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   BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87   

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https://dejure.org/1987,543
BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87 (https://dejure.org/1987,543)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1987 - 2 StR 506/87 (https://dejure.org/1987,543)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1987 - 2 StR 506/87 (https://dejure.org/1987,543)
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Überfall auf Drogeriemarkt

§ 259 StGB, Postpendenzfeststellung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zweifel an der Beteiligung an einer schweren räuberischen Erpressung als Mittäter - Erhalt eines Beuteanteils vom Täter einer schweren räuberischen Erpressung in Kenntnis der Vortat - Teilweise Einstellung eines Verfahrens - Derivativer Erwerb vom Mittäter - Annahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 86
  • NJW 1988, 921
  • MDR 1988, 331
  • NStZ 1988, 455
  • StV 1988, 196
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87
    Die Ansicht, ein Mittäter könne tatbestandlich nicht erster Hehler sein (BGHSt 7, 134, 137), steht der Annahme eines Postpendenzverhältnisses zwischen der Vortat und der Hehlerei im vorliegenden Falle nicht im Wege.
  • BGH, 13.01.1976 - 1 StR 624/75

    Bedingter Vorsatz in Bezug auf das Merkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr" -

    Auszug aus BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87
    Ihm liegt hier ein Geschehen zugrunde, nämlich die Aufteilung der Beute unmittelbar nach der schweren räuberischen Erpressung, das mit dem in der Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75).
  • BGH, 08.05.2017 - GSSt 1/17

    Ungleichartige Wahlfehlstellung (verfassungsrechtliche Zulässigkeit;

    Auch die Ablehnung einer eindeutigen Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei sei rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1987 - 2 StR 506/87, BGHSt 35, 86, 88).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Auch die Ablehnung einer eindeutigen Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Beschluss vom 11. November 1987 - 2 StR 506/87, BGHSt 35, 86, 88).
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung

    Auch die Ablehnung einer eindeutigen Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Beschluss vom 11. November 1987 - 2 StR 506/87, BGHSt 35, 86, 88).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung

    Ist aber eine Begehung der Vortat durch die Angeklagten als Allein- oder Mittäter, gegebenenfalls neben Dritten, nicht auszuschließen, kommt eine Postpendenzfeststellung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1987 - 2 StR 506/87, BGHSt 35, 86, 88 f.; Urteil vom 14. September 1989 - 4 StR 170/89, BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 3; Urteil vom 29. März 1990 - 4 StR 681/89, BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 4; Beschluss vom 19. Januar 2000 - 3 StR 500/99, BGHR StGB § 260 Wahlfeststellung 1; Beschluss vom 27. November 2012 - 5 StR 377/12; NK-StGB/Altenhain, 5. Aufl., § 259 Rn. 85; MüKo-StGB/Schmitz, 3. Aufl., Anh. zu § 1 Rn. 47; SK-StGB/Wolter, 9. Aufl., Anh. zu § 55 Rn. 55).
  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07

    Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines

    Es behält seine ursprüngliche Bedeutung (BGHSt 35, 86, 90; BGHR StGB § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 5; BGH, Beschl. vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 492/99; Rissing-van Saan LK aaO Vor § 52 Rdn. 162) - im vorliegenden Fall als strafbarer Computerbetrug.
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16

    Erforderlichkeit eines Freispruchs bei fehlendem Nachweis aller nach Anklage in

    Ein eindeutiger Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Hehlerei aufgrund bestehender Postpendenz (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. November 1987 - 2 StR 506/87, BGHSt 35, 86; vom 24. Februar 2011 - 4 StR 651/10, NStZ 2011, 510) scheidet aus, weil die Strafkammer nicht ausschließen konnte, dass der Angeklagte K. den Diebstahl als Alleintäter begangen hatte.
  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88

    Verurteilung wegen "Betruges oder Hehlerei" - Abgrenzung zwischen Betrug und

    Ein Angeklagter ist (nur) wegen Hehlerei zu verurteilen, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob er Mittäter des Betrugs war, jedoch feststeht, daß er einen Teil der durch den Betrug erlangten Beute in Kenntnis der Vortat von den Tätern des Betrugs erhalten hat (im Anschluß an BGHSt 35, 86 = NJW 1988, 921 [BGH 11.11.1987 - 2 StR 506/87]).).

    Die im Anschluß an den gegenüber den Brüdern A. verübten Betrug noch am selben Tag in nicht allzu großer Entfernung vom Tatort vorgenommene Teilung der Beute stellte nämlich noch keinen anderen geschichtlichen Vorgang dar, sondern wurde von dem in der zugelassenen Anklage - die in der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen die Beuteteilung ausdrücklich erörtert - bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis mit umfaßt, so daß sie mit diesem einen einheitlichen Vorgang bildete (vgl. BGHSt 35, 86, 88 = NStZ 1988, 455 mit Anmerkung Weiter).

