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   BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18   

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https://dejure.org/2019,10807
BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18 (https://dejure.org/2019,10807)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2019 - 2 StR 511/18 (https://dejure.org/2019,10807)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2019 - 2 StR 511/18 (https://dejure.org/2019,10807)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 154a StPO, § 242 Abs. 1 StGB, § 240 Abs. 1, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision bei Rechtzeitigkeit des Eingangs i.R.e. Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung

  • rewis.io

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung beim Fehlen einer Fristversäumung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 242 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision bei Rechtzeitigkeit des Eingangs i.R.e. Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das per Telefax übersandte Rechtsmittel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18
    Das Urteil verhält sich nämlich nicht zu der Vorstellung des Angeklagten nach dem Ende seiner letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227) und zu einem möglichen freiwilligen Verzicht auf die weitere Tatausführung.
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18
    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kann der Senat nicht von einer Aufhebung der Einzelstrafe absehen (vgl. zur Notwendigkeit der Zurückverweisung bei Änderung des Konkurrenzverhältnisses von Tateinheit zur Tatmehrheit BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 373; vom 25. März 1952 - 1 StR 786/51, juris Rn. 8; SSW-StPO/Momsen, 3. Aufl., § 354 Rn. 28; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 354 Rn. 22; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1585d; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 354 Rn. 33; aA Kalf, NStZ 1997, 66, 68 f.; kritisch Basdorf NStZ 1997, 423).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Rechtsmittels kommt es alleine darauf an, ob die gesendeten Signale - wie hier - noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des zuständigen Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind; der Ausdruck durch das Gericht ist nicht maßgeblich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, juris Rn. 14; vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514 Rn. 11; vom 7. Juli 2011 - I ZB 62/10, juris Rn. 3; vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214, 220).
  • BGH, 11.10.2006 - 4 StR 400/06

    "Bedingte" Zueignungsabsicht; Wegnahme als Druckmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18
    Denn die Strafkammer hat sich nicht, worauf der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend hinweist, mit der nach dem Beweisergebnis naheliegenden Möglichkeit auseinandergesetzt, dass der Angeklagte den Hund der Nebenklägerin ausschließlich zu dem Zweck an sich nahm, um ihn als Druckmittel solange zu behalten, bis die Nebenklägerin oder deren Familie ihm die von ihm herausverlangten Steroide übergeben hatte (vgl. zur Wegnahme eines Gegenstands als Druckmittel BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 9; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, juris Rn. 15; vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, juris Rn. 2; Urteil vom 24. August 1982 - 1 StR 410/82, juris).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18
    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kann der Senat nicht von einer Aufhebung der Einzelstrafe absehen (vgl. zur Notwendigkeit der Zurückverweisung bei Änderung des Konkurrenzverhältnisses von Tateinheit zur Tatmehrheit BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 373; vom 25. März 1952 - 1 StR 786/51, juris Rn. 8; SSW-StPO/Momsen, 3. Aufl., § 354 Rn. 28; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 354 Rn. 22; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1585d; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 354 Rn. 33; aA Kalf, NStZ 1997, 66, 68 f.; kritisch Basdorf NStZ 1997, 423).
  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 311/09

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsur)

    Auszug aus BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18
    Dass die Strafkammer den Adhäsionsantrag im Übrigen zurückgewiesen hat, statt insoweit von einer Entscheidung abzusehen, beschwert den Angeklagten nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2009 ? 2 StR 311/09, juris Rn. 2).
  • BGH, 24.08.1982 - 1 StR 410/82

    Vergehen eines schweren Raubes eines Jugendlichen - Vergehen einer Beihilfe zum

    Auszug aus BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18
    Denn die Strafkammer hat sich nicht, worauf der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend hinweist, mit der nach dem Beweisergebnis naheliegenden Möglichkeit auseinandergesetzt, dass der Angeklagte den Hund der Nebenklägerin ausschließlich zu dem Zweck an sich nahm, um ihn als Druckmittel solange zu behalten, bis die Nebenklägerin oder deren Familie ihm die von ihm herausverlangten Steroide übergeben hatte (vgl. zur Wegnahme eines Gegenstands als Druckmittel BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 9; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, juris Rn. 15; vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, juris Rn. 2; Urteil vom 24. August 1982 - 1 StR 410/82, juris).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 62/10

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Rechtsmittels kommt es alleine darauf an, ob die gesendeten Signale - wie hier - noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des zuständigen Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind; der Ausdruck durch das Gericht ist nicht maßgeblich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, juris Rn. 14; vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514 Rn. 11; vom 7. Juli 2011 - I ZB 62/10, juris Rn. 3; vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214, 220).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt

