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   BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67   

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https://dejure.org/1967,221
BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67 (https://dejure.org/1967,221)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1967 - 2 StR 506/67 (https://dejure.org/1967,221)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1967 - 2 StR 506/67 (https://dejure.org/1967,221)
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§§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche Handlungeinheit, fortgesetzte Handlung (Hinweis: die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung hat der BGH grds. aufgegeben in «Kassenarzt»)

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 319
  • NJW 1968, 57
  • MDR 1968, 60
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67
    Das genügt zur Annahme eines Gesamtvorsatzes; denn dieser kann sich bis zum Abschluß des ersten Teilstückes der für die Beurteilung in Betracht kommenden Handlungsreihe bilden (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]).
  • BGH, 18.07.1962 - 2 StR 246/62

    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch nach der Vorstellung des Täters

    Auszug aus BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67
    Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, daß trotz Fortsetzungszusammenhangs die Frage des Rücktritts für jede Einzolhandlung besonders zu prüfen sei, handelt es sich um jeweils beendigte Versuche (vgl. RGSt 39, 220; BGH Urteile vom 14. Februar 1956 - 5 StR 544/55 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1956, 394 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55] - und 18. Juni 1962 - 2 StR 246/62 -).
  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67
    Damit hatte er aber bereits den erforderlichen unbedingten Handlungswillen (vgl. BGHSt 5, 149; 12, 306, 309 [BGH 03.12.1958 - 2 StR 500/58]; 21, 14, 17) [BGH 02.02.1966 - 2 StR 525/65].
  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67
    Damit hatte er aber bereits den erforderlichen unbedingten Handlungswillen (vgl. BGHSt 5, 149; 12, 306, 309 [BGH 03.12.1958 - 2 StR 500/58]; 21, 14, 17) [BGH 02.02.1966 - 2 StR 525/65].
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn"

    Auszug aus BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67
    Damit hatte er aber bereits den erforderlichen unbedingten Handlungswillen (vgl. BGHSt 5, 149; 12, 306, 309 [BGH 03.12.1958 - 2 StR 500/58]; 21, 14, 17) [BGH 02.02.1966 - 2 StR 525/65].
  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

    Auszug aus BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67
    Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, daß trotz Fortsetzungszusammenhangs die Frage des Rücktritts für jede Einzolhandlung besonders zu prüfen sei, handelt es sich um jeweils beendigte Versuche (vgl. RGSt 39, 220; BGH Urteile vom 14. Februar 1956 - 5 StR 544/55 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1956, 394 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55] - und 18. Juni 1962 - 2 StR 246/62 -).
  • RG, 21.09.1906 - V 426/06

    1. Ist bei dem Vorliegen mehrerer auf die Abtreibung einer Leibesfrucht

    Auszug aus BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67
    Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, daß trotz Fortsetzungszusammenhangs die Frage des Rücktritts für jede Einzolhandlung besonders zu prüfen sei, handelt es sich um jeweils beendigte Versuche (vgl. RGSt 39, 220; BGH Urteile vom 14. Februar 1956 - 5 StR 544/55 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1956, 394 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55] - und 18. Juni 1962 - 2 StR 246/62 -).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Zur inneren Tatseite setzt sie einen Gesamtvorsatz voraus, der die Teile der vorgesehenen Handlungsreihe zwar nicht in allen Einzelheiten, so doch in den wesentlichen Grundzügen ihrer zukünftigen Gestaltung nach betroffenem Rechtsgut, Rechtsgutsträger sowie Ort, Zeit und ungefährer Art der Tatbegehung vorwegbegreift (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 109 f.; 37, 45, 47), der allerdings aber auch noch bis zur Beendigung des letzten Teilakts auf weitere Handlungsteile erstreckt werden kann (BGHSt 19, 323, 325; 21, 319, 322; 23, 33, 35).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Sie knüpft an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs an, denen entnommen werden kann, daß die Möglichkeit zum Rücktritt nicht gegeben ist, wenn der Täter, der den Tatplan auf eine bestimmte Weise verwirklichen will, erkennt, daß die vorgenommene, dem Plan entsprechende Ausführungshandlung nicht geeignet ist, den Erfolg herbeizuführen (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 14, 75, 79; 21, 319, 322; 22, 176, 177; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 688/76).
  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung der Identität einzelnen Versuchshandlungen die Gesamtbetrachtung vertreten (u.a. BGHSt 10, 129, 130; 21, 319, 321; 22, 176, 177; 34, 53, 57 mit Anmerkung Rengier JZ 1986, 964).

    Der Bundesgerichtshof hat in einigen Entscheidungen zur Frage, ob mehrere rechtlich voneinander getrennte Versuchshandlungen gegeben sind und daher die Frage des Rücktritts für jede selbständig zu entscheiden ist oder ob ein einheitliches Geschehen anzunehmen ist, das als eine Tat insgesamt von dem sie beendenden Rücktritt erfaßt wird, auf das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit abgehoben; in einer darüber hinausgehenden Entscheidung hat er es entgegen früherer Rechtsprechung (BGH bei Dallinger MDR 1956, 394) für den Rücktritt genügen lassen, daß die einzelnen Versuche des Täters eine fortgesetzte Handlung bildeten (BGHSt 21, 319, 321).

    Dagegen kann der erkennende Senat - entgegen dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (aaO) - der Ansicht nicht beitreten, auch beim Rücktritt von einem - wie das Landgericht jeweils angenommen hat - fortgesetzten Versuch mache das freiwillige Aufgeben das gesamte Verhalten straflos (so BGHSt 21, 319, 321), denn die fortgesetzte Handlung ist kein geeignetes Kriterium zur Beurteilung der Identität mehrerer auf das gleiche Ziel gerichteter Versuche.