    Dies hat der 2. Strafsenat für den vergleichbaren Fall der Nichterweislichkeit der Mittäterschaft an einer schweren räuberischen Erpressung und der zweifelsfreien Feststellung der dieser nachfolgenden Hehlerei entschieden (BGHSt 35, 86).

    Kommt eine Verurteilung nach §§ 263, 25 Abs. 2 StGB aber nicht in Betracht, so ist eine (eindeutige) Verurteilung wegen Hehlerei geboten (BGHSt 35, 86, 89; Wolter, Wahlfeststellung und in dubio pro reo, 1987, S. 42; ders. NStZ 1988, 456; Rudolphi in SK Anh. zu § 55 StGB Rdn. 25; vgl. auch Schmoller, Alternative Tatsachenaufklärung im Strafrecht, 1986, S. 234; a.A. bei "tatbestandlicher Postpendenz" Eser in Schönke/Schröder 23. Aufl. § 1 StGB Rdn. 98; differenzierend Küper in Festschrift für Lange, 1976, S. 65, 73 ff).

  • BGH, 09.11.2017 - 2 StR 320/17

    Postpendenzfeststellung und Wahlfeststellung (Diebstahl und Hehlerei)

    In derartigen Fällen geht eine Verurteilung auf eindeutiger Grundlage im Wege der Postpendenz unter Anwendung des Zweifelssatzes einer gesetzesalternativen Wahlfeststellung vor (vgl. BGHSt 35, 86-90; BGHSt 55, 148-153; BGHR StGB vor § 1 Wahlfeststellung, Postpendenz 3 und 4; BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95 -, NStZ 1995, 500; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 651/10, NStZ 2011, 510; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 131).
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95

    Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff:

    In derartigen Fällen ist eine eindeutige Verurteilung - sogenannte Postpendenzfeststellung - geboten (BGHSt 35, 86 m.w.N.; BGH NStZ 1989, 266; 1989, 574).
  • BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11

    Tatidentität (prozessuale Tat; Betrug; Geldwäsche; Postpendenzfeststellung);

    Darüber hinaus kann angesichts des gegebenen engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs zwischen Vortat und Geldwäsche (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 11. März 1999 - 4 StR 526/98, BGHR StPO § 260 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; Urteil vom 23. Februar 1989 - 4 StR 628/88, BGHR StPO 264 Abs. 1 Tatidentität 15; Beschluss vom 11. November 1987 - 2 StR 506/87, BGHSt 35, 86, 89) die Tatidentität hier nicht zweifelhaft sein.
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89

    Betrug - Nichtzahlung von gebühren - Abladen von Abfall - Öffentlich-rechtliche

  • BGH, 11.09.1991 - 3 StR 96/91

    Hehlerei an verschafftem Valium - Einverständliches Zusammenwirken mit dem

  • OLG Hamburg, 12.01.2016 - 2 Rev 80/15

    Hehlerei: Teilfreispruch bei Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - 14 A 2325/04
  • BGH, 11.04.2006 - 3 StR 59/06

    Veruntreuende Unterschlagung; Betrug; Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe;

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Unanwendbarkeit des

  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen

  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 170/89

    Abgrenzung der Mittäterschaft bei einem Diebstahl von einer Hehlereihandlung

  • OLG Köln, 30.10.2015 - 1 RVs 204/15

    Unzulässigkeit der Wahlfeststellung bei nicht der Anklage unterfallender Tat

  • OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04

    Diebstahl; Hehlerei, Wahlfeststellung

  • BGH, 20.10.1999 - 5 StR 492/99

    Diebstahl; (Sukzessive) Mittäterschaft; Hehlerei; Sich-Verschaffen;

  • BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92

    Begründung eines Verfahrenshindernisses durch die Aburteilung wegen einer Tat die

  • LG Hamburg, 05.11.2020 - 612 KLs 15/20

    Verurteilung wegen Hehlerei auf Grundlage einer Postpendenzfeststellung

  • BGH, 26.08.1991 - 3 StR 33/91

    Verurteilung wegen Mittäterschaft bei unterschiedlicher Beweiswürdigung und

  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 636/89

    Tatbeitrag zu einer gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung durch das

  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 564/88

    Zulässigkeit der Wahlfeststellung zwischen der Beihilfe zum Raub und

  • BGH, 19.01.1994 - 3 StR 618/93

    Auswirkungen der vorläufigen Einstellung auf den Schuldspruch

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