    Auszug aus BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18
    Denn die Strafkammer hat sich nicht, worauf der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend hinweist, mit der nach dem Beweisergebnis naheliegenden Möglichkeit auseinandergesetzt, dass der Angeklagte den Hund der Nebenklägerin ausschließlich zu dem Zweck an sich nahm, um ihn als Druckmittel solange zu behalten, bis die Nebenklägerin oder deren Familie ihm die von ihm herausverlangten Steroide übergeben hatte (vgl. zur Wegnahme eines Gegenstands als Druckmittel BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 9; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, juris Rn. 15; vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, juris Rn. 2; Urteil vom 24. August 1982 - 1 StR 410/82, juris).
  • BGH, 14.05.2013 - III ZR 289/12

    Versäumung der Klagefrist: Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der per Telefax

    Auszug aus BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Rechtsmittels kommt es alleine darauf an, ob die gesendeten Signale - wie hier - noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des zuständigen Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind; der Ausdruck durch das Gericht ist nicht maßgeblich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, juris Rn. 14; vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514 Rn. 11; vom 7. Juli 2011 - I ZB 62/10, juris Rn. 3; vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214, 220).
  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Voraussetzungen einer Unterbringung in

  • BGH, 29.01.2019 - 2 StR 416/18

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

  • BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21

    Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis

    Der Wiedereinsetzungsantrag des Angeklagten P. geht ins Leere, denn er hat fristgemäß Revision eingelegt; dies führt zur Unzulässigkeit seines Antrags (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2019 - 2 StR 511/18, BGHR StPO § 341 Frist 2).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 203/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

    Zutreffend hat der Generalbundesanwalt ausgeführt, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist deswegen auf eine unmögliche Rechtsfolge gerichtet und damit unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2019 - 2 StR 511/18, BGHR StPO § 341 Frist 2).
  • BGH, 05.10.2023 - 3 StR 227/23

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 44 Satz 1 StPO) ist unzulässig, weil die Revisionsbegründungsfrist gewahrt ist und sich der Antrag mithin auf eine unmögliche Rechtsfolge richtet (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. März 2019 - 2 StR 511/18, BGHR StPO § 341 Frist 2 Rn. 2; vom 14. Juli 2021 - 3 StR 185/21, NStZ-RR 2021, 344, jeweils mwN).
  • BGH, 14.07.2021 - 3 StR 185/21

    Fristwahrung bei Rechtsmittel durch inhaftierten Rechtsmittelführer (Ausschöpfung

    Der vom Angeklagten selbst gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist unzulässig, weil das Rechtsmittel vom Verteidiger rechtzeitig begründet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2021 - 4 StR 498/20, juris Rn. 2; vom 26. März 2019 - 2 StR 511/18, BGHR StPO § 341 Frist 2 Rn. 2; vom 29. Januar 2019 - 2 StR 416/18, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17, juris Rn. 1; vom 3. Juli 2012 - 4 StR 126/12, juris Rn. 2; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.03.2022 - 1 StR 497/21

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme;

    Soweit das Landgericht aufgrund der Einlassung des Angeklagten annimmt, dieser habe den Schlüsselbund "auch deswegen gewaltsam an sich gebracht" (UA S. 48), um ihn als Druckmittel zur Wiedererlangung seines Mobiltelefons zu verwenden, begründet dies eine Zueignungsabsicht - wie auch das Landgericht nicht verkannt hat - gerade nicht (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 26. März 2019 - 2 StR 511/18 Rn. 7 und vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 08.08.2023 - 3 StR 264/23

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist unzulässig, weil die Anfechtungsfrist gewahrt ist und sich der Antrag mithin auf eine unmögliche Rechtsfolge richtet (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. März 2019 - 2 StR 511/18, BGHR StPO § 341 Frist 2 Rn. 2; vom 14. Juli 2021 - 3 StR 185/21, NStZ-RR 2021, 344, jeweils mwN).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 379/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision ist unzulässig, weil das Rechtsmittel vom Verteidiger rechtzeitig mittels erhobener Sachrüge begründet worden ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2021 - 3 StR 185/21, NStZ-RR 2021, 344; vom 6. Juli 2021 - 4 StR 498/20, juris Rn. 2; vom 26. März 2019 - 2 StR 511/18, BGHR § 341 StPO Frist 2 Rn. 2; vom 29. Januar 2019 - 2 StR 416/18, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17, juris Rn. 1; vom 3. Juli 2012 - 4 StR 126/12, juris Rn. 2; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 16.05.2023 - 3 StR 106/23

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Der von dem Angeklagten zugleich gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist daher unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2021 - 3 StR 185/21, NStZ-RR 2021, 344; vom 6. Juli 2021 - 4 StR 498/20, juris Rn. 2; vom 26. März 2019 - 2 StR 511/18, BGHR StPO § 341 Frist 2 Rn. 2).
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