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   BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78   

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https://dejure.org/1978,172
BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78 (https://dejure.org/1978,172)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1978 - 2 StR 504/78 (https://dejure.org/1978,172)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1978 - 2 StR 504/78 (https://dejure.org/1978,172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 210
  • NJW 1979, 378
  • MDR 1979, 241
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.03.1960 - 1 StR 69/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78
    Soweit in der Rechtslehre vertreten wird, Heimtücke im Sinne des § 211 StGB müsse stets einen besonders verwerflichen Verbrauensbruch einschließen (vgl. Stree bei Schönke/Schröder, 19. Aufl. Rdn. 26 und Horn SK § 211 Rdn. 32 f), vermag der Senat dem in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 7, 218, 221; BGH, Urteil vom 19. März 1960 - 1 StR 69/60 -) nicht zu folgen.
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

    Auszug aus BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78
    Die vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft beanstandet mit Recht, daß die Jugendkammer unter Berufung auf das Urteil des Senats in BGHSt 27, 322 ein heimtückisches Handeln des Angeklagten ausgeschlossen hat.
  • BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70

    Anforderungen an die Strafzumessung - Verhältnis zwischen dem Anlass zur Tat und

    Auszug aus BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78
    Indessen würde es hier nach der Feststellung dieses Tatmotivs zur inneren Tatseite weiterhin darauf ankommen, ob der Angeklagte bei seiner im Zeitpunkt der Tat gegebenen Gemütslage fähig war, in selbstkritischer Einschätzung seines vorausgehenden Verhaltens seine Gefühlsregungen gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (BGH, Urteil vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70 - Urteil vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51 -).
  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
    Auszug aus BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78
    Soweit in der Rechtslehre vertreten wird, Heimtücke im Sinne des § 211 StGB müsse stets einen besonders verwerflichen Verbrauensbruch einschließen (vgl. Stree bei Schönke/Schröder, 19. Aufl. Rdn. 26 und Horn SK § 211 Rdn. 32 f), vermag der Senat dem in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 7, 218, 221; BGH, Urteil vom 19. März 1960 - 1 StR 69/60 -) nicht zu folgen.
  • BGH, 03.07.1951 - 1 StR 267/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78
    Indessen würde es hier nach der Feststellung dieses Tatmotivs zur inneren Tatseite weiterhin darauf ankommen, ob der Angeklagte bei seiner im Zeitpunkt der Tat gegebenen Gemütslage fähig war, in selbstkritischer Einschätzung seines vorausgehenden Verhaltens seine Gefühlsregungen gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (BGH, Urteil vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70 - Urteil vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51 -).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78
    Es verhält sich hier ähnlich wie in dem Fall BGHSt 11, 139, in dem der Täter das Opfer nach beendetem streit in hilfloser Lage von hinten überfiel, als es sich von ihm abgewandt über eine Waschschüssel beugte.
  • OLG München, 11.07.2018 - 6 St 3/12

    Zschäpe im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt

    In subjektiver Hinsicht ist erforderlich, dass der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewusstsein aufgenommen hat und, soweit gefühlsmäßige und triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (vgl. BGHSt 28, 210, 212; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15, 16).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Es komme nicht darauf an, ob es nunmehr begründetermaßen arglos sein dar, sondern darauf, ob es in seinem Verhalten Arglosigkeit zeige (BGHSt 28, 210, 211; vgl. hierzu auch BGH NJW 1980, 792; BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77; a. A. Arzt JR 1979, 7, 12).

    Tötungshandlungen wie diejenigen, die Gegenstand der Entscheidungen BVerfGE 50, 5 und BGHSt 28, 210 waren, würden aus dem Anwendungsbereich des § 211 StGB herausfallen.

    Fälle wie BGHSt 3, 183 (oder BGHSt 9, 385; BGH NJW 1966, 1823; 1978, 709; BGH, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; der Vorlegungsfall) einerseits und BGHSt 2, 60 (oder BGHSt 2, 251; 23, 119; 28, 210; BVerfGE 50, 5 ) andererseits lassen auf der Ebene des Tatbestands keine Differenzierung zu, weil das Unrecht des Tötens unter bewußter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ihnen allen anhaftet.

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    b) Bei der gegebenen Fallgestaltung kann es auf sich beruhen, ob die Arglosigkeit Z, die nach Beendigung der früheren Auseinandersetzungen während des gegenseitigen Austausches von Zärtlichkeiten und ersichtlich auch bei der Fesselung bestanden hatte (vgl. BGHSt 11, 139, 141; 28, 210, 211; BGH NJW 1980, 792), allein durch den nachfolgenden heftigen, nur mit Worten ausgetragenen Streit aufgehoben worden wäre.
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