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Eine Möglichkeit weiter Erstreckung des Fortsetzungszusammenhangs wird zum anderen durch den Verzicht auf die Forderung bewirkt, die Zahl der Einzelakte und damit der Gesamterfolg müßten durch eine zeitliche Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer einigermaßen bestimmt sein (vgl. BGHSt 12, 148, 155f.; 16, 124, 129; 26, 4, 7f.), ferner insbesondere dadurch, daß nach Tatbeginn eine nachträgliche Bildung des Gesamtvorsatzes und überdies eine nachträgliche, auch mehrmalige Erweiterung des ursprünglichen Gesamtvorsatzes zugelassen werden, und zwar bis zur Beendigung des letzten Teilstücks der einheitlichen Handlung (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 21, 319, 322; 23, 33, 35; 25, 290, 292f.; 30, 207, 209; 33, 4, 5; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 11; Gesamtvorsatz, erweiterter 1, 3; BGHR AO § 37 0 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 2) .
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Rücktritt vom Versuch scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, wenn der Täter einer fortgesetzten Tat die Durchführung einer Einzelhandlung abbricht, um seinen Entschluß in anderer Weise fortzusetzen (BGH NJW 1957, 190; Vogler in LK a.a.O. Rdn 81), falls er - wie hier - vom letzten Akt nicht zurücktritt (BGHSt 21, 319).
  • BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90

    Verurteilung eines 18-jährigen für einer versuchten Erdrosselung mit einem

    Dahinstehen kann, wie die Frage eines "fortgesetzten" unbeendeten Versuchs (vgl. BGHSt 21, 319) nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fortgesetzten Handlung (vgl. BGHSt 36, 105 und 320; 37, 45) zu beurteilen ist.

    Es ist nicht festgestellt, daß die Angeklagten zur Tat am nächsten Abend bereits entschlossen waren, schon gar nicht in dem Zeitpunkt, als sie den Versuch am 8. Juli 1989 abbrachen (vgl. BGHSt 21, 319, 322; 33, 142, 146).

  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 196/86

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und wegen Betruges - Nichtabführung von

    Unter diesen Umständen ist zu prüfen, ob ein Gesamtvorsatz, der für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs erforderlich ist, sich vor Beendigung des letzten Teilakts auf weitere Tatteile erstreckt haben kann (vgl. BGHSt 19, 323, 324 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 21, 319, 322; 23, 33, 35).
  • BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Rücktrittshorizont)

    Die frühere Rechtsprechung hatte - entsprechend der Auffassung des Landgerichts - einen fehlgeschlagenen Versuch angenommen, wenn der Täter ein Ausweichen auf eine andere Tathandlung nicht bereits vor der Tat in seinen Planungshorizont aufgenommen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1967 - 2 StR 506/67 -, juris).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung

    Unter diesen Umständen ist zu prüfen, ob ein Gesamtvorsatz, wie er für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges erforderlich ist (vgl. dazu Meyer-Goßner NStZ 1986, 104 m.w. Nachw.), sich vor Beendigung des letzten Teilaktes auf weitere Tatteile erstreckt haben kann (BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 21, 319, 322; 23, 33, 35; BGH wistra 1987, 60, 61), wobei freilich aus dem zeitlichen Zusammentreffen allein noch nicht gefolgert werden kann, daß die weiteren Handlungen auf einer Erweiterung des ursprünglichen Gesamtvorsatzes beruhen (BGH, Urt. vom 1. Februar 1984 - 2 StR 410/83; vgl. auch Meyer-Goßner a.a.O.).
  • BGH, 02.02.1994 - 2 StR 682/93

    Anfechtungsmöglichkeit des Nebenklägers

    Sie können ebenso den unbedingten Willen zur Tat gehabt und die Ausführung ihres Entschlusses nur noch davon abhängig gemacht haben, daß sich günstige äußere Bedingungen ("ohne größeres Risiko", UA S. 36) ergaben (BGHSt 12, 306, 309; 21, 14, 17; 21, 319, 322; KG GA 1971, 54, 55).
  • BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88

    Unzureichende Erörterung der Todesnähe nach der letzten Ausführungshandlung

  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78

    Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Gesamtvorsatz bei

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 199/87

    Versuchter schwerer Raub und räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer -

  • BGH, 14.06.1977 - 1 StR 278/77

    Übergehen eines Hilfsbeweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen - Gesamtvorsatz

  • BGH, 19.10.1976 - 1 StR 582/76

    Fortgesetzte Untreue und fortgesetzte Urkundenfälschung - Vorliegen eines

  • BGH, 25.02.1981 - 2 StR 29/81
  • BGH, 14.12.1976 - 1 StR 688/76

    Rücktritt vom Versuch des Mordes aus niedrigen Beweggründen - Fehlschlagen des

  • BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch - Maßgeblichkeit der Vorstellung des

  • BGH, 27.04.1971 - 5 StR 173/71

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Rechtmäßigkeit der Versagung einer

  • BGH, 30.08.1968 - 1 StR 414/68

    Rechtliche Angreifbarkeit der Überzeugung des Tatrichters

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 667/78

    Strafantrag oder Bejahung des Öffentlichen Interesses bezüglich einer

  • BGH, 02.07.1969 - 2 StR 243/69

    Verfolgbarkeit des Angeklagten wegen Entführung wider Willen - Tatort der

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