Rechtsprechung
BGH, 11.11.1976 - 2 StR 508/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Broschüre mit dem Titel "Die Auschwitz-Lüge" - Vertrieb von Broschüren mit dem Titel "Die Auschwitz-Lüge" - Tatbestandsvoraussetzungen der Volksverhetzung - Bestreiten der Vergasung von Juden im KZ Auschwitz - Vortrag und Verbreitung der Auschwitz-Lüge - Außerachtlassen ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55
Auszug aus BGH, 11.11.1976 - 2 StR 508/76
Da die Herstellung und Verbreitung einer Druckschrift kein Merkmal des Tatbestands der Volksverhetzung bildet, ist der Tatrichter nicht - wie etwa bei dem Tatbestand des früheren § 93 StGB in der Fassung des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes (vgl. BGHSt 8, 245, 247) - auf eine Auslegung des Inhalts der Druckschrift unter Heranziehung allgemeinkundiger Tatsachen beschränkt, sondern befugt und gehalten, auch andere für das tatbestandsmäßige Handeln bedeutsame Umstände, wie die sonstigen öffentlichen Äußerungen des Täters, in seine Würdigung einzubeziehen. - BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 11.11.1976 - 2 StR 508/76
Ferner wird vom Tatrichter im Falle einer erneuten Verurteilung des Angeklagten bei einer etwa notwendig werdenden Prüfung der Aussetzungsvoraussetzungen nach § 56 Abs. 3 StGB zu beachten sein, daß einem hartnäckigen rechtsmißachtenden Verhalten Bedeutung zukommen kann, vor allem aber den Tatfolgen (vgl. BGHSt 24, 40, 47).
- BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93
Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand …
Das Landgericht befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1993, 916, 917), des Bundesgerichtshofes (BGHZ 75, 160, 162 = NJW 1980, 45; NStZ 1981, 258; BGHSt 31, 226, 231 f.; Urt. vom 11. November 1976 - 2 StR 508/76) und der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Schleswig MDR 1978, 333; OLG Köln NJW 1981, 1280, 1281; OLG Celle NJW 1982, 1545). - BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80
Volksverhetzung - Rassenhaß - Begriff des Rassenhasses - Angriff gegen die …
In solchen Fällen hat der Bundesgerichtshof die tatrichterliche Würdigung von Schriftwerken, die mit ähnlichen Behauptungen darauf ausgingen, feindliche Gefühle gegen die Juden im allgemeinen und gegen die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Juden im besonderen zu erwecken und zu schüren, als Angriff gegen die Menschenwürde gebilligt (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 508/76, UA S. 11; Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 74/79 (S) - und Beschluß vom 9. April 1980 - 3 StR 506/79 (S) - mit denen die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 23. Mai 1978 - 1 KLs 91 Js 27 412/76 - insgesamt und gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18. Mai 1979 - 1 KLs 91 Js 4500/78 - unter anderem insoweit verworfen worden sind, als der Angeklagte wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen worden war).Bei ihr ist der Tatrichter nicht auf eine Auslegung des Inhalts der Druckschrift unter Heranziehung allgemeinkundiger Tatsachen beschränkt, sondern er ist befugt und gehalten, auch andere für das tatbestandsmäßige Handeln bedeutsame Umstände in seine Würdigung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 508/76, a.a.O.; vgl. auch BGHSt 21, 371, 372).