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   BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95   

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https://dejure.org/1995,3848
BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95 (https://dejure.org/1995,3848)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1995 - 2 StR 51/95 (https://dejure.org/1995,3848)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95 (https://dejure.org/1995,3848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit - Rechtsmangel - Sachmangel - Urteilsgründe - Urteilsbegründung - Persönliche Verhältnisse - Erhebliche Freiheitsstrafe - Mittäterschaft - Täterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46, § 25 Abs. 2, § 27; StPO § 267

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 482/94

    Pump-Action-Flinte - §§ 211, 22, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95
    Dies ist nach den gesamten Umständen des Falles zu beurteilen, wesentlicher Anhaltspunkt kann dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11 und 16;Urteil des Senats vom 15. Februar 1995 - 2 StR 482/94).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93

    Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter -

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95
    Angesichts dieses untergeordneten Tatbeitrages (vgl. BGHSt 34, 124, 125 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 14) hätte es genauerer Feststellungen bedurft, weshalb dieses Vorgehen bereits als mittäterschaftliches Tun zu werten ist.
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94

    Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme -

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95
    Hier liegt die Annahme von Mittäterschaft nahe (vgl. BGHSt 38, 315, 317;Urteil des Senats vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94).
  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 79/92

    Fehlende Feststellungen zur Person des Angeklagten als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95
    Die Strafkammer war gehalten, auf andere Weise Näheres über seine Person in Erfahrung zu bringen, beispielsweise durch Verlesung früherer Strafurteile oder die Vernehmung nahestehender Personen (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 1, 8, 9, 10 und 12;Beschluß des Senats vom 27. Januar 1995 - 2 StR 753/94).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95
    Dies ist nach den gesamten Umständen des Falles zu beurteilen, wesentlicher Anhaltspunkt kann dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11 und 16;Urteil des Senats vom 15. Februar 1995 - 2 StR 482/94).
  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit ("Dabeisein"; "Zugegensein") bei der Haupttat geleistet werden kann (BGH StV 1982, 517 mit Anm. Rudolphi S. 518), sofern dadurch - was sorgfältiger und genauer Feststellungen bedarf - die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert worden ist und sich der Gehilfe dessen bewußt war (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3 und 5; Beihilfe 1; BGH StV 1993, 468 = NStZ 1993, 385;Beschluß des Senats vom 3. März 1995 - 2 StR 32/95).
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95
    Die Strafkammer war gehalten, auf andere Weise Näheres über seine Person in Erfahrung zu bringen, beispielsweise durch Verlesung früherer Strafurteile oder die Vernehmung nahestehender Personen (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 1, 8, 9, 10 und 12;Beschluß des Senats vom 27. Januar 1995 - 2 StR 753/94).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit ("Dabeisein"; "Zugegensein") bei der Haupttat geleistet werden kann (BGH StV 1982, 517 mit Anm. Rudolphi S. 518), sofern dadurch - was sorgfältiger und genauer Feststellungen bedarf - die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert worden ist und sich der Gehilfe dessen bewußt war (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3 und 5; Beihilfe 1; BGH StV 1993, 468 = NStZ 1993, 385;Beschluß des Senats vom 3. März 1995 - 2 StR 32/95).
  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 471/90

    Rechtsfolgen der Verlesung ärztlicher Untersuchungsberichte - Änderung des

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95
    Die Strafkammer war gehalten, auf andere Weise Näheres über seine Person in Erfahrung zu bringen, beispielsweise durch Verlesung früherer Strafurteile oder die Vernehmung nahestehender Personen (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 1, 8, 9, 10 und 12;Beschluß des Senats vom 27. Januar 1995 - 2 StR 753/94).
  • BGH, 02.07.1991 - 1 StR 353/91

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe - Wesentliche Anhaltspunkte für die

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95
    Dies ist nach den gesamten Umständen des Falles zu beurteilen, wesentlicher Anhaltspunkt kann dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11 und 16;Urteil des Senats vom 15. Februar 1995 - 2 StR 482/94).
  • BGH, 29.10.1986 - 3 StR 422/86

    Erfüllung des Missbrauchstatbestandes des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) durch das

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

  • BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95

    Beihilfe - Täterschaft - Mittäterschaft - Mittäter - Vergewaltigung

  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 488/90

    Persönliche Verhältnisse - Angeklagter - Wiedergabe im Urteil - Selbstzweck -

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

  • BGH, 23.03.1994 - 3 StR 664/93

    Indiz - Mittäterschaft - Gesamtwürdigung - Tatbeteiligung - Taterfolg -

  • BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88

    Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung -

  • BGH, 27.01.1995 - 2 StR 753/94

    Persönliche Verhältnisse - Revision - Aufhebung des Strafausspruchs

  • BGH, 24.03.1993 - 2 StR 99/93

    Erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit infolge vorangegangenen

  • BGH, 09.04.2013 - 4 StR 102/13

    Mangelhafte Strafzumessung infolge unzureichender Feststellungen zu den

    Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung der verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 30. Juli 1992 - 4 StR 270/92; BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 111/92; Beschluss vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95, jeweils mwN).
  • BGH, 21.09.2017 - 2 StR 498/16

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)

    Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung einer verhängten Freiheitsstrafe auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Juli 1992 - 4 StR 270/92; BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 111/92; Senat, Beschluss vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95, jeweils mwN).
  • BGH, 24.09.2019 - 4 StR 358/19

    Berichtigung des Urteilstenors hinsichtlich des Strafausspruchs (hier:

    a) Der Umstand, dass die Strafkammer über die ausführlich mitgeteilten Vorstrafen hinaus keine Feststellungen zur Person des hierzu schweigenden Angeklagten getroffen hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - 4 StR 102/13, NStZ 2014, 171; Beschluss vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95, S. 3 f.; Beschluss vom 30. Juli 1992 - 4 StR 270/92, S. 4; Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 111/92, S. 2 f.; jeweils mwN), stellt den Strafausspruch nicht in Frage.
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 380/97

    Wertende Gesamtschau der Tatgeschehens zur Strafzumessung - Unvollständigkeit der

    Dies lag - jedenfalls bei einer Strafe in der verhängten Höhe (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 27. Januar 1995 - 2 StR 753/94 - und vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95) - nahe.
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