verminderte

    b) Daß sich der Angeklagte das Ermittlungs- und Strafverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung zum Nachteil der Darlene N. am 14. Februar 1998 hinsichtlich der Tat (sexuelle Nötigung) am 25. März 2001 nicht zur Warnung dienen ließ, durfte die Strafkammer berücksichtigen, auch wenn jenes Verfahren am 4. Januar 2001 mit einem Freispruch endete (vgl. BGHSt 25, 64; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 367).
  • BGH, 06.03.1979 - 1 StR 747/78
    Schließlich ist zu beachten, daß § 49 BZRG die nach § 46 Abs. 2 StGB gebotene Erörterung des Vorlebens des Täters einschränkt und deshalb als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist (BGHSt 25, 64, 65).

    Dieser Auffassung steht nichts entgegen, daß ein eingestelltes Ermittlungsverfahren - ein Verfahren also, das nicht zu einer gerichtlichen Ahndung geführt hat - strafschärfend verwertet werden darf; diese vom Bundesgerichtshof vertretene Auffassung (BGHSt 25, 64 ; ebenso BVerfGE 36, 174 = NJW 1974, 179 ) stützt sich auf den Wortlaut des § 49 Abs. 1 BZRG , der eine Verurteilung und ihre Eintragung im Register voraussetzt, sowie auf die Erwägung, daß erst die entsühnende Wirkung einer Verurteilung das Verwertungsverbot rechtfertigt.

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Tätigwerden für

    Die Mißachtung dieser Warnung durfte bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten A. berücksichtigt werden (vgl. dazu BGHSt 25, 64 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; BGHR StGB § 46 II Vorleben 2, insoweit in BGHSt 34, 299 nicht abgedruckt; BGH bei Holtz MDR 1979, 635; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 46 Rdn. 31 a.E.).
  • LG Waldshut-Tiengen, 05.12.2012 - 6 Ns 24 Js 4035/10

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ohne

  • BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90

    Verwertung getilgter Vorverurteilungen als Beweisindiz gegen den Angeklagten

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78

    Erfordernis an die richterliche Unterschrift unter die Urteilsgründe -

  • BGH, 12.01.1990 - 3 StR 407/89

    Berücksichtigung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung bei der

  • BVerwG, 03.12.1973 - I D 62.73

    Rechtsmittel

  • OLG Jena, 20.06.1994 - 1 Ss 27/94

    Möglichkeit der Berücksichtigung eines früheren Verfahrens wegen einer

  • BGH, 08.11.1990 - 1 StR 551/90

    Strafschärfende Wirkung einer durch vorangegangene strafrechtliche Maßnahmen

  • BGH, 14.01.1977 - 1 StR 639/76

    Ablehnung eines auf Vernehmung eines Kriminalbeamten gerichteten

  • BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75

    Zulässigkeit der Heranziehung als erwiesen angesehener Vorgänge zur Begründung

  • BVerwG, 22.03.1974 - I D 61.73

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.05.1973 - 3 StR 54/73

    Unzucht mit Kindern - Angabe der rechtlichen Bezeichnung der Tat -

  • BGH, 03.10.1973 - 2 StR 33/73

    Beeinflussung eines Strafausspruchs durch nicht ins Bundeszentralregister

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